Kanonisches Recht / Eherecht

Kanonisches Recht

Hallo , Wissende !

In geschichtlichen Darstellungen wird oft erwähnt , daß eine Ehe zwischen einer Frau und dem Bruder des verstorbenen ( !!) Ehemannes nach " kanonischem Recht " nicht zulässig sei (Beispiel: Heinrich VIII und Katharina v. Aragon , die bereits vorher mit Heinrichs Bruder Arthur verheiratet war ) .

Mit Hinweis auf dieses " kanonische Recht " verlangte Heinrich VIII dann auch die Auflösung seiner Ehe mit Katharina .

Worauf ( Bibel – Zitat o. Ä. ?? ) gründet sich diese Auffassung ?

Wie hat es die Kirche geschafft , diese Auffassung durchzusetzen , so daß der Papst in solchen Fällen um Zustimmung gebeten werden mußte ?

Wer weiß Rat ??

Frdl. Gruß

Jürgen

Kanonisches Recht

Hallo , Wissende !

Hallo Jürgen,

ist zwar lang, aber sehr interessant und Deine Frage ist auch gut erklärt:
http://www.asn-ibk.ac.at/bildung/faecher/geschichte/…

Gruß ahtog

In geschichtlichen Darstellungen wird oft erwähnt , daß eine
Ehe zwischen einer Frau und dem Bruder des verstorbenen ( !!)
Ehemannes nach " kanonischem Recht " nicht zulässig sei
(Beispiel: Heinrich VIII und Katharina v. Aragon , die
bereits vorher mit Heinrichs Bruder Arthur verheiratet war ) .

Mit Hinweis auf dieses " kanonische Recht " verlangte
Heinrich VIII dann auch die Auflösung seiner Ehe mit
Katharina .

Worauf ( Bibel – Zitat o. Ä. ?? ) gründet sich diese
Auffassung ?

Wie hat es die Kirche geschafft , diese Auffassung
durchzusetzen , so daß der Papst in solchen Fällen um
Zustimmung gebeten werden mußte ?

Wer weiß Rat ??

Frdl. Gruß

Jürgen

Danke für link
Hallo , ahtog !
Danke für den interessanten link .
Gruß
Jürgen:

Nachfrage
Hallo ahtog,

bezieht sich zwar nicht ganz auf die Ursprungsfrage, aber im Zusammenhang für mich interessant:
Ich habe den Text auf der Seite zwar nicht Wort für Wort, aber immerhin doch durchgelesen.
Was mich irritiert, ist folgender Abschnitt:

Kardinal Thomas Wolsey, zugleich Erzbischof von York und Lordkanzler des Königs,
tat derweil alles, um Heinrichs Sache zu dienen und suchte schon seit dem 
Frühjahr 1527 eifrig nach Beweisen, daß die Ehe von Arthur und Katharina
vollzogen worden war.

Nach meinen bisherigen Kenntnissen muss es sich bei Kardinal Thomas Wolsey um den von der kathol. Kirche als Heiligen verehrten Thomas Morus handeln. Der allerdings soll papsttreu gewesen sein und die Ehe von Heinrich als gültig erachtet haben, womit Heinrich nicht einverstanden war und was letztendlich die Spaltung von der kathol. Kirche und Schaffung der anglikanischen Kirche zur Folge hatte. Heinrich ließ auch Thomas Morus wegen seiner Kritik an ihm hinrichten.
Davon ist in dem Text keine Rede. Habe ich da was missverstanden?

Grüße
Thomas

Kanonisches Recht

Hallo , Wissende !

Hallo Jürgen,

ist zwar lang, aber sehr interessant und Deine Frage ist auch
gut erklärt:
http://www.asn-ibk.ac.at/bildung/faecher/geschichte/…

Gruß ahtog

Thomas Wolsey vs. Thomas Morus
Hallo Thomas,

Nach meinen bisherigen Kenntnissen muss es sich bei Kardinal
Thomas Wolsey um den von der kathol. Kirche als Heiligen
verehrten Thomas Morus handeln.

Aber nein!

Kardinal Thomas Wolsey (1471-1530), Lordkanzler 1515-1529
http://www.newadvent.org/cathen/15685a.htm

Thomas More (lat. Thomas Morus) (1478-1535) war Wolseys Nachfolger als Lordkanzler, aber selbst niemals Kardinal
http://www.bautz.de/bbkl/m/more_t.shtml

Grüße
Wolfgang

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Danke!
wieder etwas schlauer.

Grüße
Thomas