Hallo!Ich hab folgendes Problem! Letzten Montag hab ich in einer Ebay
Auktion einen gebrauchten Kombi Kinderwagen verkauft. Leider ist
dieser am Vortag von meiner Mutter auf einem Trödel verkauft worden
für 15 €. Die Auktion wurde mit 21€ beendet.
Nachdem ich es erfuhr hab ich noch versucht das Angebot per Handy zu
beenden, da ich keinen Zugang zum Rechner hatte.Per handy kam ich
leider gar nicht erst bei ebay rein (Softwarehänger).
So hab ich dann direkt, als ich wieder zu Hause ankam den Käufer über
meine Situation aufgeklärt und auch schon ebay angemailt.
Die konnten ja leider auch nichts machen, da es ja nur ne Sache
zwischen Käufer und Verkäufer ist.
Der Käufer ist sehr uneinsichtig und will diesen Wagen auf jeden Fall
haben.
Diesen Wagen kann ich allerdings nicht mehr wieder holen, da ich
keine Ahnung habe, wer ihn denn nun gekauft hat. Sie möchte ihren
Anwalt einschalten.
Ich hab geschrieben, dass ich versuchen würde nen ähnlichen Wagen zu
beschaffen, wenn ich so einen wie meinen nicht mehr finde und habe
angefragt, ob Sie damit einverstanden sein.
Darauf hin kam nur eine Antwort in der stand ich soll mich an die
Angaben in meinem Angebot halten, was ja eigentlich unmöglich in
dieser Situation ist, oder?
Der Wagen war 4 Jahre alt und ist ein Auslaufmodell gewesen. Das
heißt er ist kaum noch irgendwo anzutreffen.
Welche Rechte hat Sie?
Sie kann sich doch keinen nagelneuen Wagen holen, oder etwa doch?
Wie komm ich da wieder raus?
Kann ich irgendwie vom Kaufvertrag zurück treten, wegen Irrtum oder
sowas?
Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus!
Gruß
Anja
Hallo,
Wie komm ich da wieder raus?
verweise den Kollegen auf http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html und bitte ihn, den ihm entstandenen Schaden zu beziffern und zu belegen. Diesen wirst Du dann ersetzen müssen (280 BGB), aber da sich der Schaden aller Wahrscheinlichkeit auf null belaufen wird, dürfte das halb so dramatisch sein.
Gruß,
Christia
Darauf hin kam nur eine Antwort in der stand ich soll mich an
die Angaben in meinem Angebot halten, was ja eigentlich unmöglich
in dieser Situation ist, oder?
Eben. Da es ein gebrauchter Wagen war, bist du zunächst nur verpflichtet, zu versuchen, dir den Wagen wiederzubeschaffen. Da der Käufer aber nicht bekannt ist, ist die Wiederbeschaffung unmöglich.
Sie kann sich doch keinen nagelneuen Wagen holen, oder etwa
doch?
Doch, du mußt den dann aber nicht bezahlen, zumindest nicht komplett. Typischerweise berechnet sich der Schaden, den du zu ersetzen hättest daraus, daß sich deine Käuferin einen anderen Wagen mit den gleichen Merkmalen beschafft, wie dein Angebot (also: gebraucht, gleiches Alter, gleicher Zustand…) Wenn sie dafür mehr bezahlt, schuldest du die Differenz zwischen Verkaufspreis (21 Euro) und dem, was sie tatsächlich bezahlen mußte. Wenn sie einen neuen Wagen kauft, muß die Wertdifferenz zwischen Neupreis - Gebrauchtpreis des neuen Wagens nach gleicher Gebrauchszeit wie deinem und der Differenz daraus zu deinem Angebot berechnet werden.
Wenn der Käuferin das alles zu kompliziert ist, kommst du womöglich so davon…
Wie komm ich da wieder raus?
Kann ich irgendwie vom Kaufvertrag zurück treten, wegen Irrtum
oder sowas?
Das geht leider nicht.
Keine Angst
Hallo,
halb so schlimm. Ich habe in letzter Zeit immer wieder die Erfahrung bei Ebay gemacht, das man sich selber viel zu sehr einen Kopf über irgendwelche Dinge macht. Ansonsten melden sich entweder Käufer oder Verkäufer gar nicht mehr.
Ich finde es schon sehr löblich, das du dich wirklich so sichtlich bemühst. Ich sage dir jetzt mal was. SIE kann gar nichts machen, einen Anwalt einschalten wäre völlig sinnlos, das würde sachon alleine mehr Aufwand machen als die 21 Euro.
SIE KANN Ebay einschalten. Dann wird ein Streitfall aufgerufen, bei dem du dich äißern kannst und gut ist. Sie kann das Käuferschutz beantragen, das bedeutet, sie bekommt von Ebay die Summe zurück erstattet. Dafür ist allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 25 euro fällig (der eigentliche Betrag liegt ja sogar noch drunter). Oder du bietest ihr noch an, die 21 Euro wieder zurück zu überweisen. Aber einen neuen Wagen etc brauchst du nicht zu besorgen. Dir passiert nichts. Sie hat nicht mal deine Adresse.
LG
Hallo,
Hallo,
halb so schlimm. Ich habe in letzter Zeit immer wieder die
Erfahrung bei Ebay gemacht, das man sich selber viel zu sehr
einen Kopf über irgendwelche Dinge macht. Ansonsten melden
sich entweder Käufer oder Verkäufer gar nicht mehr.Ich finde es schon sehr löblich, das du dich wirklich so
sichtlich bemühst. Ich sage dir jetzt mal was. SIE kann gar
nichts machen, einen Anwalt einschalten wäre völlig sinnlos,
das würde sachon alleine mehr Aufwand machen als die 21 Euro.
Der Käufer kann immer auf Erfüllung des Kaufvertrages bestehen! Und Prozessgeier gibt es ja bekanntlich jede Menge, die laufen schon für 5,- Euro zum Anwalt!
SIE KANN Ebay einschalten. Dann wird ein Streitfall
aufgerufen, bei dem du dich äißern kannst und gut ist. Sie
kann das Käuferschutz beantragen, das bedeutet, sie bekommt
von Ebay die Summe zurück erstattet. Dafür ist allerdings eine
Bearbeitungsgebühr von 25 euro fällig (der eigentliche Betrag
liegt ja sogar noch drunter). Oder du bietest ihr noch an, die
21 Euro wieder zurück zu überweisen. Aber einen neuen Wagen
etc brauchst du nicht zu besorgen. Dir passiert nichts. Sie
hat nicht mal deine Adresse.
Das ist wohl falsch; sobald eine Auktion beendet ist, hat der Käufer sowie auch der Verkäufer die Adresse des anderen; ansonsten kann man
sie bei ebay anfordern.
Beim nächsten Mal also erstmal die Auktion abwarten, bevor man zum Flohmarkt geht; das erspart einem eine Menge Ärger.
Nee
Hallo Wachtel
Hallo,
Der Käufer kann immer auf Erfüllung des Kaufvertrages
bestehen! Und Prozessgeier gibt es ja bekanntlich jede Menge,
die laufen schon für 5,- Euro zum Anwalt!
Ja schon, aber die Kosten dafür wären viel größer, der Aufwand würde sich überhaupt nicht lohnen.
Sie
hat nicht mal deine Adresse.Das ist wohl falsch; sobald eine Auktion beendet ist, hat der
Käufer sowie auch der Verkäufer die Adresse des anderen;
ansonsten kann man
sie bei ebay anfordern.
Nein, das ist nicht so. Wir haben auch schon etwas gekauft und der Verkäufer meldete sich nicht. Ebay gibt auch dann keine Adressen heraus wegen Datenschutz. Also als Käufer ist man machtlos. Da kann man überhaupt nichts machen. Oder wie meinst du, bekommst du die Adresse?
LG
Hi
Der Käufer kann immer auf Erfüllung des Kaufvertrages
bestehen! Und Prozessgeier gibt es ja bekanntlich jede Menge,
die laufen schon für 5,- Euro zum Anwalt!Ja schon, aber die Kosten dafür wären viel größer, der Aufwand
würde sich überhaupt nicht lohnen.
Die Kosten können dem Schadensverursacher (in dem Fall der VK) auferlegt werden (wenn er im Verzug ist). 
Klar is das ein dämlicher Aufwand für n billigen Kinderwagen. Aber es gab auch schon öfters den Fall das der Endpreis dem VK nicht zusagte und dann plötzlich die Ware kaputt war oder schon verkauft und der Käufer doof in die Röhre guckte.
Jedenfalls bevor der VK nicht in Verzug ist muss er auch keine Anwalts- bzw. Gerichtskosten tragen.
Ebay gibt auch dann keine
Adressen heraus wegen Datenschutz. Also als Käufer ist man
machtlos. Da kann man überhaupt nichts machen. Oder wie meinst
du, bekommst du die Adresse?
Die steht üblicherweise in der Bestätigungsmail der gewonnen Auktion die von eBay automatisch verschickt wird 
Name, Anschrift und E-Mail.
Die andere Seite bekommt genauso deine Daten.
Aber einmal hatte ich auch den Fall das da nix drin stand.
Zudem kann man die Daten nochmal anfordern.
MfG
Lilly
Ja schon, aber die Kosten dafür wären viel größer, der Aufwand
würde sich überhaupt nicht lohnen.
Die einzigen Kosten, die man hätte, wären Vorschußkosten, die man aber wieder zurück erhält. Es gibt immer wieder Leute, die aus Prinzip jede Gelegenheit nutzen, um eigene Rechte durchzusetzen.
Die Rechtsanwaltskosten müßte auf jeden Fall der Verkäufer tragen, der nicht liefert.
hat nicht mal deine Adresse.
Das ist wohl falsch; sobald eine Auktion beendet ist, hat der
Käufer sowie auch der Verkäufer die Adresse des anderen;
ansonsten kann man
sie bei ebay anfordern.Nein, das ist nicht so.
Ich weiß nicht, bei welchem ebay du so einkaufst, aber bei ebay.de, bekommt sowohl Käufer, als auch Verkäufer automatisch nach Auktionsende die Adresse des jeweils anderen.
Hallo!
Der Käufer hat auf jeden fall meine Adresse. Die gute Frau meldet sich leider nur sporadisch auf meine emails und meine Fragen werden irgendwie immer abgeblockt.
Ich hab Ihr angeboten ich versuche nen ähnlichen Wagen wieder zu beschaffen, was ja nun nicht gerade einfach ist.
Sie wollte kurz vor Ende der Auktion wissen wo der Wagen abgeholt werden kann. Ich hab ihr darauf natürlich nicht geantwortet, da ich ja keinen Zugang zum Rechner hatte.
In meinem Angebot stand nichts von abholen, also hab ich gemailt ich würde nur verschicken.
Ich soll ihr die Versandkosten mailen. Ich darf doch aussuchen welche Versandart ich haben möchte oder, egal wie teuer usw…Es stand im Angebot man solle sich dies bezüglich mit mir in Verbindung setzen.
Wenn ich nen Ersatzwagen bekommen sollte und ich setze die Versandkosten fest, muss Sie den Wagen doch nehmen, oder kann Sie mich wegen der Höhe der Versandkosten auch noch belangen?
Der Wagen ist ja groß und sperrig und ich werde zwei Pakete machen müssen, das heißt es wäre auch ziemlich teuer.
LG
Anja
Hallo Anja,
der Käufer kann rein rechtlich im (für Dich) schlimmsten Fall folgendes tun:
Er kann irgendwo einen Kinderwagen kaufen, der mit dem von Dir angebotenen vergleichbar ist. Muss er dafür mehr bezahlen, musst Du den Differenzbetrag erstatten.
Diese Regelung ist m.E auch ganz in Ordnung, da Du mit dem Käufer einen Kaufvertrag abgeschlossen hast, und natürlich Deinen Teil erfüllen musst. Man sollte halt keine Sachen verkaufen, die sich noch nicht im eigenen Besitz befinden (sondern z.B. im Besitz einer anderen Person, die damit zum Flohmarkt geht). Würde es hier keine entsprechende Regelung geben, wäre dem Betrug auf eBay Tür und Tor geöffnet, weil ich dann immer vom Verkauf zurücktreten würde, wenn ich nicht das erhoffte Höchstgebot erhalten habe.
Viele Grüße
Andreas
Wohl noch nicht lange bei eBay
Ich soll ihr die Versandkosten mailen. Ich darf doch aussuchen
welche Versandart ich haben möchte oder, egal wie teuer
usw…Es stand im Angebot man solle sich dies bezüglich mit
mir in Verbindung setzen.
Wenn ich nen Ersatzwagen bekommen sollte und ich setze die
Versandkosten fest, muss Sie den Wagen doch nehmen, oder kann
Sie mich wegen der Höhe der Versandkosten auch noch belangen?
Der Wagen ist ja groß und sperrig und ich werde zwei Pakete
machen müssen, das heißt es wäre auch ziemlich teuer.
Hallo,
Hast du das mit den 2 Paketen auch so in der Artikelbeschreibung stehen?
Wenn ich der Käufer des Kinderwagens wäre, wäre ich froh, wenn das Geschäft mit dir nicht zustande käme.
nixfürungut
Gruß
Sticky
Das wäre ja der Idealfall!
Nee stand nicht drin! Es stand aber drin, dass die Leute sich vorher wegen Versand usw in Verbindung setzen sollen.
Ich bin normalerweise nicht so und es tut mir auch wirklich sehr sehr leid für den Käufer. Der Wagen stand aus Platzmangel nicht bei mir und das meine Mutter den ausgerechnet mit zum Trödel nimmt wusste ich nicht. Sie wusste wiederum nicht, dass der Wagen bei Ebay steht.
Das einfachste wäre wirklich der Vertrag käme nicht zu Stande aber auf dem Ohr ist die Käuferin taub.
Ich wäre ja auch verärgert aber ich hab auch schon Käufer gehabt, die sind zurück getreten und da hab ich keinen Aufstand gemacht. Ich hätte ja sogar bei ebay ein paar € mehr raus gehabt.
Hi
Antworte ich auch mal 
Meine laienhafte Meinung ^^
Ich hab geschrieben, dass ich versuchen würde nen ähnlichen
Wagen zu
beschaffen, wenn ich so einen wie meinen nicht mehr finde und
habe
angefragt, ob Sie damit einverstanden sein.
Vernünftig.
Darauf hin kam nur eine Antwort in der stand ich soll mich an
die
Angaben in meinem Angebot halten, was ja eigentlich unmöglich
in
dieser Situation ist, oder?
Ja.
Lt. § 275 Abs. 1 BGB bist du deiner Schuld entlassen diese Ware zu liefern wenn es dir unmöglich ist.
_§ 275
Ausschluss der Leistungspflicht
(1) Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist._
Da es aber dein Verschulden war biste schadensersatzpflichtig.
Der Wagen war 4 Jahre alt und ist ein Auslaufmodell gewesen.
Das
heißt er ist kaum noch irgendwo anzutreffen.
Welche Rechte hat Sie?
Sie kann sich doch keinen nagelneuen Wagen holen, oder etwa
doch?
Sie könnte.
Aber für den Preis wird das auch ein Ding der Unmöglichkeit sein.
Zwar kann sie Schadensersatz fordern weil ein Vertrag besteht, dennoch muss der Preis der Ersatzware in einem gerechtfertigten Verhältnis zum Wert des alten Kinderwagens stehen.
Wie hoch das ist, ist wiederum Auslegungssache des Richters 
Gesetze sind ja nie so genau.
Bei dem 15-21 Euro teuren Kinderwagen wären es aber wohl keine 100 Euro.
Und dafür kriegt man doch nüscht oder?
Wie komm ich da wieder raus?
Ihr anbieten den Vertrag rückgängig zu machen, sie bekommt ihr Geld wieder und fertig (wenn sie schon bezahlt hat).
Oder du oder sie müssen wie schon hier gesagt eine der verkauften Ware ähnlich (hoch)wertige Ersatzware besorgen, wobei die Mehr- und Aufwandskosten der Schadensverursacher (der VK) trägt.
Aber wie gesagt muss das in einem gerechten verhältnis stehen sonst hört sich § 275 Abs. 2 gut an =) http://dejure.org/gesetze/BGB/275.html
Kannst es dir ja von deiner Mutter holen wenn der Wagen eigentlich dein Besitz war hat sie ohne dich zu fragen/warnen dein Eigentum vertickt XD
Kann ich irgendwie vom Kaufvertrag zurück treten, wegen Irrtum
oder
sowas?
Nein ein Irrtum besteht ja nicht.
Könntest das Problem aber im Rechtsbrett posten falls ihr beiden nicht weiterkommt (bzw. adequate Ersatzware findet) und sie wieder mit Anwalt droht. Im Rechtsbrett musste aber abstrakt schreiben (sieh FAQ).
Behalt auch alle Beweise deiner Bemühungen und lass dich nicht durch Drohgebärden einschüchtern.
Wenn du die Ware versenden musst weil sie nicht abholen kommt, teil ihr die Versandkosten vorab mit (vllt überlegt se sichs wenn zu teuer). Die meisten Spediteure haben Programme auf ihren Seiten um Preise zu kalkulieren.
DHL (denke die werden die teuersten sein
hier: http://www.dhl.de/dhl?skin=hi&check=yes&lang=de_DE&x…
Dazu kommen dann halt noch die Kosten für Transport zur Post oder Abholung von DHL (vllt besser und billiger) und Verpackung.
Bedenke aber das keine Angabe zu Versankosten im Vertrag kein Freibrief für utopische Versandsummen ist. Der Käufer hat hier ein Recht auf realistische Versandkosten kann aber nicht auf den billigsten Spediteur bestehen.
Wenn es keine Einigung beim Versand gibt dann ist der Vertrag auch nichtig.
Das ist vielleicht dein einzigstes Schlupfloch.
Wenn du den Ersatzkinderwagen besorgt hast muss der Käufer ihn auch abnehmen.
Nun ist das mit Ersatz aber so ne Sachen, vorallem bei Gebrauchtgegenständen. Die entsprechen ja schon nicht mehr dem Vertrag. Wenn du Ersatz besorgst muss der K diesem Ersatz also auch zustimmen (musst also die evtl. Mängel des Ersatzes wo er sich vom in Vertrag beschrieben Wagen unterscheidet beschreiben oder Bilder machen).
Kompliziert was?
MfG
Lilly
Aus meiner ‚reichen
‘ Erfahrung heraus,
wird da nicht viel passieren.
Alleine einen Anwalt zu finden, der dein Gegenüber nicht vor die Tür setzt, wird schwer werden.
Eine negative Bewertung, die du dann zurückgeben kannst (was keinem wirklich was bringt) und eine Ebay Abmahnung ist wohl das schlimmste was passieren kann.
Keine Panik!
Grüße
Caro
Eine negative Bewertung, die du dann zurückgeben kannst
Super, so eine Einstellung liebe ich! Der Käufer hat sich doch nicht falsch verhalten!
Wenn alle so denken, kann man die Bewertung bei eBay auch wieder abschaffen.
Steffie
jup
wird da nicht viel passieren.
Alleine einen Anwalt zu finden, der dein Gegenüber nicht vor
die Tür setzt, wird schwer werden.
Eine negative Bewertung, die du dann zurückgeben kannst (was
keinem wirklich was bringt) und eine Ebay Abmahnung ist wohl
das schlimmste was passieren kann.
Keine Panik!
endlich mal meine Meinung!
Hake es doch einfach ab, du hast dir sowieso viel zu viel Arbeit damit gemacht, es kann dir nichts passieren, der Käufer wird wegen den paar Euros nichts machen und wenn doch warte ab!!!
Du hast viel angeboten, du kannst den dämlichen Wagen nciht wieder herzaubern. Also hast du es erklärt und gut ist.
Ehrlich! Belaste dich nicht noch über Tage oder Wochen mit sowas. Außer einer negativen Bewertung passiert nichts.
Merci
Da hast du mit Abstrichen recht, aber
ich mine in diesem Fall natürlich, dass der Verkäufer etwas unglücklich agiert hat und anschliessend schon alles versucht hat, das Problem zu beseitigen.
So und nicht anders ist das zu verstehen!
Ansonsten ist es natürlich eine Unart, dass auf Negativbewertungen gleiches folgt…
In diesem Fall würde ich auch darauf hinweisen, dass das erwähnte Vorgehen beiden nur schadet!
Grüße
Caro
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ich habe…
jetzt so einen Wagen bei einem Second-Hand Laden gesehen, es sind zwar andere Gebrauchsspuren dran,aber da ich in meinem Angebot nicht geschrieben habe um welche Gebrauchsspuren es sich handelt, wird das doch bestimmt in Ordnung sein. Da ich den Wanneneinsatz ja noch von meinem alten Wagen besitze kann ich diesen ja noch verwenden.
Ich habe den Käufer nun endlich die Zahlungshinweise schicken können, das war gestern. Der Versand ist so teuer, dass es sich fast lohnt nen neuen Wagen zu holen, aber das ist dann wohl nicht mehr mein Problem. Danke für eure zahlreichen Antworten. Ich werd auf jeden Fall beim nächsten Verkauf etwas vorsichtiger sein.