Hallo,
dem Unterhaltszahler steht immer ein Selbstbehalt zu. Wie hoch der ist, steht in der Düsseldorfer Tabelle.
Hat er Einkommen über den Selbstbehalt zahlt er - wenn es nicht zum DüTa-Betrag reicht, eben den Rest. Beispiel: er hat 1.000 Euro netto Einkommen durch Berufstätigkeit. Sein Selbstbehalt ist gegenüber dem Kind 950 Euro. Er kann dann nicht die 225 Euro für das Kind bezahlen, sondern eben nur die 50 Euro.
Die Mutter bekommt nur Unterhalt, wenn ALLE minderjährigen Kinder ihren VOLLEN Unterhalt nach der untersten Stufe der DüTa haben.
Mutter muss halt dann bei den Ämtern (z. B. Jugendamt für den Unterhaltsvorschuss des Kindes und für sich bei den Sozialbehörden) Geld beantragen.
Der Vater darf aber nirgendwo - gleichgültig ob gegenüber von Ämtern oder den Unterhaltsberechtigten - zustimmen, dass er den Unterhalt bezahlt oder auch später den Unterhalt in Raten nachbezahlen wird. Dann hat er den Unterhalt anerkannt und sich Schulden angehäuft, wenn er mal später mehr Geld hat.
Das Geschriebene gilt aber nur, wenn der Vater NICHT absichtlich (z. B. durch Reduzierung der Arbeitszeit) leistungsunfähig ist.
Gruß