Kann Vermieter Sichtschutz an Balkon verlangen?

Hallo,

Nehmen wir mal an, es ergibt sich folgender fiktiver Sachverhalt:

Paar wohnt seit ein paar Monaten in einer Wohnung, haben auch renoviert usw. Am ziemlich langen Balkon ist noch der Sichtschutz von irgendeinem Vormieter dran, so ein ganz üblicher aus Bast - nicht mehr ganz neu, aber definitiv noch zu gebrauchen. Jetzt hat der Verwalter, also nicht der Vemieter direkt, angerufen, das Paar soll bis nächste Woche den Sichtschutz entfernen und doch einen Neuen anbringen, da der Jetzige das „äußere Erscheinungsbild beeinträchtigt“… Dafür sollen sie die Kosten auch selber übernehmen. Ist das rechtens, gerade weil der Sichtschutz ja schon vorher angebracht war und vorher nie die Rede davon war, diesen zu ersetzen?

Hallo!

Haben Mieter rechtlich etwas mit Verwalter zu tun ?

Nein!

Nur der Vermieter kann Weisungen erteilen,hier sicherlich nicht,da ja nichts dazu vereinbart wurde.
Und wenn die Eigentümergemeinschaft,vertreten durch Verwalter,einmal etwas zur „Optik“ der Anlage entschieden hatte,dann mag auch die Balkonverkleidung dazugehören.
Dann wird sich der Vermieter kümmern müssen und auch bezahlen.

MfG
duck313

…außerdem gilt nicht nur der Grundsatz „Gemietet wie besichtigt“ sondern auch „Vermietet wie gezeigt“.

Hallo!
Ja.
Aber da kann es Abgrenzungsschwierigkeiten geben,dazu mag mal jemand etwas sagen.

Balkonverkleidung ist vorhanden,aber vom Vormieter „vergessen“ bzw. halt drangelassen.
Neuer Mieter mietet wie besehen,es wird dazu nichts weiter festgehalten.

Jetzt soll die Matte wegen Verschleiss ersetzt werden fordert der Mieter vom Vermieter.
Der sagt „Hoppla,ich habe da keine drangemacht“.

Was nun ? Ist alles in Wohnung ,was drin ist,mitgemietet ? Egal ob vergessen oder bewusst dringelassen vom Vormieter ?
Weil Vermieter es drinlässt,wird es automatisch „seins“ und mitvermietet?

Ich würde ja sagen,das ist so.

MfG
duck313

Weil Vermieter es drinlässt,wird es automatisch „seins“ und
mitvermietet?

Hier kann man meines Ermessens von einem Eigentumsverzicht seitens des Vormieters ausgehen. Der Vermieter hat dat Dingen nicht entfernt, bei Neuvermietung dran gelassen und damit mit vermietet.