Hallo,
kann ein Vermieter einfach eine Nebenkostenrückzahlung im hohen 3 stelligen Bereich verweigern da er eine Mieterhöhung gefordert hat, welche aufgrund Formfehlern im Mieterhöhungsschreiben vom Vermieter nicht akzeptiert wurde?
Hallo,
kann ein Vermieter einfach eine Nebenkostenrückzahlung im hohen 3 stelligen Bereich verweigern da er eine Mieterhöhung gefordert hat, welche aufgrund Formfehlern im Mieterhöhungsschreiben vom Vermieter nicht akzeptiert wurde?
Hallo Event,
nein, kann er nicht. Abgesehen davon, dass der Mieter einer Mieterhöhung nicht automatisch zustimmen muss, hat die Nebenkostenabrechnung damit nichts zu tun.
Wieso die Mieterhöhungsankündigung zwar durchaus verstanden, aber aufgrund eines „Formfehlers“ nicht akzeptiert wird, macht allerdings neugierig. Klingt ein bißchen naseweis.
Gruß!
Horst
Einer elfprozentigen Mieterhöhung mit der Begründung „andere im Haus zahlen mehr“ muss der Mieter ja nicht zustimmen, vor allem wenn ein Mietspiegel existiert, der die Forderung in keiner Weise unterstützt. Dies bestätigte mir auch der Mieterbund.