Ihr lieben Philosophen,
wir mal wieder.
Mein Mann (Jan)steht kurz vor seiner mündlichen Magisterprüfung im Fach Philosophie und verzweifelt gerade an Kants Begriff von Verstand bzw. Vernunft.
Da ihm hier schon mehrmals gut geholfen wurde, hat er mich gebeten Euch zu fragen.
Ich hab im Archiv gesucht und bin gescheitert.
Deshalb hier jetzt seine Frage:
"Text: ‚Was ist Aufklärung‘ von I.Kant
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Aufklärung ist Ausgang aus selbstverschuldeter Unmündigkeit durch selbstständigen Verstandesgebrauch.
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Später im Text: Unterscheidung von öffentlichem Vernunftgebrauch (als Motor der Aufklärung) und privatem Vernunftgebrauch (darf eingeschränkt werden)
Frage:
Warum spricht Kant einmal von (freiem) Gebrauch des Verstandes und einmal vom (freien) Gebrauch der Vernunft?
Worin unterscheidet Kant (allgemein/hier) Verstand und Vernunft?"
Soweit seine (Jans) Worte.
Ich weiß, dass er sich eine knackige, präzise Unterscheidung wünscht.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Kerstin