Kann Unterhalt für Sohn nicht mehr zahlen

Hallo,

ich habe einen 3-Jährigen Sohn. Als ich noch 1300 netto verdient habe, bezahlte ich jeden Monat 225€ + 25€ Abzahlung.
Dann wurde ich unverschuldet arbeitslos. 3 Monate später habe ich für 1095€ netto angefangen zu arbeiten.
Meine Unterhaltspflicht wurde neu berechnet. Seit dem musste ich 95€ monatlich zahlen, damit mir noch mein Selbstbehalt von 1000€ bleibt.

Nun habe ich eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen. Auf dem Gehaltsstreifen sieht es in etwa so aus:

Brutto: 1500€
AG 78€
-154€
+154€

Netto: 1241€

  • 232€ (BAV)
    Auszahlbetrag:1009€

vorher stand dort nur brutto 1500 netto 1095 auszahlung 1095

Ich hatte nun natürlich die Hoffnung nur noch 9 Euro zahlen zu müssen. Dachte jedoch ich muss weiterhin die 95€ bezahlen. Dann kam ein Brief: Ich solle von nun an wieder 225€ zahlen, da mein Nettobetrag höher ist.

Wenn ich nun keine BAV machen würde hätte ich mehr Geld UND müsste weniger zahlen. Ist das so richtig?

Und dann habe ich auch noch einen hohen Kredit und einen kleinen Dispo. Mit allen Kosten habe ich monatlich für Zigaretten und Sprit und Freizeit und und und noch 67€ übrig. Was kann ich tun? Ich schaffe das nicht mehr lange. Einen weiteren Kredit bekomme, und will ich nicht mehr.

Vielen Dank im Vorraus

Maddin

Hallo.

Nebenjob am Wochenende oder generell ein Jobwechsel. Selbst ohne Unterhaltszahlung ist es bei dir extrem eng.

Hallo,

dein netto ist ja auch höher, denn es beträgt 1.241.-

Das wäre ja echt ne tolle Sache, wenn man sich bei Unterhaltszahlung davor drücken kann, indem man Versicherungen abschließt, um sein netto zu drücken…

Die Kredite interessieren überhaupt nicht…

Du wirst also sparen müssen - da sehe ich Möglichkeiten bei Zigaretten und Freizeit!

Das ist nun mal so, wenn man Kinder in die Welt setzt… und das ist auch gut so! Warum sollen die denn leiden, wenn es die Erzeuger nicht auf die Reihe bringen, ein Mindestmaß an Unterhalt zur Entwicklung beizusteuern…

Gruß

Hummel

Hallo,

dein netto ist ja auch höher, denn es beträgt 1.241.-

trotzdem gibt es Einkommensgrenzen. Also nur weil das Einkommen mal um 10 € / mtl. steigt muss nicht automatisch der Unterhalt steigen.

Das wäre ja echt ne tolle Sache, wenn man sich bei
Unterhaltszahlung davor drücken kann, indem man Versicherungen
abschließt, um sein netto zu drücken…

ich wette, Frauen würde man das gönnen wenn sie Unterhalt zahlen müssten …

Die Kredite interessieren überhaupt nicht…

Das ist nicht ganz richtig. Es hängt davon ab ob der Kredit zu Ehezeiten schon bestand oder nicht !

Das ist nun mal so, wenn man Kinder in die Welt setzt… und
das ist auch gut so! Warum sollen die denn leiden, wenn es die
Erzeuger nicht auf die Reihe bringen, ein Mindestmaß an
Unterhalt zur Entwicklung beizusteuern…

* was aber wenn der Unterhaltszahler unverschuldet ist und die Mutter die Beziehung beendet hat? Dann sollte sie daran auch denken. Nicht immer sind die Männer schuld
* Was nutzt das ganze Geld wenn die Mutter dann zb nicht auf die Reihe bekommt das Kind wirklich zu „erziehen“? Gar nix.

Auch gibt es ja noch die Möglichkeit dass ER das Kind zu sich nimmt, dann müsste SIE ja dann wohl Unterhalt zahlen - das wäre ja ein Mindestmaß.

LG

Hallo

ich habe einen 3-Jährigen Sohn. Als ich noch 1300 netto
verdient habe, bezahlte ich jeden Monat 225€ + 25€ Abzahlung.
Dann wurde ich unverschuldet arbeitslos. 3 Monate später habe
ich für 1095€ netto angefangen zu arbeiten.

du hast jederzeit das Recht den Unterhalt neu zu berechnen ! Dh für die Zeit wo du arbeitslos warst hättest du den Unterhalt schon neu berechnen lassen können. Würde ich rückwirkend versuchen an deiner Stelle. Dann würdest du vielleicht sogar wieder was raus bekommen.

Ich hatte nun natürlich die Hoffnung nur noch 9 Euro zahlen zu
müssen.

Der Selbstbehalt ändert sich ja nicht. Solche Ausgaben könnten also nur „mindernd“ sein, sich aber nicht direkt zu 100% auswirken.

Dachte jedoch ich muss weiterhin die 95€ bezahlen.
Dann kam ein Brief: Ich solle von nun an wieder 225€ zahlen,
da mein Nettobetrag höher ist.

Die Mutter hat das Recht alle 2 Jahre den Unterhalt überprüfen zu lassen. Mit welchem Recht hat sie dies schon vorher gemacht? Oder gibst du freiwillig Daten raus a la „ich bekomme mehr Netto“?

Wenn ich nun keine BAV machen würde hätte ich mehr Geld UND
müsste weniger zahlen. Ist das so richtig?

Möglich. Aber es gibt immer Grenzen auf der Düsseldorfer Tabelle. Sprich: wenn du 10 € mehr Netto hättest musst du nicht über diese Gehaltsgrenze kommen und somit mehr zahlen. Hängt also ganz davon ab …

Und dann habe ich auch noch einen hohen Kredit und einen
kleinen Dispo.

Kredit zählt nur wenn er in der Ehe / vor der Geburt des Kindes bereits existierte.

Mit allen Kosten habe ich monatlich für
Zigaretten und Sprit und Freizeit und und und noch 67€ übrig.

Ich kenne das …

Was kann ich tun? Ich schaffe das nicht mehr lange. Einen
weiteren Kredit bekomme, und will ich nicht mehr.

* weniger rauchen
* mehr Rad fahren
* Blut / Plasma spenden gehen; gibts ne Aufwandsentschädigung die nicht zum Netto gehört und somit auch nicht zum Unterhalt. Wenn man fleißig ist bekommt man so bis 800 € jährlich dazu
* den Unterhalt selbst überprüfen wenn das Netto weniger wird(kann man jederzeit selbst beantragen)
* den Bescheid genaustens überprüfen. Oft fehlen Ausgaben (zb könnte es sein dass dauerhaft das Weihnachtsgeld rausfällt, dann darf dies (trotzdem es noch im „Jahresbrutto“ vom Vorjahr enthalten ist) nicht mehr mit berücksichtigt werden
* überprüfen ob es rechtens ist dass (innerhalb der zwei Jahre) bereits ein neuer Unterhaltsbescheid ergeht
* weniger reden was man Netto bekommt …

LG und Viel Glück
Tobi@s (selbst Unterhaltszahler für 3 Kinder)

Die letzte Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle erfolgte im Jahr 2013. Dabei sind die Unterhaltssätze gleich geblieben, aber der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen ist gestiegen. Dies ist eine Folge der Anhebung der Regelsätze für Hartz-IV-Empfänger. (Quelle: http://selbstbehalt.net/ )

Ist diese Erhöhung bei deinem Selbstbehalt beachtet worden?

* was aber wenn der Unterhaltszahler unverschuldet ist und die
Mutter die Beziehung beendet hat? Dann sollte sie daran auch
denken. Nicht immer sind die Männer schuld

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts gibt es kein Schuldprinzip - das Kind existiert und hat einen Anspruch auf Unterhalt, ganz egal, was seine Erzeuger in ihrer Beziehung miteinander so anstellen.

Übrigens gibt es auch bei der Scheidung schon seit langer Zeit kein Schuldprinzip mehr.

* Was nutzt das ganze Geld wenn die Mutter dann zb nicht auf
die Reihe bekommt das Kind wirklich zu „erziehen“? Gar nix.

Zumindest trägt es dazu bei, dass das unerzogene Kind nicht verhungern muss.

*kopfschüttel*

* weniger reden was man Netto bekommt

Sprich: Wissentlich und willentlich den eigenen Kindern etwas vorenthalten, worauf sie Anspruch haben. Also sich auf Kosten der eigenen Kinder ein schöneres Leben machen.

*kopfschüttel*

Sofern ein Titel besteht, was sich hier nicht ganz erschließt, muss der Unterhalt bis zur Abänderung in dieser Höhe gezahlt werden. Wenn einfach aufgrund geänderter finanzielle Verhältnisse weniger gezahlt wird, kann aus dem bestehenden Titel sogar die Pfändung betrieben werden.

Der Selbstbehalt bei Unterhalt ist übrigens ein anderer. Der ist um einiges niedriger als der "normale Selbstbehalt.

Des weiteren ist der Unterhaltschuldner verpflichtet alles erdenkliche zu unternehmen, zumindest den Mindestunterhalt sicherzustellen. Dies wiederum bedeutet, dass er sich entweder einen besser bezahlten Job suchen muss oder aber - sofern es sein Hauptjob zulässt - eine Nebentätigkeit suchen muss.

Außerdem kann es nicht zu Lasten des Unterhaltsgläubigers gehen, wenn der Unterhaltsschuldner neue Verbindlichkeiten eingeht, obwohl er weiß, dass Unterhalt zu zahlen ist.

ich wette, Frauen würde man das gönnen wenn sie Unterhalt
zahlen müssten …

Hi,

das verstehe ich nicht. Es gibt durchaus Kinder, die beim Vater groß werden und die Frau muß Unterhalt zahlen, genau nach den gleichen Maßgaben, wie ein Mann.

Gruß
Tina

Ist diese Erhöhung bei deinem Selbstbehalt beachtet worden?

Einerseits ja aber andererseits nicht. Mein Problem ist ja, das aufgrund der betrieblichen Altersvorsorge mein Nettogehalt auf dem Streifen gestiegen ist, aber dann auch wieder im netto abgezogen wird, sodass mein Auszahlungsbetrag um 86€ geschrumpft ist. Ohne die Altersvorsorge hätte ich auch keinen höheren Nettobetrag. Also habe ich weniger und muss deshalb mehr Zahlen.

Auszahlungsbetrag 1009€ und Unterhaltspflicht nun 225€

Nein es kann nicht zu Lasten des Unterhaltsgläubigers gehen. Aus diesem Gründe ging ich davon aus, dass ich weiterhin die 95€ zahlen müsse.
Meine Verwunderung betrifft nur die Tatsache, dass ich weniger Geld habe und dafür mehr zahlen muss.
Wenn ich die Altersvorsorge nicht mache, muss ich weniger zahlen.

Hallo,

Bei der Berechnung des Kindesunterhalts gibt es kein
Schuldprinzip - das Kind existiert und hat einen Anspruch auf
Unterhalt, ganz egal, was seine Erzeuger in ihrer Beziehung
miteinander so anstellen.

das ist mir schon klar. Aber die Aussage „Das wäre ja echt ne tolle Sache, wenn man sich bei Unterhaltszahlung davor drücken kann“ und dass die Erzeuger es nicht auf die Reihe kriegen zeigt mir dass hummelbrumm schon mit dem Zeigefinger auf die Väter zeigt - und das hat mir nicht gefallen.

LG

1 Like

dann schüttel mit dem Kopf :smile:
Es geht auch nicht darum „sich selbst ein schöneres Leben zu machen“ sondern vielleicht einfach nur besser um die Runden zu kommen. Und - woher willst du wissen dass Daddy dann nicht mal einen Zuschuss zum Taschengeld gibt oder mit den Kids dann mal mehr unternehmen kann wo bisher finanziell es einfach nicht möglich ist?

Und - dann wäre es auch fair wenn dann die Mutter zb ankommt und sagt „Hey, wir müssen den Unterhalt neu berechnen lassen, ich bekomme mehr Kindergeld“. Aber ob das passiert …?

LG

Und - dann wäre es auch fair wenn dann die Mutter zb ankommt
und sagt „Hey, wir müssen den Unterhalt neu berechnen lassen,
ich bekomme mehr Kindergeld“. Aber ob das passiert …?

Das hälftige Kindergeld wird nur dann abgezogen wenn der Unterhaltspflichtige den Mindestunterhalt zahlt.

Des weiteren sind Unterhaltstitel im allgemeinen dynamisch d.h. der Unterhaltspflichtige muß sich darum kümmern ob der Zahlbetrag steigt oder fällt.
Steigen die Beträge der DDT muß er mehr zahlen ohne dazu aufgefordert werden zu müssen, steigt das Kindergeld darf er den Zahlbetrag entsprechend kürzen.

Krümelchen

Hallo,

Altersvorsorge kann unter Umständen durchaus das Netto reduzieren. Über den Daumen gepeilt, werden MEIST Altersvorsorgen anerkannt, die auch steuerlich gefördert werden.

Das wären z. B. Riester Rente, Eichelförderung, Rürup Rente. Da hier im UP nichts davon steht, dass es sich hier um eine dieser staatlich geförderten Altersvorsorgen handelt, gehe ich davon aus, dass es etwas an diesen steuerlich relevanten vorbei geht.

Sollte es sich um eine steuerlich geförderte Altersvorsorge handeln, ist sie hier, damit sie bei der Unterhaltsberechnung überhaupt berücksichtigt wird, viel zu hoch.

Die obersten Gerichte gehen davon aus, dass man 4 % (60 €) bis 5 % /75 €) unterhaltsrelevant berücksichtigen kann. Allerdings nur, wenn der Mindestunterhalt durch die Altersvorsorge nicht gefährdet ist.

Gruß
Ingrid

Guten Tag,

vielen Dank für Deine Hilfe.
So gesehen ist dies so eine altersvorsorge. Es ist eine Betriebliche Altersvorsorge (BAV), auch FirmenRente genannt.

Damit ich steuerliche Vorteile beim Sparen habe, wird mein Sparbetrag im Brutto abgezogen und wieder raufgepackt und danach nochmal im Netto abgezogen.

Sieht ziemlich kompliziert aus aber ist wohl richtig :smile:

Dazu kommt eben ein Arbeitgeberzuschuss, den ich aber auch nur WEGEN der BAV bekomme.

Wenn ich die BAV nicht machen würde, würde in meinem Netto weniger stehen und ich würde wieder nur die 95€ zahlen.

Gruß