Hallo,
mein Bruder ist noch vor meiner Mutter gestorben. Die Frage ist nun, ob sie in ihrem Testament die Schwiegertochter enterben kann bzw. ob der Witwe überhaupt ein Erbrecht zusteht, wenn meine Mutter stirbt?
Vielen Dank,
Monika
Hallo,
mein Bruder ist noch vor meiner Mutter gestorben. Die Frage ist nun, ob sie in ihrem Testament die Schwiegertochter enterben kann bzw. ob der Witwe überhaupt ein Erbrecht zusteht, wenn meine Mutter stirbt?
Vielen Dank,
Monika
Hallo Moni,
wenn Deine Mutter kein Testament gemacht hat, bist nur du Erbin. Wenn Dein Bruder aber Kinder hinterlassen hat, haben auch sie Recht auf einen Erbteil. Die Schwiegertochter hat kein Anrecht, es sei denn, dass Deine Mutter zu Lebzeiten Deines Bruders irgend etwas überschrieben hat, Dein Bruder nicht in Gütertrennung lebte und nun Deine Schwägerin den Anteil beansprucht, den zuvor schon dein Bruder überschrieben bekommen hat.
Ich bin jedoch keine Expertin im Erbrecht, sondern kenne mich nur im Mietrecht aus. Außerdem habe ich selbst meinem Sohn jetzt schon etwas überschrieben, das er nach meinem Tod erhält. Wenn ihm also jetzt etwas zustoßen würde, wäre auch - leider - meine Schwiegertochter Miterbin.
Bitte hole Dir Auskünfte von einem anderen Experten.
Alles Gute
Ulla
Hallo,
soweit ich weiss hat die Schwiegertochter kein Erbrecht. Eventuelle Kinder wuerden anstelle des Vaters (Bruders) erben. Sind die Kinder des Bruders auch verstorben, erben an seiner Stelle die Enkelkinder.
Hallo,
die Schwiegertochter gehört nicht zu den gesetzlichen Erben und bekommt daher nichts und hat auch kein Pflichtteilsrecht.
Für den verstorbenen Bruder würden dessen Kinder eintreten, sind keine Kinder vorhanden, bekommt den Anteil der andere Elternteil oder die Geschwister.
Hoffe ich konnte helfen!
Gruß
Jenny
Hallo Monika,
die Schwiegertochter hat kein gesetzliches Erbrecht. Das einzige Erbrecht der Schwiegertochter bestand bei Tod ihres Ehemannes.
Wenn Ihre Mutter verstirbt, sind Sie gemeinsam mit eventuellen weiteren Kindern Ihrer Mutter Erbin. Etwas anderes gilt nur, wenn eine Verfügung von Todes wegen Ihrer Mutter vorläge.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de
Hallo Monika,
wenn ihre Mutter ein Testament errichtet und ihre Schwiegertochter nicht berücksichtigt, so kann die Schwiegertochter nichts erben. Nähere Auskünfte kann der Notar geben.
Mit freundlichen Gruß
Günter
Hallo Monika,
leider kann ich dir da nicht weiterhelfen, ich hatte seinerzeit auch eine frage zum thema erbrecht gestellt. seitdem bin ich irgendwie als experte eingetragen.
gruss
yvonne
Schwiegertöchter haben keinen Erbanspruch.Können folglich auch nicht enterbt werden.
Der Erbanspruch Ihres Bruder geht an seine Kinder .
Hallo,
mein Bruder ist noch vor meiner Mutter gestorben. Die Frage
ist nun, ob sie in ihrem Testament die Schwiegertochter
enterben kann bzw. ob der Witwe überhaupt ein Erbrecht
zusteht, wenn meine Mutter stirbt?Vielen Dank,
Hallo Monika,ich nehme an,daß keine Kinder da sind.
Die Schwiegermutter muß der Schwiegertochter nichts vererben.Wenn allerdings Kinder da sind erben diese den Teil,den Ihr Bruder geerbt hätte.
l.G.
Monika
Hallo,
die Schwiegertochter braucht nicht enterbt werden, da sie überhaupt keinen Erbanspruch gegen die Schwiegermutter hat. Nur Blutsverwandte sind erbberechtigt. Erbberechtigt wären ggfs. nur die Kinder des verstorbenen Bruders.