Hallo!
Wann definiert Kant einen Staat als Staat? Was sind die Voraussetzungen? Bzw. wann haben die Bürger einen Vertrag geschlossen und sind aus dem Naturzustand raus? Gibt es irgendeine gute Passage dafür aus seinen Werken? Hab etwas quer gelesen, aber leider ncihts Passendes gefunden. Wie wäre es mit dem frühneuzeitlichen Staat unter Kaiser Karl V.? Danke!
schönen Gruß
Nyhr