hallo
kann von einer zukünftigen ex frau nach heutigem recht unterhalt eingefordert werden bei folgenden konstellationen?
keine kinder,2,5 jahre verheiratet
beide schon immer berufstätig (netto verdienst er ca.2400,sie 1100€)
wenn ja wieviel ca?
danke für eure hilfe
hallo,
habe eure daten mal in einem rechner eingegeben…585€ mußt du ihr ein jahr zahlen…trennungsunterhalt. Was nach einem Jahr ist muss neu berechnet werden
lisa
wenn jetzt beide eine unterhaltsverzichtserklärung unterschreiben,und diese notariel beglaubigen lassen
würden,könnte sie trotzdem klagen?
ps:wie muss solch eine verzichtserklärung aussehen?
hab im netz nichts gefunden
danke
hallo
google mal …Ehegattenunterhalt Verzicht…da wirst du was finden
lisa
Hallo
theoretisch ja, rein praktisch bei der Konstellation nein.
Das ganze kann man auch als Kurzehe auslegen. Einzig deine Rentenanwartschaften wirst du anteilig abtreten müssen.
Wie immer, ein kurzes Gespräch mit dem Anwalt klärt auch die letzten Details.
Gruss
kann von einer zukünftigen ex frau nach heutigem recht
unterhalt eingefordert werden bei folgenden konstellationen?
keine kinder,2,5 jahre verheiratet
beide schon immer berufstätig (netto verdienst er ca.2400,sie
1100€)
wenn ja wieviel ca?
danke für eure hilfe
Grundsätzlich spielt die Dauer der Ehe keine Rolle für die Bemessung des Trennungs- und Ehegattenunterhalt im Falle einer Scheidung.
Allerdings kommt es auf die Leistungsfähigkeit beider Ehepartner an. Die vorläufige Berechnung etwaiger Ansprüche erfolgt bereits, wenn du einen Anwalt für Familienrecht aufsuchst (brauchst du für die Scheidung auf jeden Fall) und deinen Antrag auf Scheidung der Ehe beim Familiengericht stellen lässt.
Beide Partner müssen im Vorfeld ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen, damit das Familiengericht die Höhe der Ansprüche festsetzen kann.
Wie du mir geschildert hast, handelt es sich um relativ niedrige Einkommen, so dass nach Bereinigung fast nur der Selbstbehalt für die Ehefrau übrig bleibt. Somit muss der Ehemann wahrscheinlich einen kleinen Ausgleich zahlen, wodurch dann beide Ehepartner einigermaßen gleich hohe Einkünfte hätten. Nicht zu vergessen ist die Frage der Unterkunftskosten, da ja wahrscheinlich ein Partner ausziehen und sich eine eigene Wohnung nehmen wird. Die Ehefrau wird somit keinesfalls unterhaltspflichtig werden.
Auch wenn es keine schwer wiegenden Gründe für das Versagen des Unterhalts geben sollte, kann es gelegentlich vorkommen, dass bei sehr geringer Dauer der Ehe ein gegenseitiger Unterhaltsanspruch entfällt.
Lege die Karten beim Anwalt offen auf den Tisch und lasse eine vorläufige Berechnung erstellen. Dann siehst du klarer und wirst erkennen, dass eine Scheidung auch mit sozialem Abstieg verbunden ist. Sollte die Ehefrau zukünftig kein Erwerbseinkommen mehr erzielen und Grundsicherung (Hartz IV) beanspruchen müssen, könnte das für den Ehemann auch fatale Auswirkungen haben.
Daher unbedingt Rat holen beim Anwalt!
Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gern wieder.
Gruß aus Hamburg
Steve-HH
Rein rechtlich glaube ich ja, aber da kein Kind vorhanden, ist sie verpflichtet, selber für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Sie muss sich also darum bemühen, mehr zu verdienen oder ihren Lebensstandard einzuschränken. Um Sicherheit zu haben, solltest du dir mal eine Rechtsberatung einholen, die meist höchstens 50 Euro kostet (sooo teuer sind Anwälte gar nicht). Ein Anwalt kann sicher genau sagen, ob und was da auf dich zukommt- und Gewissheit bedeutet besseren Schlaf 
LG
Bambam
Hallo, aufgrund der kurzen Dauer der Ehe und da Sie selbst verdienen, sieht es mit Unterhalt eher schlecht aus. Gru? C.Z.
Ich denke nicht, da keine Kinder da sind und die Frau auch arbeitet. Zudem ward ihr nicht lange verheiratet.
Bin mir aber bei dieser Sache nicht ganz sicher.
Grüße
Hallo
wenn Sie doch Arbeitet und keine Kinder hat,ist sie doch versorgt!!!
Glaube nicht das Sie was einfordern kann!!!
LG Sandy
So weit ich weiß, im Trennungsjahr die Hälfte der Differenz zwischen euren Gehältern. danach nichts mehr. Wenn ihr Zugewinngemeinschaft habt, kann sie die Hälfte des Gesparten in den 2,5 Jahren fordern. Räume also dein Konto, lass dir „Schuldscheine“ ausstellen, die du „zurückzahlst“, gib deiner Mutter (oder einer Person deines Vertrauens) das Geld für das vorletzte Auto wieder o.Ä.
Appelliere an Fairness.
Gruß
Andi
Hallo,
Die Exfrau kann nachehelichen Unterhalt im Rahmen der Scheidung beantragen. In Eurem Fall solltet Ihr einen gemeinsamen Anwalt mit der Durchführung der Scheidung
beaufragen. Ist z. Zt. der bessere Weg, vor allem kostengünstiger.
Nur so viel:
von dem jeweiligen Netto gehen noch die monatlichen
laufenden Kosten ab, nebst Versicherungen, Kosten für Pkw sowie für die Altersforsorge.
Dann wird der Betrag zusammen addiert und gehälftet.
Wünsch Euch alles Gute.
MfG Bernd
vielen dank für die infos
ich dacht schon das sie mich jetzt „auszieht“
hab schon nen schock bekommen wo ich gelesen habe das ich laut tabelle 585 zahlen muss
also wenn alles verrechnet wird
müsste ich fein wegkommen
sie wohnt bei ihrer mutti umsonst,muss nur ihr auto und tele. bezahlen
unser bzw "mein"haus und alles drumherrum ich
hallo
kann von einer zukünftigen ex frau nach heutigem recht
unterhalt eingefordert werden bei folgenden konstellationen?
keine kinder,2,5 jahre verheiratet
beide schon immer berufstätig (netto verdienst er ca.2400,sie
1100€)
wenn ja wieviel ca
Einfache Antwort Nach heutigen Recht erst nach 3 Jahren verheiratet oder zusammen gelebt haben.Vorher gibt es nichts mehr.
hallo,
hört sich so an, als ob sich da jemand „sanieren“ möchte!
entschuldige bitte, aber bei der art von fragen, vergeht mir alles…
die frau ist doch auch berufstätig und ist vorher auch klargekommen oder wurde nur geheiratet um abgesichert zu sein?
es tut mir leid, ich weiß nicht aus wessen sicht diese frage gestellt wurde… nur zur erklärung: bin grad im trennungsjahr nach 10 ehejahren und zwei kleinen kindern 5 u 7 und hab noch ein haus am backen … und versuche mit knapp 1000,- € über die runden zu kommen… noch irgendwelche fragen?
trotzdem alles gute
papsch
hallo
kann von einer zukünftigen ex frau nach heutigem recht
unterhalt eingefordert werden bei folgenden konstellationen?
keine kinder,2,5 jahre verheiratet
beide schon immer berufstätig (netto verdienst er ca.2400,sie
1100€)
wenn ja wieviel ca?
danke für eure hilfe
Leider kann ich Ihnen hierbei keine kompetente Antwort geben. Mein Fachgebiet ist die Psychologie, nicht die Juristerei…
Gruß Petra
Das weiß ich leider nicht aber ich glaube wohl eher nicht
Willst du von ihr Unterhalt? Ich habe es so verstanden, dass du mehr verdienst, als sie. ist das so? Warum sollte Unterhalt gezahlt werden, wenn jeder arbeitet? keine Kinder, also keiner ist verhindert, sein Unterhalt selbst zu verdienen. Verstehe die frage nicht.
gruß
Kristina