meine Frau und ich haben für die letzte Augustwoche 2012 ein Haus in Frankreich gemietet. Die Flüge haben wir bereits gebucht und bezahlt, auch haben die vom Vermieter geforderte Kaution/Anzahlung von 600€ überwiesen. Der Mietvertrag wurde von beiden Parteien unterzeichnet.
Nun hat mich der Vermieter kontaktiert, um mir mitzuteilen, dass das Haus doch nicht für den Zeitraum zur Verfügung steht. Der Grund: der Vermieter hat das Haus verkauft und die neuen Eigentümer übernehmen das Objekt bereits Ende Juli. Haben wir Pech gehabt?
Im Mietvertrag steht unter Punkt „Stornierung/Rücktritt“:
‚‚Die Vertragsunterschrift ist für beide Parteien unwiderruflich. Ein Rücktritt ist nicht möglich, sofern dies nicht von beiden Parteien anderweitig schriftlich festgelegt wurde. Falls der Mieter vom Mietvertrag zurücktritt, ist dieser verplichtet den gesamten Mietpreis zu bezahlen.‘‘
Der Vermieter hat mir lediglich angeboten die Anzahlung von 600€ zurück zu zahlen und auf einen anderen Zeitraum auszuweichen (Anfang Juli), in dem wir auf keinen Fall können.
Ist dies so rechtens? Kann ich vom Vermieter verlangen mir die Kosten für die Flüge zu zahlen, bzw. die Mehrkosten für Mietung eines Alternativobjektes zu übernehmen? Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus.
Hallo Fintch,
also die 600€ ist klar die muß er zurückzahlen, aber ich denke nicht das er die Flüge bezahlen muß. Dies war ja nicht bestandteil des Vertrages.Ich würde mir ein anderes Objekt in dieser zeit suchen, es gibt da bestimmt noch andere Häuser oder Wohnungen.
Viel glück und schönen Urlaub
ob das normale mietrecht hier greift bezweifel ich ein wenig, da es die anietung einer ferienwohnung sprich buch eines urlaubes ist
insofern kann ich hierzu auch nichts konkretes sagen wie die rechtliche seite aussieht
ich würde aber versuchen den mehrpreis mit dem vermieter auszuhandeln welcher natürlich belegbar sein muss, ansonsten kann ich nur raten falls er sich absolut quer stellt ein beratungsgespräch bei einem anwalt in betracht zu ziehen (sollte keine rechtschutz vorhanden sein aber im vorfeld über alle kostn informieren die dadurch auf einen zukommmen können)
über eine rückmeldung wie es ausegangen ist würde mich freuen
viel erfolg und viele grüße
Hallo, nach deutschem Recht tritt der neue Vermieter mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag. Wie es Frankreich aussieht, weiß ich nicht.
soweit ich das beurteilen kann - ich bin kein Anwalt - ist der Vermieter nicht schadenersatzpflichtig über die Rückzahlung der Kaution hinaus. Im ist keine Fahrlässigkeit zu unterstellen. Ein Hausverkauf ist ein übliches Geschäft und sein Interesse an seinem Eigentum steht m.E. über deinem Interesse als Mieter.
Weiterhin steht im Mietvertrag nichts von Schadenersatz. Und am Ende weiß ich auch nicht, ob da französisches Recht mit reinspielen würde, damit kenne ich mich schon garnicht aus.
Mal ganz objektiv betrachtet könnte man ja auch sagen, der Flug hat mit der Miete nichts zu tun. Man kann ja trotzdem fliegen und woanders wohnen. Ihr habt ja lediglich eine Wohnung gemietet und keinen Urlaub gebucht.
Wenn es wirklich keine andere Wohnmöglichkeit gibt, müsstet ihr das auf jeden Fall nachweisen, indem ihr die Absagen vorlegt. Außerdem müsstet ihr nachweisen, dass der Vermieter vor dem Hausverkauf davon wußte, das der Flug in direkter Abhängigkeit zu der Miete steht, es sich also um einen Urlaub handelt.
Dann würde ich den Flug stornieren und die Stornokosten in Rechnung stellen. Vielleicht beteiligt er sich daran. Falls nicht bitte einen Anwalt aufsuchen, ich wüßte nicht, ob ich in dem Fall klagen würde.
Erscheint mir sehr wackelig.
Ja das ist Rechtens. Verlangen kann man immer, ob man es bekommt ist die Frage. Rechtsanspruch auf Kosten für Flüge gibt’s denke ich nur bei Reiserücktrittsversicherungen.
Die Forderungen sind so gering, da wäre eine Klage vor dem europ. Gerichtshof teurer. Mein Tipp: nehmen sie das großzügige und offensichtlich ehrliche Angebot und fliegen früher, denn hätte er nicht informiert stünden Sie in der letzten Augustwoche mit Koffer vor verschlossenem Haus und hätten wirkliches Pech.
gilt hier deutsches oder französisches Recht?
Wer ist der Anbieter, der französchische Vermieter??
Dann muss Du jemand suchen der die Rechtslage dort kennt.
Nach deutschem Recht wäre der Rücktritt nicht zulässig aber: Was hift es wenn der Vermieter den Zutritt verweigert…!
Du kannst versuchen auf Schadensersatz zu klagen, aber ob sich die Mühen und Kosten lohnen?!
Habt Ihr evtl. eine Reiserücktrittsversicherung und dort mal angefragt ob die in diesem Fall einspringt?
Denke der Rechtsstreit ist zu aufwendig wür das zu erwartende Ergebnis.
Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Ihr Verhandlungspartner hat Sie über den Tisch gezogen. Der Hausverkauf war bereits geplant. Stellen Sie Ihre Auslagen zusammen und versuchen Sie Ihr Geld zu bekommen. Sie sollten sich aber klar sein, dass der Rechtssitz Frankreich sein wird. Eine Klage kann teuer werden. Überlegen Sie sich, wie Sie am billigsten aus der Angelegenheit aussteigen. Mit freundlichen Grüßen.
Hallo Paul,
naja nett ist das nicht, aber da das Haus verkauft ist, entfällt ja eine Vertragspartei. Heikle Situation. Natürlich stehen dir die 600 € zu, aber so pauschal würde ich sagen, dass der Vermieter nichts mit deinem Flug zu tun hat. Leider.
Sorry, lieber Paul,
mein Gerechtigkeitsempfinden sagt mir, daß Du zumindest das Geld für die Flugstornierung und die Anzahlung zurückfordern können solltest, aber leider bin ich kein Experte. Poste doch mal öffentlich, da gibt es Wissende.
Viel Glück!
wurde der Mietvertrag nach deutschem Recht abgeschlossen? Wenn ja, dann gilt „Kauf bricht nicht Miete“. Sprich, der neue Eigentümer übernimmt alle Rechte und Pflichten.
das klingt nach sehr viel Ärger. Also, ich denke mal schon, der Vermieter wäre verpflichtet, Euch wenigstens einen anteiligen Flugpreis zurück zu erstatten. Dass die Buchung jetzt storniert, liegt ja eindeutig an ihm. Bevor Ihr aber den Rechtsweg beschreitet, solltet Ihr wohl erstmal im Gütlichen versuchen, Euch zu einigen.
Leider hat es mit meiner Antwort etwas gedauert, da wir einen Sterbefall hatten. Ich hoffe, dass aber alles gut für Euch ausgegangen ist.