Kann VM Kaution ohne Mängelrüge kürzen?

Nach über 5 Jahren bin ich zum 30.09.11 aus meiner Wohnung ausgezogen. Aus Zeitmangel bot der Makler eine Wohnungsübernahme durch Zustellung der Schlüssel an. Diese erfolgte, und seither habe ich nichts mehr von Makler/Hausverwaltung gehört.
Auf meine Nachfrage von Ende November wurde mir dann kürzlich eine Kautionsabrechnung zugesandt. In dieser werden nun Kosten für Renovierungsarbeiten (Streichen, Badfugen erneuern!)) basierend auf einem Angebot einer Malerfirma vom 01.11.11 pauschal abgezogen.

Ist dies so möglich?

  1. Es wurde kein Übergabeprotokoll erstellt
  2. Mir ist keine Mängelrüge mit Frist zur Beseitigung zugegangen
  3. In der Wohnung befindet sich schon seit 01.10.11 eine Nachmieterin
  4. Zusätzlich gehört die Fugenerneuerung in einem innenliegenden Bad doch bestimmt grundsätzlich nicht zu den Aufgaben des Mieters

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe, Gruß
Sascha

Hallo Sathiere
Bin Maler und auch Selbstständig.
Also zu den ersten drei Fragen würde ich einen Anwalt fragen. Neuer Mieter 1.10.11 Angebot Maler 1.11.11 klingt ein bischen seltsam ( Abzocke ) Außerdem ist ein Angebot ja Keine Rechnung.Da kann ich dem Vermieter Anbieten was ich will auch Überhöht und der Kassiert vom Mieter und bezahlt die Rechnung nicht beim Handwerker Eigentlich kann er nur seine Kosten mit einer Ordentlichen Rechnung ohne MwST geltend machen da dise ein Durchlaufender Posten ist. Zu den Fugen. Wenn der Mieter diese Beschädigt ( Bohren etc. )Muss der Mieter die Löcher wieder schließen.
Ich hoffe das Hilft ein wenig
Gruß Hutzel

Hallo Hutzel,

Danke für die schnelle Antwort - ja, Abzocke vermute ich eben auch dahinter.
Bei den Fugen habe ich mich ungenau ausgedrückt - da sind die Silikonfugen im Bad gemeint. Und in einem innenliegenden Bad ist deren Schimmeln m. E. nicht zu vermeiden - vo ndaher kann man doch auch deren Erneuerung nach 5 Jahren nicht auf den Vormieter umlegen…

GrußSascha

Hallo!
Hoffe,deine Frage klärt sich bald. Ich kann dazu leider nichts sagen, weil das nicht mein Themengebiet ist, bzw ich nichts von der Materie verstehe. Bin mir aber sicher, dass sich jemand mit einschlägiger Erfahrung melden wird.
Schöne Grüße!
Yongos

Hallo Sathiere
Silicon ist seine Sache Bausubstanz
Gruß Hutzel

. Schauen Sie in Ihren Mietvertrag. Steht dort etwas über Schönheitsreparatur drin, hat der Makler/ Hausverwalter Pech gehabt.
2 Hat der Makler/ Huasverwalter eine Vollmacht des Eigentümer vorliegen? Wenn ja, darf er seine Kosten Ihnen nicht in Rechnung stellen.
3. Die Übergabe der Wohnung erfolgte im beidseitigem Einvernehmen; ABER wie schon selbst erkannt, hätte dieser den Mieter auf Mängelbeseitung hinweisen müssen.

Zum Schluß > Suchen Sie schnellstmöglich einen Fachanwalt bsp. Mieterverein aufSie haben sehr gute Chancen!
Wenn noch Fragen sind bitte melden Sie sich. Mich würde auch interessieren was aus der Sache geworden ist.
Schöne Weihnachtsgrüsse
von KOBRA