Wir vermieten unsere Eigentumswohnung, in der sich u.a. eine Einbauküche befindet. Im Mietvertrag wird unter „Sonstiges“ festgehalten, daß wir die Küche inkl. Geräte zur Verfügung stellen und dies nicht Bestandteil der Mietkosten ist.
Nun würden wir gerne die Küche selber nutzen und aus der Wohnung ausbauen. Können wir das so ohne weiteres (natürlich mit einer fairen Frist, damit sich der Mieter eine eigene Küche zulegen kann)?
FAQ 1129 beachten! (o.w.T.)
…
Dies ist keine zwingende Rechtsfrage nach FAQ 1129. (Im übrigen wurde mir hier keine Seite vorgeblendet mit Hinweisen). Auch ein Makler kann diese Frage beantworten aufgrund von Erfahrung mit seinen Mietern/Vermietern.
Auch ein Makler kann diese Frage beantworten
aufgrund von Erfahrung mit seinen Mietern/Vermietern.
aber er darf es nicht. Weil er Laie ist. Und denen ist ZU RECHT juristische Beratung VERBOTEN!
ER MACHT SICH STRAFBAR!
Dies ist keine zwingende Rechtsfrage nach FAQ 1129. (Im übrigen wurde mir hier
keine Seite vorgeblendet mit Hinweisen).
Dann klick mal auf der linken Seite, das Brett Mietrecht direkt an und Du wirst erkennen,
dass hier ein Hinweis zu FAQ:1129 steht.
Wenn nicht - solltest Du dir eine Brille kaufen.
Gruß Merger
Dann frag den Makler. Hier im Forum verstößt eine Antwort gegen die Forenregeln und niemand dürfte dir antworten.
vnA
Hallo,
wenn die Mieter da schon drin sind, ist das so eine Sache. Das bedeutet einen erheblichen Aufwand für die Mieter und vielleicht können sie sich keine neue Küche leisten und bestehen auf ihrem Recht. Ich würde einfach mit ihnen reden.
Gruß
Sabine
Wir vermieten unsere Eigentumswohnung…
Auch wenn meine Antwort nicht lange stehen wird, will ich Dir mal sagen, wie Deine Frage auf mich als unbeteiligten Beobachter wirkt:
Da ist ein Vermieter, der ein gewichtiges Argument bei der Vermietung seiner Wohnung hat: es ist bereits eine Küche vorhanden und ich muss mir als Mieter keine eigene kaufen. Sie wird zwar nicht mitvermietet (was bedeuten würde, der VM ist auch für Reparaturen und Erneuerung defekter Teile zuständig), aber immerhin spare ich die erhebliche Investition, die mit meinem Auszug nahezu wertlos würde (eine Küche kann man kaum mitnehmen).
Dafür schlage ich auch die besser gelegene Wohnung aus, das gesparte Geld kann ich woanders sinnvoller anlegen, z.B. in ein neues Wohnzimmer (das ich auch in der nächsten Wohnung noch nutzen kann).
Es gibt eigentlich nur eines zu sagen: Verträge sind einzuhalten…
Gruß Stefan
Nach meiner Rechtsauffassung wurde die EBK mitvermietet, unabhängig von gesonderter oder zusätzlicher Mietzahlung. Sie gehört also zur Mietsache und kann nicht einfach durch den VM gegen den Willen des M entfernt werden.
Eine Ersatzküche zu Lasten des M müsste der VM ihm erstatten.
Im Zweifelsfall gilt immer der Mietvertrag.