Kann Vorstand namentlich festegelegt werden?

Hallo,

es ist eine Vereinsgründung in Vorbereitung. Der Verein soll gemeinnützig sein. Ist es rechtens, dass der Vorstand in der Satzung namentlich genannt wird und weiter in der Satzung festgelegt wird, dass diese Personen mit der Vereinsgründung als Vorstand gewählt werden?

Danke im Voraus für eine Antwort!

Grüße
Achim

hallo,
ich will nicht behaupten, dass ich damit absolut Recht habe, aber so eine Verfahrensweise wäre mir ganz neu.
In eine Satzung gehört nur der Vereinsname und allenfalls noch Namen der Organisation an die das vermögen bei Auflösung zu fließen hat.

Personen werden in der Satzung nicht benannt. Wenn ihr jemanden wählen wollt, könnt ihr nicht vorher festlegen, wer gewählt werden soll, dann ist das ja keine WAHL mehr.

Außerdem widerspricht die Festlegung von Personen den Prinzipien der Gemeinnützigkeit.
Wollt Ihr da nicht lieber eine GBR gründen, die besteht zwischen festgelegten Personen. Dann wird es aber mit der Gemeinnützigkeit schwierig oder unmöglich (weiß ich aber nicht genau)

Ich hoffe, ihr findet eine Lösung
Gruß Petra

Hallo, der Vorstand wird immer von den Mitgliedern gewählt, und nach meiner Kenntnis wird in der Satzung nur festgelegt, aus weivielen Personen und welchen Positionen der Vorstand besteht. Also keine namentliche Nennung und schon gar keine Festlegung wer gewählt wird. Das Prozedere verhält sich so, dass alle Mitglieder am Gründungstag den Vorstand wählen, dazu wird ein Protokoll geschrieben, uaf dem vermerkt wird, wer sich aufgestellt hat und mit wieviel Stimmen der Mitglieder gewählt wurde.

Ich hoffe ich konnte helfen. Liebe Grüße Katja

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Hallo Achim,
der Vorstand eines Vereins wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Diese gibt sich zuvor eine Satzung, nach der der Verein arbeitet. Erst danach wird der Vorstand gewählt.
Aus diesem Prozedere ergibt sich schon, dass der Vorstand in der Satzung nicht namentlich benannt wird, sondern nur im Gründungsprotokoll.
Beide, Satzung und Gründungsprotokoll, sind dann auch dem Notar vorzulegen, der die Eintragung des vereins ins Vereinsregister veranlasst.
Ich hoffe, du kannst damit etwas anfangen.
Viele Grüße
granny

Nein. Die Satzung muss dem Amtsgericht vorliegen. Sie ist erst einmal personenunabhängig. Der Vorstand muss bei Inkrafttreten des Vereins natürlich zusammen sein.
Ich bin nicht der Experte für weitere Nachfragen…