Kann unterhalt für mutter und kind u3 nicht zahlen

hallo,

ich würde gerne wissen was passiert wenn der vater den unterhalt für die mutter und das gemeinsame kind nicht zahlen kann, weil er selbst dafür nicht genug geld hat.

wenn ich korrekt informiert bin, steht der mutter mindestens 770 euro zu plus das geld für das kind plus kindergeld.

was passiert wenn der vater das nicht zahlen kann, und die mutter so billig wohnt, dass sie so viel gar nicht bräuchte? springt dann der staat ein?

danke für eure hilfe

der Mutter steht nur Unterhalt zu, wenn das Kind unter 3 Jahre alt ist. Danach wird der Mutter zugemutet, sich selber ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Dem Kind steht 227 Euro zu. Wenn der Vater unter der Selbsterhaltsgrenze liegt, dann müssen Sie zum Jugendamt (die werden ja die Beistandschaft für Ihr Kind haben und zahlen Ihnen 130 Euro Unterhaltsvorschuss. Dieser wird bis zum 12. Lebensjahr gezahlt.
Für sich selber müssten Sie Harz 4 beantragen.

ich kenne eure ganzen zahlen nicht,aber dem vater wachsen schulden,wenn er nicht für das kind aufkommt und das jugendamt zahlt bis bzum 12 lebensjahr,danach event. das arbeitsamt.
für den unterhalt der mutter entstehen keine schulden dem vater,und er müsste nach neuem gesetz nur 1 jahr für sie zahlen und sie bekommt,falls sie weniger als ca 750euro hat dann das geld vom jobcenter oder event. wohngeld
mfg

Wenn der Vater unter den Mindestbehalt 1000.€ fällt muss er nicht zahlen.Auch muss er für die Mutter nichts mehr zahlen Gerichtsurteil 2009.außer das Kind ist keine3Jahre alt.

Sofern der Vater nicht zahlungsfähig ist, muss das Jugendamt Unterhaltsvorschuss für das Kind gewähren. Dieser Unterhaltsvorschuss wird vom Kindsvater wieder eingefordert sofern er wieder Einkünfte hat.
Der Unterhalt für die mutter hängt von anderen Faktoren ab. Alter des zu betreuenden Kindes, Möglichkeit der Berufstätigkeit der Mutter usw.
Bitte beim Jugendamt erkundigen.

Hallo,

dem Unterhaltszahler steht immer ein Selbstbehalt zu. Wie hoch der ist, steht in der Düsseldorfer Tabelle.

Hat er Einkommen über den Selbstbehalt zahlt er - wenn es nicht zum DüTa-Betrag reicht, eben den Rest. Beispiel: er hat 1.000 Euro netto Einkommen durch Berufstätigkeit. Sein Selbstbehalt ist gegenüber dem Kind 950 Euro. Er kann dann nicht die 225 Euro für das Kind bezahlen, sondern eben nur die 50 Euro.

Die Mutter bekommt nur Unterhalt, wenn ALLE minderjährigen Kinder ihren VOLLEN Unterhalt nach der untersten Stufe der DüTa haben.

Mutter muss halt dann bei den Ämtern (z. B. Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss des Kindes und für sich bei den Sozialbehörden) Geld beantragen.

Der Vater darf aber nirgendwo - gleichgültig ob gegenüber von Ämtern oder den Unterhaltsberechtigten - zustimmen, dass er den Unterhalt bezahlt oder auch später den Unterhalt in Raten nachbezahlen wird. Dann hat er den Unterhalt anerkannt und sich Schulden angehäuft, wenn er mal später mehr Geld hat.

Das Geschriebene gilt aber nur, wenn der Vater NICHT absichtlich (z. B. durch Reduzierung der Arbeitszeit) leistungsunfähig ist.

Gruß

Dann geht die Mutter zur ArGe und beantragt Harzt 4, oder der Vater geht zum Jugendamt und beantragt Unterhaltsvorschuss (wenn Kund jünger als 12 ist). Was der Mutter zusteht staffelt sich am Gehalt, am Selbstbehalt des Vaters und an die Struktur der Eheschließung (Zugewinngemeinschaft etc)

hallo,
für das kind springt das jugendamt ein,aber nur 6 jahre…für die mutter bleibt nur hartz 4

lisa

heisst das, eine studentin bekommt nichts? auch nicht in den ersten drei jahren?

heisst das eine studentin bekommt nichts? auch nicht in den ersten drei jahren?

heisst das eine studentin bekommt nichts, weil im studentenstatus ja nicht hartz 4 greift? auch nicht in den ersten drei jahren?

heisst das eine studentin bekommt nichts, weil im studentenstatus ja nicht hartz 4 greift? auch nicht in den ersten drei jahren?

Hallo,

dem Unterhaltszahler steht immer ein Selbstbehalt zu. Wie hoch
der ist, steht in der Düsseldorfer Tabelle.

Hat er Einkommen über den Selbstbehalt zahlt er - wenn es
nicht zum DüTa-Betrag reicht, eben den Rest. Beispiel: er hat
1.000 Euro netto Einkommen durch Berufstätigkeit. Sein
Selbstbehalt ist gegenüber dem Kind 950 Euro. Er kann dann
nicht die 225 Euro für das Kind bezahlen, sondern eben nur die
50 Euro.

Die Mutter bekommt nur Unterhalt, wenn ALLE minderjährigen
Kinder ihren VOLLEN Unterhalt nach der untersten Stufe der
DüTa haben.

Mutter muss halt dann bei den Ämtern (z. B. Jugendamt für den
Unterhaltsvorschuss des Kindes und für sich bei den
Sozialbehörden) Geld beantragen.

Der Vater darf aber nirgendwo - gleichgültig ob gegenüber von
Ämtern oder den Unterhaltsberechtigten - zustimmen, dass er
den Unterhalt bezahlt oder auch später den Unterhalt in Raten
nachbezahlen wird. Dann hat er den Unterhalt anerkannt und
sich Schulden angehäuft, wenn er mal später mehr Geld hat.

Das Geschriebene gilt aber nur, wenn der Vater NICHT
absichtlich (z. B. durch Reduzierung der Arbeitszeit)
leistungsunfähig ist.

Gruß

Im ersten Schreiben ist nicht klar was

„was passiert wenn der vater das nicht zahlen kann, und die mutter so billig wohnt, dass sie so viel gar nicht bräuchte? springt dann der staat ein?“ bedeuten soll. Was ist das Hauptproblem?

Eine Studentin kann BaFöG beantragen. Die Eltern sind während der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Wenn du mit der Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft wohnst, beantragt Ihr ALG2. Lasst euch beraten, die ArGe ist hilfreich, wenn man sie freundlich um Unterstützung bittet.

heisst das eine studentin bekommt nichts? auch nicht in den
ersten drei jahren?

Hallo

Wenn der Vater nicht zahlen kann, kann das JA für die Kinder Unterhaltsvorschuss übernehmen.

Wenn der KM BU zusteht, ist das erstmal unabhängig davon ob sie diesen braucht. Der KM steht mindestens 770€ zu, ansonsten ist es abhängig vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.

Der KV wird aber früher oder später zahlen müssen, oder er bleibt für lange Zeit ein Sozialfall da er unpfändbar sein muss. Die Rechtsprechung ist an dieser Stelle sehr streng und verlangt einiges und wen nötig wird ein fiktives Einkommen berechnet.

Der Staat hat aus verständlichen Gründen wenig Interesse ein zuspringen.

Das mal als erste Einschätzung.

Gruss

Hallo,

ja. Der Volksmund sagt dazu: „einen nackten Mann kann man nicht in die Taschen greifen“. Andere Variante: „wo nix ist, hat der Kaiser (hier die Mutter) das Recht verloren“.

Ihm muss ja auch was zum Leben bleiben, deshalb hat er den Selbstbehalt. Welche Möglichkeiten (z. B. Wohngeld) die Studentin hat, ist ein besonderes „Spezialgebiet“.

Gruß