Liebe Experten,
im Rahmen einer Seminararbeit beschäftige ich mich mit der Frage, ob der Homo oeconomicus aus dem ökonomischen Verhaltensmodell von Gebhard Kirchgässner „pflichtwidrig“, „pflichtgemäss“ oder „aus Pflicht“ (nach Kant) handle.
Zur Unterscheidung dieser drei Begriffe habe ich unter http://www.green-basketball.de/kant.htm#aus%20Pflicht einen Ausschnitt aus Kants „Grundlegung der Metaphysik der Sitten“ gefunden, der ausgezeichnet passt. Allerdings bereitet mir dort ein Beispiel etwas Mühe: jenes mit dem Kaufmann.
Daher meine Frage: Handelt ein Kaufmann, der seine Kunden fair behandelt, dies allerdings ohne direkte Neigungen gegenüber seinen Kunden hat, „pflichtwidrig“ oder „pflichtgemäss“? Meiner Meinung kommt das im Abschnitt nicht klar zum Ausdruck (zumindest für einen Laien wie mich…). Folgende Abstufung konnte ich schon herauslesen:
pflichtwidrig: Handlung, die nicht den sittlichen Normen entspricht (z.B. Mord)
pflichtgemäss: Selbsterhaltung eines gesunden Menschen
aus Pflicht: Selbsterhaltung eines todkranken Menschen
Wie gesagt ist mir die Zuordnung des Kaufmanns in eine dieser Kategorien nicht ganz klar; ich wäre froh, wenn Sie mir dies beantworten könnten!
Mit besten Grüssen
Daniel Erni
PS: Ist meine Vermutung, der Homo oeconomicus handle manchmal „pflichtwidrig“, manchmal aber auch „pflichtgemäss“ (aber sicher nie „aus Pflicht“) vertretbar?