Diesen Monat haben wir unser Geld zu spät bekommen, deshalb ist die Lastschrift der Versicherung zurückgegangen. Ich habe das Geld dann am 06.08. nachmittags per online banking geschickt (ist montag von meinem Konto weg). Das Problem ist, dass am 08.08. bei mir eingebrochen wurde. Somit war der beitrag zur zeit des Einbruches noch nicht bezahlt. Kann es sein, dass die Versicherung nun diese Tatsache benutzt,um garnichts zu bezahlen? Oder darf sie das rechtlich nicht? Vorher wurde immer pünktlich bezahlt und wir haben keine Rückstände.
Guten Tag,
keine Panik. Auch Versicherungen haben sich an Vorgaben zu halten. Erst kommt in der Regel eine Zahlungserinnerung und dann irgendwann eine „ordentliche Mahnung“ mit Fristsetzung und Termin, ab wann nicht mehr geleistet wird. Die meisten Versicherungen versuchen auch noch ein zweites Mal abzubuchen.
Mfg
ossi199
dann irgendwann eine „ordentliche Mahnung“ mit Fristsetzung und Termin, ab wann nicht mehr geleistet wird.
… und diese Mahnung ist leicht daran zu erkennen, dass breit und fett darin steht
Mahnung gemäß §§ 38/39 VVG
Solange die in diesem Schreiben genannte Frist nicht fruchtlos verstrichen ist, kann dem Versicherungsnehmer schlimmstenfalls eine kleine Mahngebühr aufgebrummt werden.
Viele Grüße
Oliver H.
Versicherungsmakler
Hallo,
erst einmal ist abzuklären, ob es sich bei der Lastschrift um den Erstbeitrag handelt oder ob es ein Folgebeitrag ist. Das ist hier u.U. sehr wichtig.
Sollte es ein Folgebeitrag gewesen sein, sehe ich die Sache unkritisch. War es jedoch der Erstbeitrag, so besteht bis zur Zahlung der Prämie kein Versicherungsschutz, da der VN durch die Abbuchung eine sog. qualifizierte Schickschuld hat, das heisst, er hat dafür zu sorgen, dass die Versicherung abbuchen kann.
Grüße
Lars Grimm
fett darin steht
Mahnung gemäß §§ 39 VVG
… als DAS dürfte dort ganz sicher nicht drin stehen. Wenn ein Vers.-Makler Makler das nicht weiß, gibt das zu denken.
Grüße, M