Hallo,
ich habe bei einem bekannten Internetversandhaus zufällig eine Digitalkamera entdeckt. Ich weiss das diese mit dem Preis bei knapp 600 € kostet… es waren bei diesem Verkäufer (ein Fotogeschäft) aber nur 67€ angegeben! Ich habe natürlich sofort bestellt… auch wenn der Verkäufer sich vertippt haben sollte entsteht doch ein Kaufvertrag. Bis jetzt (2 Stunden) habe ich nichts gehört. Kann der Verkäufer meine Bestellung anfechten??? Kann ich auf mein Recht bestehen???
Danke & Gruß
Hallo ebrugur.
Grundsätzlich ist das natürlich eine Frage für einen Rechtsanwalt. Ich kann Dir also keine rechtsverbindliche Antwort geben, sondern schildere Dir nur meine ganz private Meinung:
Ich persönlich befürchte, da wirst Du Pech haben.
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muss der Verkäufer Dein Kaufangebot nicht annehmen (siehe §2 auf http://check4.tk/7) bzw. er kann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück treten, so lange der Artikel nicht ausgeliefert ist. Im Zweifelsfall wir er sagen, dass der Artikel beschädigt/vernichtet wurde, dann hast Du allenfalls Anspruch auf Rückerstattung einer u.U. geleisteten Zahlung.
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Ist ein Schreibfehler in dieser Größenordnung offensichtlich (auch Du weißt das sehr wohl) und deshalb würde der Verkäufer, meiner Meinung nach, vor einem Gericht auch Recht bekommen. Er tritt vom Vertrag zurück und Du bekommst Dein Geld zurück…
Schaden hast Du dadurch ja keinen.
Aber wie gesagt, in den meisten Fällen ist Deine Bestellung ein Angebot und es wird damit noch kein Kaufvertrag geschlossen (siehe obigen Link). Damit ist die Sache vom Tisch…
ich habe bei einem bekannten Internetversandhaus zufällig eine
Digitalkamera entdeckt. Ich weiss das diese mit dem Preis bei
knapp 600 € kostet… es waren bei diesem Verkäufer (ein
Fotogeschäft) aber nur 67€ angegeben! Ich habe natürlich
sofort bestellt… auch wenn der Verkäufer sich vertippt haben
sollte entsteht doch ein Kaufvertrag. Bis jetzt (2 Stunden)
habe ich nichts gehört. Kann der Verkäufer meine Bestellung
anfechten??? Kann ich auf mein Recht bestehen?!?!?
Vielen Dank… so hatte ich es mir auch gedacht 
Wäre nur zu schön gewesen
)
Hallo ebruger,
du könntest wahrscheinlich Recht bekommen, aber bevor Du diesen Weg einschlägst, solltest Du einfach - bei einem „vertippen“ des Anbieters - fair bleiben und mit Ihm offen kommunizieren. Wenn kein vertippen, dann passt es ja. Viel Erfolg, das homeoundjulia.de Team
Hier muss ich passen…bin keine Rechtsanwalt und hab auch keine persönlichen Erfahrunge zu dem Thema…soryy!
LG
Brenton
Hier muss ich passen…bin keine Rechtsanwalt und hab auch keine persönlichen Erfahrunge zu dem Thema…sorry!
Was mir allerding zu dem Thema noch einfällt: wenn Du Dich vertippt hättest und jemand hätte davon profitiert: was würdest Du tun?
Ich könnte diese Kamera auf keinen Fal zu dem falschen Preis kaufen, ich fände das skrupellose Ausnnützung…falss es denn überhaupt möglich ist.
LG
Brenton
sorry! keine erfahrung! kann dir nicht helfen!