Kann Vater Geld für Familie kürzen für Geliebte?

Hallo,
meine Eltern lassen sich scheiden,da mein Vater eine neue Freundin hat. Ich bin 23 und lebe zusammen mit ihm in der ehemaligen Familienwohnung seit ein paar Monaten! Nun sagt er plötzlich, das Geld würde nicht mehr für uns beide reichen und wir müssen sparen und in eine kleine Wohnung umziehen. Mein Verdacht ist nun das er seiner neuen Freundin hilft ihr neu erworbenes Haus abzubezahlen. Kann er das so einfach machen? Da auch meine Mutter zu meinem Wohl, nur ein kleinen Betrag von den Spaarkonten zum Auszug genommen hat und so genug Geld für mich da ist. Kann er verheimlichen wo sein Geld hingeht und lügen oder muss er es angeben?

Du hast das Recht auf Unterhalt zu klagen sofern du bedürftig bist. Dann nuss dein Vater alle Einkünfte und anrechenbare Ausgaben angeben. Prozesskostenhilfe könntest du evtl. auch beantragen.

Alles Gute
Andreas

Aber ich wohne ja noch bei ihm! Für mich ist es auch einfach frech mir das Geld zu kürzen und zu sagen man muss in eine kleinere Wohnung, wenn ich denke er gibt der Frau mit der er meine Mutter über Jahre betrogen hat Geld. Also kann man das nicht beim Scheidungsrichter festlegen das erst die Kinder kommen und dann seine Geliebte?

Hallo Tine,
natürlich kommen erst die leiblichen Kinder. Vor kurzem wurden die Kinder einer neuen Familie den Kindern der ersten Familie gleichgestellt, aber so weit ist es ja nch nicht. Je nachdem was du machst wird dein Bedarf berechnet und die Miete, die du evtl. nicht bezahlst als Unterhalt angerechnet. Aber das wird in der Unterhaltsverhandlung berechet.

LG Andreas

Also kann sowas nur mit teuren Anwälten geklärt werden.

es sei denn ihr könnt noch vernünftig miteinander reden und euch gütlich einigen…

LG
Andreas

Hallo Tine,

zunächst vielen Dank dafür, dass Du mich als Experten ausgesucht hast und mir eine Frage gestellt hast. Als Experte bin ich für die psychologischen Folgen eine Trennung und Scheidung zuständig. Finanzielle Aspekte als Folgen einer Trennung oder Scheidung gehören nicht eigentlich nicht dazu.

Deine beiden Eltern sind für Dich unterhaltspflichtig. Diese Unterhaltspflicht gilt so lange, bis Du eine eigene abgeschlossene Berufsausbildung hast. Verzichtest Du auf eine Ausbildung, dann bist Du auf Dich gestellt. Nur in der äußersten Not sind grundsätzlich Verwandte ersten Grades für einander unterpflichtig. Können Deine Eltern diese Unterhaltspflicht nicht leisten, da sie zu wenige Einkommen haben, tritt der Staat an die Stelle Deine Eltern ein.

Jetzt kannst Du daraus ableiten, ob Deine Eltern für Dich noch sorgen müssen.

Bis Du zum Beispiel im Studium, dann wären Deine Eltern für Dich unterhaltspflichtig. Deine Eltern müssten Dir einen entsprechen Betrag in Form eines Taschengeldes zahlen und Wohnen sowie Essen stellen.

Ansonsten können Deine Eltern mit Ihrem Geld machen, was sie wollen. Sie haben es sich erarbeitet und brauchen ihren Kindern nichts davon abgeben.

Hast Du Fragen melde Dich.

Viele Grüße Chicobello

Naja bin die Tochter Nele,
ich bin in Ausbildung und ich bin nur fassungslos, dass ich um Fahrgeld usw betteln muss und er seiner geliebten geld gibt!

Hallo Nele,

Deinen Ärger und auch die damit verbunden Traurigkeit kann ich gut verstehen.Dein Vater scheint nur noch Augen für seine neue Freundin zu haben. Leider lässt bei Männer die Fürsorge für den eigenen Nachwuchs nach, wenn die sich neu verlieben. Dem kannst Du jetzt sagen was Du willst. Der ist leider blind. Hoffentlich zockt ihn diese Frau nicht ab. Dir bleibt wohl zunächst nichts übrig als diese Situation zu akzeptieren. Lebe Du Dein Leben anderes.

Wird es eng bei Dir und Dein Vater ist nicht redebereit, dann gehe zum Jugendamt und hole Dir Unterstützung. Wenn Du Informationen brauchst, dann melde Dich einfach.

Viele Grüße Chicobello

Tja wenn sie neu wäre, die dame ist schon 2 jahre heimlich die geliebte gewesen. ja leider denke ich das er so dumm ist und ihr das alles zahlt. er sieht auch nur sie und vergisst uns kinder total!

Hallo Tine,

da du schon volljährig bist kann dein Vater mit seinem Geld leider machen was er will.
Grüße
jama

Hallo Tine,
unklar ist in Deiner Frage ob Ihr Euch die Finanzierung der Wohnung teilt?!?
Damit wäre moralisch zu erwarten, dass er ehrlich sagt, warum er seinen Anteil nicht mehr leisten kann - aber nur moralisch.
Er kann mit seinem Geld - abzüglich dem Kindergeld, Unterhalt - so Dir so etwas zusteht - machen was er will… solange Du „versorgt“ bist. Er muss Dir keine große Wohnung, keine Restaurants oder Markenklamotten finanzieren…klar Deine Ausbildung und alles was Du brauchst (Qualität oder nicht…)
Hast Du ihn konkret und faktisch gefragt?
Kein Angriff - sondern wirklich einfach die Frage:
Ich habe den Eindruck Du planst eine kleinere Wohnung…
…um das Haus von XY mitzufinanzieren…
…um diese mir zu überlassen und zu XY zu ziehen…
…um…
Erklär ihm wie es Dir geht, wie Du Dich fühlst, warum, und was Du Dir im Zusammenleben mit ihm eigentlich erwartet hast.
Gruß Petra

reine spekulation,kann sein muß aber nicht, da hilft nur verklagen wenns denn sein muß.
fg