Wir sind vor 1 Jahr in einen Altbau eingezogen. Da schon im Nebenraumde Tapete trotz Grundierung nicht gehalten hat haben wir in unserem Wohnzimmer die zirekten Wände nach dem Grundieren gestrichen. Es wurde nichts begradigt oder so da wir schon genug in dem Haus gemacht haben bis wir es endlich bewohnen konnten.
Jetzt ziehen wir aus und die Vermieterin verlangt nun das wir die Farbe wieder entfernen.
Frage a: Muss ich wirklich die Farbe wieder entfernen wenn im Mietvertrag steht renovierung bei Einzug?
Frage b : Kann eine gestrichene Wand als Schaden geltend gemacht werden?
Frage c : Wenn ich die Farbe entferne muss ich mit Lösungsmittel ran bis aufs Mauerwerk das dann ja Feuchtigkeit zieht. Was tun?
Danke schon mal im Vorraus!