Ist es rechtlich gesehen möglich Unterhalt von einem ausländischen Konto (z.B. Spanien), wie soll man sagen, Zwangszupfänden wenn das Unterhalt nicht gezahlt wird?
Hallo JimDaniel,
das ist definitiv eine Frage für einen Anwalt, da dieser für dich auch prüft, ob und in welcher Höhe du Unterhalt zahlen müsstest.
Ich spinne aber mal die Szenarien durch, wie ich es mir vorstelle. Dabei gehe ich davon aus, das du in Spanien lebst. Falls du in Deutschland wohnst, sperren sie dir sowieso im Zuge einer Kontopfändung alle Konten :
Jemand will von dir 300€ Unterhalt
Dein Anwalt errechnet, das es nur 250€ sind.
Du bezahlst und der Keks ist gegessen…
- Wie oben, aber du bezahlst gar nichts…
Der Unterhaltberechtigte klagt auf Unterhalt.
Das Familiengericht entscheidet wieviel du bezahlen musst.
Der Unterhaltsberechtigte erhält einen Unterhaltstitel
Du zahlst nicht…
Der Unterhaltberechtigte wendet sich an das Amtsgericht. Dieses fordert dich auf zu bezahlen.
Du zahlst nicht…
Das Gericht (Gerichtsvollzieher) versucht bei dir zu pfänden…
Nehmen wir an, das Gericht könnte wirklich bei dir in Spanien nichts pfänden…
Dann könnte der Unterhaltberechtigte dich in Deutschland anzeigen.
Es könnte ein Haftbefehl erlassen werden…
Ob der in Spanien greift weiss ich nicht. Aber nach Deutschland brauchst du dann nicht mehr kommen.
Ich hoffe du wählst nicht den Weg der dunklen Seite…
Ich bin selbst in meiner zweiten Scheidung und habe drei unterhaltsberechtigte Kinder…
Ist es rechtlich gesehen möglich Unterhalt von einem
ausländischen Konto (z.B. Spanien), wie soll man sagen,
Zwangszupfänden wenn das Unterhalt nicht gezahlt wird?
rechtlich gesehen wird das möglich sein, nur die Kosten werden Sie tragen müssen und am Ende eh nichts erhalten. Sie müssen sich eine Anwalt nehmen, der dieses macht. Die Kosten werden um die 10% der Streitsumme sein, auch wenn Sie nichts bekommen sollten. Daher vorher gut überlegen, ob man die Nerven dafür hat.
weiss ich nicht. Ich klage gegen einen Vater in Irland über das Jugendamt im Bezirk, das geht dann über Hauptstadt hier gegen Hauptstadt dort;in Heidelberg gibt es einen Verein für Jugend und Familienrecht. Ich habe Vollmacht an irischen Anwalt übertragen müssen. läuft seit 2008. Bisher nichts, aber die Hoffnung srirbt zuletzt. Alles Gute
Ist es rechtlich gesehen möglich Unterhalt von einem
ausländischen Konto (z.B. Spanien), wie soll man sagen,
Zwangszupfänden wenn das Unterhalt nicht gezahlt wird?
Hallo Jimdaniel,
zum einen ist es schon eine frechheit das es erst zu Pfändungen kommen muss!Zum Liebe machen ist man ja auch alt genug, dann muss man auch für sein Kind da sein und es nicht soweit kommen lassen!
Zum anderen, ich bin im moment auch in der situation. Mein ex wurde jetzt verhaftet um die eidesstaatliche vers. abzugeben. Und ja, er hat auch ein Konto im Ausland, die pfänden alles! Richtig so!
sorry, das weiss ich nicht
Ist es rechtlich gesehen möglich Unterhalt von einem
ausländischen Konto (z.B. Spanien), wie soll man sagen,
Zwangszupfänden wenn das Unterhalt nicht gezahlt wird?
Hallo,
sorry darüber weiss ich nicht Bescheid. Ich kann mir aber vorstellen, dass das schwierig ist, da im Ausland andere Gesetze gelten.
Alles Gute
Ist es rechtlich gesehen möglich Unterhalt von einem
ausländischen Konto (z.B. Spanien), wie soll man sagen,
Zwangszupfänden wenn das Unterhalt nicht gezahlt wird?
Hi, hier in Deutschland ist es ja recht einfach- denn die Antwort lautet ja.
Aber ein Konto aus dem Ausland zu pfänden heißt, eine richterliche Anordnung zu erwirken- heißt in deinem Fall in Spanien, die Gesetze dort müssen berücksichtigt werden, dann auch der Eigenbedarf des Unterhaltszahlers, in Deutschland bei Arbeitssuchenden 770€, ansonsten mind. 1000€.
Gibt es von deutscher Seite her schon einen Unterhaltstitel?
Wenn ja, mal einen Anwalt fragen, bzw. das Jobcenter/ Jugendamt wie es laufen könnte, wenn der Vater in Spanien wohnt.
LG
Ist es rechtlich gesehen möglich Unterhalt von einem
ausländischen Konto (z.B. Spanien), wie soll man sagen,
Zwangszupfänden wenn das Unterhalt nicht gezahlt wird?
Ist es rechtlich gesehen möglich Unterhalt von einem
ausländischen Konto (z.B. Spanien), wie soll man sagen,
Zwangszupfänden wenn das Unterhalt nicht gezahlt wird?
keine ahnung
Ist es rechtlich gesehen möglich Unterhalt von einem
ausländischen Konto (z.B. Spanien), wie soll man sagen,
Zwangszupfänden wenn das Unterhalt nicht gezahlt wird?
wirst du keinen Erfolg haben
ja das geht.aber brauchst nen anwalt,oder das jugendamt kann dir da helfen.gruss
Ist es rechtlich gesehen möglich Unterhalt von einem
ausländischen Konto (z.B. Spanien), wie soll man sagen,
Zwangszupfänden wenn das Unterhalt nicht gezahlt wird?
Hallo
formell läuft das folgendermaßen. Es muss in Deutschland ein pfändbarer Titel bestehen, aus dem gepfändet werden kann (Urteil, JA Urkunde oder Notarvertrag). Über das örtliche Amtsgericht wird dann das Ersuchen dem Gericht im anderen Land zugestellt (Ort in Spanien). Das würde dann den Titel anerkennen und lokal versuchen zu pfänden. Soweit die Theorie. Ob das klappt und funktioniert weiß ich nicht. Häufig scheitert es an der Sprache aber auch an einfachen Dingen wie dem Wohnort des Pflichtigen. Außerdem wirst du einen erfahren internationalen Familienanwalt brauchen, der damit praktische Erfahrung hat.
Gruß
Dann muss
Ist es rechtlich gesehen möglich Unterhalt von einem
ausländischen Konto (z.B. Spanien), wie soll man sagen,
Zwangszupfänden wenn das Unterhalt nicht gezahlt wird?
Hallo,
hier jemanden fragen, der sich bei der Forderungseintreibung (gilt ja nicht nur für Unterhalt) im Ausland auskennt. Ist nicht wirklich eine Unterhaltsfrage.
Gruß