Kant: wann Naturzustand und wann Staat?

Hallo!

Wann definiert Kant einen Staat als Staat? Was sind die Voraussetzungen? Bzw. wann haben die Bürger einen Vertrag geschlossen und sind aus dem Naturzustand raus? Gibt es irgendeine gute Passage dafür aus seinen Werken? Hab etwas quer gelesen, aber leider ncihts Passendes gefunden. Wie wäre es mit dem frühneuzeitlichen Staat unter Kaiser Karl V.? Danke!

schönen Gruß

Nyhr

ohne ‚Kant‘: wann Naturzustand und wann Staat?
wir leben mittlerweile im dritten Jahrtausend.
(!)
Kant hatte keine Ahnung von den Möglichkeiten, die heute zur Verfügung stehen, um welche Fragen auch immer zu beantworten zu suchen.

Daher meine Gegenfrage:
Wie stellt sich Deine Frage unter heutigen Umständen?

Hallo,

http://www.textlog.de/32650.html

aus Eislers Kant-Lexikon.

Gruß

Bona

Hi,

wir leben mittlerweile im dritten Jahrtausend.
(!)

soweit richtig.

Kant hatte keine Ahnung von den Möglichkeiten, die heute zur
Verfügung stehen, um welche Fragen auch immer zu beantworten
zu suchen.

Du scheinst ein ausgewiesener Kantkenner zu sein!
Kant ist heute aktuell wie eh und je.
Ich wäre Dir dankbar, wenn Du erläutern könntest, was Kant nicht konnte, was man heute kann.

Gandalf

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Vielen Dank!!

Gruß Nyhr

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