eine freundin arbeitet seit August 2010 als schornsteinfegerin (gesellin) in einem düsseldorfer bezirk. zur zeit ist sie wegen einer privaten augenverletzung für eine woche arbeitsunfähig geschrieben. innerhalb dieses arbeitsverhältnissesgab es mehrere kleinere querelen (dienstfahrad defekt bzw nicht verkehrssicher, kein waschmittel zur körperreinigung vorhanden, keine dienstkleidung bzw anteilige kostenübernahme durch AG etc.)ende dieser woche (Donnerstag) kam plötzlich die fristgerechte kündigung per post.
nun meine frage: ist eine (fristgerechte) kündigung innerhalb einer arbeitsunfähigkeit rechtens?
oder muß bis zu einer (absehbaren) genesung gewartet werden?
danke für eure hilfe!
Jörgel