Kann unsere gestrichene Wand tapeziert werden?

Wir sind vor 1 Jahr in einen Altbau eingezogen. Da schon im Nebenraumde Tapete trotz Grundierung nicht gehalten hat haben wir in unserem Wohnzimmer die zirekten Wände nach dem Grundieren gestrichen. Es wurde nichts begradigt oder so da wir schon genug in dem Haus gemacht haben bis wir es endlich bewohnen konnten.

Jetzt ziehen wir aus und die Vermieterin verlangt nun das wir die Farbe wieder entfernen.

Frage a: Muss ich wirklich die Farbe wieder entfernen wenn im Mietvertrag steht renovierung bei Einzug?

Frage b : Kann eine gestrichene Wand als Schaden geltend gemacht werden?

Frage c : Wenn ich die Farbe entferne muss ich mit Lösungsmittel ran bis aufs Mauerwerk das dann ja Feuchtigkeit zieht. Was tun?

Danke schon mal im Vorraus!

Mit was für Farbe habt ihr den die Wand gestrichen?

Ansonsten würde ich mal ein Forum suchen was sich eher mit Mietrecht beschäftigt.

Hi,

die Renovierung bei Auszug muss fest im Mietvertrag geregelt sein. Meist sind Wand- und Türschäden im Innenbereich der Wohnung zu beheben, damit die Wohnung übergeben werden kann. Einige Vermieter verlangen auch, Tapeten/Bodenbeläge zu entfernen oder Wände neu zu streichen. Was genau steht denn in eurem Mietvertrag? Auf diese schriftliche Vereinbarung könnt ihr euch berufen.

P.S. Wahrscheinlich haftet die Tapete auf Grund der Saufgähigkeit des Untergrundes nicht (Kleister hält nicht). Habt ihr damals mit einer Haftbrücke grundiert (z.B. Tiefengrund)?

Viel Erfolg!

Das Team von http://www.selbst.de - Infos rund ums Heimwerken, Renovieren, Dekorieren, Haus & Garten!

Ja wir haben Tiefengrud drunter!
Wir ahben schon befürchtet das nix halten würde und deshalb vorsorglich diesen Tiefengrund nach Beratung im Baumarkt genommen.
Im Mietvertrag steht im Anhang Tapezieren - Streichen bei Einzug und im Mietvertrag steht Renovierung bei Einzug und besenreine Übergabe bei Auszug.

Erst Tiefengrund dann von dieser teuren Wandfarbe Alpine weiß!

Hi,

dann müsst ihr die Wohnung nur besenrein, d.h. geräumt, sauber und gewischt übergeben. Im Mietvertrag ist eine allgemeine Renovierung oder die Renovierung dieser Wand nicht vorgesehen. Was drinsteht, gilt und kann auch als Nachweis (evtl. Gericht) vorgelegt werden. Warum sollt ihr die Wand denn erneut streichen/ändern? Sie ist bereits weiß. Was sagt die Vermieterin dazu?

Im Mietvertrag steht zudem Tapezieren - Streichen bei Einzug, also war beides möglich und da die Tapete nicht hielt, habt ihr gestrichen. Nun heißt es für euch verhandeln, damit ihr eure Mietkaution zurückbekommt.

Grundsätzlich gilt: Der Mieter muss nicht mehr Schönheitsreparaturen durchführen, als er selbst abgewohnt hat. Belasten entsprechende Klauseln im Mietvertrag ihn darüber hinaus, so sind sie unwirksam. Alle Arbeiten fallen auf den Vermieter zurück. Der Mieter wird vollständig von den Schönheitsreparaturen befreit. Wichtig: Ist auch nur eine Klausel unwirksam, muss der Mieter keinerlei Schönheitsreparaturen leisten.

Tipp: Ihr könnt euren Mietvertrag auch den Beratern des Mieterschutzbundes, der Verbraucherzentralen oder einem Anwalt zur Durchsicht vorlegen.

Viel Erfolg!

Das Team von http://www.selbst.de - Infos rund ums Heimwerken, Renovieren, Dekorieren, Haus & Garten!

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