Wir wohnen jetzt seit ein paar Monaten in unserer Wohnung, haben selber renoviert usw. Am ziemlich langen Balkon ist noch der Sichtschutz von irgendeinem Vormieter dran, so ein ganz üblicher aus Bast - nicht mehr ganz neu, aber definitiv noch zu gebrauchen. Jetzt hat uns der Verwalter, also nicht der Vemieter direkt, angerufen, wir sollen bis nächste Woche den Sichtschutz entfernen und doch einen Neuen anbringen, da der Jetzige das „äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt“… Dafür sollen wir die Kosten auch noch übernehmen. Ist das rechtens, gerade weil der Sichtschutz ja schon vorher angebracht war und vorher nie die Rede davon war, diesen zu ersetzen?
prinzipiell hat der Verwalter Recht. Allerdings ist es natürlich diskutabel, was eine „Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes“ darstellt und was nicht. Da gehen die Geschmäcker auseinander…
Bevor hier ein Streit entsteht: suche das Gespräch mit dem Verwalter und schildere die Situation aus Deiner Sicht.
Was ein Vormieter installiert hatte ist irrelevant.
Hallo
I d regel ist eine Kostenbeteiligung an reparaturen im Mietvertrag angegeben. Meist sind das um 150-200 euro im jahr. Ob da dieser sichtschutz allerdings darunter fällt kann ich nicht sagen. Allerdings hätte er die Entfernung vom vormieter verlangen müssen. Ist der sichtschutz im Übergabeprotokoll angegeben, so dass sie die Übernahme damit bestätigt haben? Wenn nicht ist das aus meiner sicht nicht ihr problem. Die Entfernung kann er denke ich fordern aber nicht die Anschaffung eines neuen sichtschutzes.
Man muss sich halt überlegen ob so ein thema einen Streit mit dem Vermieter rechtfertigt bzw wert ist.
die wohung wurde mit diesem teil übernommen,
passt dem verwalter das nicht so kann er ihn entfernen darf aber gleichzeitig einen erstatz hinstellen, denn ein balkon wo einem die butter vom brot geschaut wird möchte so wirklich keiner
vor allem wer sagt denn wenn sie sich dann ein neues teil kaufen ob dem vermieter das pasen würde
ich würde ihm sagen das sehen sie als mit gemietet an, und insofern wäre das sein part es zu entsorgen und auszutauschen, da bei der besichtigung und der wohnungsübergabe dieses teil auch schon vorhanden war!
man muss aber auch sagen, der vermieer hat das recht ein einheitliches bild zu verlangen, nur kann er nicht gerade nach wetterlage entscheiden.
viel erfolg über einen rückmeldung würde ich mich freuen
gruß margret
natürlich kann der Vermieter dies verlangen, wenn er die Kosten für den Sichtschutz übernimmt.
Sollte der Sichtschutz das Gesamterscheinungsbild verunstalten, kann der Vermieter die Beseitigung fordern - allerdings nicht vom Mieter verlangen, das dieser einen neuen nach seinen Vorstellungen an zu bringen hat.
Nur war der Sichtschutz bereits vorhanden, worauf ich noch eingehen werde.
Als Mieter muss man weder einen Sichtschutz anbringen, noch die Kosten dafür tragen.
War der bisherige Sichtschutz schon beim Einzug vorhanden, ist es Vermietersache diesen zu entsorgen. Ich würde ihn höflich darauf hin weisen, das die Wohnung inkl. Sichtschutz gemietet war und wenn er diesen austauschen möchte, kann er dies gern auf seine Kosten durchführen, bzw. auf seine Kosten den Sichtschutz entfernen und entsorgen lassen.
Wow, vielen Dank für die ganzen schnellen Antworten! Werden das jetzt mal so angehen. Haben schon mehr Geld in diese Wohnung gesteckt als wir eigentlich vorhatten (Renovierung, die Wände kamen uns dabei auf einmal entgegen), Vermieter hatte erst große Versprechen gemacht einen Teil zu übernehmen - dann doch nix. Da ich schwanger bin haben wir lieber auf einen Rechtsstreit und den Stress verzichtet, aber die Sache jetzt sehen wir nur noch als Schikane, vor allem da hier momentan noch Schnee liegt usw… Hoffentlich entwickelt sich noch alles zum Guten, sind nicht so die Leute, die wegen jedem bisschen Streit haben wollen, aber genug ist wirklich genug. Haben schon die Befürchtung, dass die jetzt denken die könnten uns jetzt „melken wie eine Kuh“ und immer wieder neue Sachen fordern. Also wirklich vielen Dank für die Antworten, haben uns sehr weitergeholfen!
Nicht Ihr Sichtschutz - nicht Ihr Problem. Sofern es sich bei dem Beschwerdeführer um den WEG-Verwalter handelt, müßte der sich wegen des äußeren Erscheinungsbildes des Balkons an den Wohnungseigentümer wenden.
Steht im Mietvertrag b.z.w. Hausordnung . ist der Sichtschutz Mietsache ,so muss der Vermieter Ihn ersetzen ,. eine Pflicht zur Sichtschutz Anbringung besteht meines erachten nicht .
lesen Sie zunächst GENAU nach, ob in Ihrem Mietvertrag davon etwas steht. Wenn nicht, dann schreiben Sie dem Verwalter, dass er sich an den Eigentümer wenden möge, denn Balkon und Sichtschutz sind Sache des Vermieters bzw. des Vormieters. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Theoretisch könnte es sein, dass in einer Eigentümer-Versammlung beschlossen wurde, den Balkonen ein einheitliches Aussehen zu geben - aber das müsste Ihr Vermieter Ihnen erst mal vortragen. Bezahlen müssten Sie das nicht, aber dulden.
Viel Glück wünscht Heihei
Hallo,
ich hoffe uns kann jemand helfen.
Wir wohnen jetzt seit ein paar Monaten in unserer Wohnung,
haben selber renoviert usw. Am ziemlich langen Balkon ist noch
der Sichtschutz
meines Wissens nach kann der Verwalter verlangen, das der Sichtschutz weg muss, wenn er das äussere Bild stört. Aber er kann nicht verlangen, das du auf eigene Kostes diesen erneuerst, das wäre ja dann eine instandhaltungsmassnahme. ich würde aber ncohmal an deiner Stelle beim Mieterbund nachfragen oder bei einem RA, das kostet meistens auch ncihts bie der Erstberatung.
Gruss Daylighter
aus der Ferne kann ich den Zustand nicht beurteilen. Da er wie Sie schreiben schon länger da dran ist und noch einigermamßen gut aussieht, sehe ich auch keinen Grund warum er ausgetauscht werden sollte.
Mit freundlichen Grüßen aus Göppingen
Volker Weiser
was steht in Ihrem Mietvertrag? Wurde die Verantwortung und somit die Erneuerung vereinbart? Falls nein - sollte der Eigentümer den Schutz erneuern.
Sie sind für die Dinge verantwortlich, die in Ihrem Mietvertrag geregelt wurden.
soweit ich das beurteilen kann, ist diese Aufforderung zwar möglich, muss aber wohl nicht beachtet werden. Ihr solltet Euch aber mal ansehen, die die anderen Mieter ihren Sichtschutz organisiert haben. Vergleichen hilft da meistens etwas weiter. Ansonsten, wenn Ihr den Sichtschutz nicht benötigt könnt Ihr ja den Verwalter auffordern, den zu entfernen, denn Ihr habt ihn ja auch nicht angebracht.