Kann Webhostinganbieter Widerruf verweigern?

Ich habe beim Webhosting-Anbieter „spacequadrat.de“ einen Account angelegt und eine bereits reservierte Domain verwendet.
Da ich mit dem Angebot unzufrieden bin, wollte ich mein laut AGBs geltendes Widerrufsrecht nutzen.
Leider verwehrt mir der Anbiter den Widerruf mit folgender Begründung…

„Das gesetzliche Widerrufsrecht kommt bei Webhosting nicht zur
Anwendung, da auch uns in dem Moment Kosten entstehen in dem Sie uns mit
der Leistung beauftragen - z.B. für die Registrierung Ihrer Domain.
Das wäre in etwa dasselbe wie wenn Sie eine Lackierer damit beauftragen Ihr Auto rot zu lackieren, dann aber nach erbrachter Dienstleistung den Auftrag zurückziehen, weil Ihnen die alte Farbe doch
besser gefallen hat.“

Wie soll ich mich nun verhalten?

Da kenn ich mich nicht mit aus. Vielleicht mal in einem Rechtsform nachlesen

Tut mir leid zu diesem Thema kann ich nicht wirklich etwas beitragen.
Wünsche trozdem einen guten rutsch ins neue Jahr und das Du Dein Problem bald erledigt hast.

Die Desetze hierzu haben sich geändert. Jedoch hat der Shopbetreiber erheblich seine Pflichten verletzt, wenn er die AGB’S nicht ändert oder den Kunden ausdrücklich auf das erlöschen des Wiederufsrechts hinweist.

Hierzu ein LINk, der hilfreich sein könnte:

http://www.trustedshops.de/shop-info/neuregelung-wid…

Prost Neujahr 2012 und vile Erfolg

Hallo
eigentlich gilt für Webhosting kein Widerrufsrecht, weil es eine Dienstleistung ist.

Da der Anbieter aber in seinen AGB Ihnen ein Widerrufsrecht gewährt und sogar Kosten auflistet die er abzieht wegen der Domain Nutzung, kann er Ihnen den Widerruf nicht verwähren. Drucken Sie sich die AGB aus und berufen Sie sich auf das in den AGB festgeschriebene Widerrufsrecht, sollte er sich weiter weigern gehen Sie mit den ausgedruckten AGB zu einer Verbraucherzentrale und lassen sich dort helfen.
MfG
JW

Nein Darf er nicht.
Er kann und wird Ihnen allerdings seine angefallenen Kosten in Rechnung stellen.

Wäre aber nicht schlecht, wenn Sie mir mal einen Link zu der Website des Anbieters schicken würden.

Meine Mail Adresse: [email protected]

Guten Rusch ins neue Jahr!

Hallo subterranea,

das Widerrufsrecht bei Webhosting-Verträgen ist ein nicht unumstrittenes Gebiet, zu dem ich leider nichts wirklich Konkretes sagen kann.

Soweit ich das sehe, versuchen Hostanbieter immmer wieder mal mit verschiedenen Begründungen einen Widerruf zu verhindern. Meistens wohl allerdings erfolglos.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass eine Begründung „Kein Widerruf, weil wir auch schon was geleistet haben.“ keine juristisch haltbare Argumentation ist. Ob und inwieweit der Vertragspartner ggf. zu ersetzende Kosten hatte, ist nämlich eine Frage der Abwicklung des Widerrufs und nicht der Ausübung selbst. (Es kann also sein, dass du einige Kosten trotz wirksamen Widerruf übernehmen musst.)

Da in Widerrufsfällen die Fristproblematik immer sehr wichtig ist, würde ich dir raten, auf jeden Fall noch mal ausdrücklich und nachweisbar (Einschreiben mit Rückschein, wenn dafür die Zeit noch reicht, sonst zumindest Email mit Lesebestätigung) den Widerruf zu erklären. Und dann solltest du dich wohl besser von einem in diesem Bereich versierten Anwalt beraten lassen. Wer da in deiner Nähe in Frage kommt, kannst du bei der Anwaltskammer erfragen.

Tut mir leid, dass ich keine genauere Auskunft geben kann.

Einen guten Rutsch und viel Erfolg bei deiner „Sache“

DieSilli

Man staunt und wundert sich: Ein gesetzliches Widerspruchsrecht kann der Anbieter nicht verweigern.
Die Begründung ist blödsinnig und trifft auf jeden Anbieter zu: Auch z.B. Amazon hat durch die Anlieferung von Waren Kosten auf denen die Firma bei einem Widerruf sitzen bleibt. Das ist normal.
Wenn überhaupt (und selbst das halte ich für sehr fragwürdig) dürfte ein Anbieter die ihm entstandenen Kosten in Rechnung stellen, aber nicht den Widerruf insgesamt verweigern.

Grundsätzlich gilt: Die Vorschriften des BGB gelten immer. Ein Anbieter kann in seinen AGB davon nur zugunsten des Kunden abweichen, er kann sie jedoch nicht einschränken.

Alles zum Widerrufsrecht bei Internetgeschäften finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzvertrag

Ich würde auf meinem Widerruf bestehen, wenn die im BGBgenannten Fristen und Formvorschriften eigehalten wurden. Soll der Anbieter dorch klagen, was er sich aber angesichts der rechtslage überlegen dürfte.

hab die AGB grade angeschaut und unter BESONDERE HINWEISE steht genau das beschrieben. viele hoster schränken das widerrufsrecht in dieser weise ein wenn eine domain ins paket bestellt wird, da die hoster die domain auch bei den vergabestellen bezahlen müssen und so eine individuell für dich zugeschnittene leistung generiert wird. (auf der der hoster nicht sitzen bleiben möchte)
wie ebenfalls in den AGB beschrieben scheint es aber eine geld-zurück-garantie zu geben.
berufe dich doch einfach darauf und wenn ichs richtig verstehe, bekommst du die kosten für das hosting-paket zurück. die kosten für die domain musst dann aber trotzdem DU tragen.

der vergleich mit dem lackierten auto war mir noch nicht bekannt. ich kenns mit torten, auf die du nen namen schreiben lässt oder wenn du was gravieren lässt.
auch dabei wird klar, dass man nicht alles einfach so widerrufen kann.

grüße, Light

Hallo,
sorry meiner späten Antwort. Bestimmt ist Deine Frage schon beantwortet. Meines Wissens kommt das gesetzliche Widerrufsrecht immer zur Geltung. Da solltest Du Dich mal bei einem Anwalt schlau machen.
Viele Grüße von
Andy