Kann vermieter tv abstellen?

ein vermieter führt im mietvertrag einzelne positionen, zu den im mietpreis enthaltenen leistungen auf., u.a. auch den punkt: fernsehempfang / fernsehanschluss.

dieser fernsehempfang wäre durch eine antennenbuchse in der wohnung gewährleistet. nun aber meint der vermieter, daß die mieter selbst für einen fernsehempfang verantwortlich sind. der vermieter untersagt aber laut mietvertrag eine installation einer sat-anlage.

ist der vermieter berechtigt den fernsehempfang komplett einzustellen, so daß sich der mieter seinen fernsehanbieter (z.b. kabel deutschland oder dvb-t) selbst aussuchen muss, obwohl eine bereitstellung des fernsehanschlusses im mietvertrag steht?
kann durch ein wegfallen des fernsehanschlusses der mietpreis gemindert werden?

vielen dank für antworten!

der aleks

ein vermieter führt im mietvertrag einzelne positionen, zu den
im mietpreis enthaltenen leistungen auf., u.a. auch den punkt:
fernsehempfang / fernsehanschluss.

dieser fernsehempfang wäre durch eine antennenbuchse in der
wohnung gewährleistet. nun aber meint der vermieter, daß die
mieter selbst für einen fernsehempfang verantwortlich sind.
der vermieter untersagt aber laut mietvertrag eine
installation einer sat-anlage.

ist der vermieter berechtigt den fernsehempfang komplett
einzustellen, so daß sich der mieter seinen fernsehanbieter
(z.b. kabel deutschland oder dvb-t) selbst aussuchen muss,
obwohl eine bereitstellung des fernsehanschlusses im
mietvertrag steht?
kann durch ein wegfallen des fernsehanschlusses der mietpreis
gemindert werden?

Hallo Aleks,

ist wirklich vereinbart, dass der Fernsehempfang in der Miete enthalten ist oder steht in den Betriebskosten, dass die Kosten für Fernseh-Kabelempfang vom Mieter zu zahlen sind ?

Besteht im Haus ein Kabelanschluss muss der Vermieter den Anschluss an das Netz erlauben. Wenn nichts vereinbart ist trägt der Mieter die Kosten. Die Gebühren an Kabel ohnehin. Bitte nähere Hinweise.

Gruss Günter