Hallo Gandalf,
du kannst dir vielleicht denken, dass mir sowas keine Ruhe lässt.
In den Schriften (also außerhalb des Nachlasses) finden sich zwei weitere Hinweise in Anmerkungen: einmal ist vom „Zustand der Anarchie mit allen ihren Greueln“ (Über den Gemeinspruch …) die Rede, das andere Mal von der Anarchie als „Regierungslosigkeit“ (Streit der Fakultäten). Dann gibt es noch eine Stelle in der ersten Auflage (!) der Kritik der reinen Vernunft, die ich aber nicht gefunden habe, weil ich die Ausgabe Cassirer nicht habe (stw III, 12), ich kann mir aber nicht vorstellen, dass dort der Begriff politisch verwendet wird.
Und nun noch einmal zur „Anthropologie“, wo es fast ganz am Ende heißt:
"II. F r e i h e i t und G e s e t z … sind die zwei Angeln, um welche sich die bürgerliche Gesetzgebung dreht. - Aber damit das letztere auch von Wirkung und nicht leere Anpreisung sei: so muß ein Mittleres (hier habe ich die Anm. gestrichen, TM) hinzu kommen, nämlich G e w a l t , welche, mit jenen verbunden, diesen Prinzipien Erfolg verschafft. - Nun kann man sich aber viererlei Kombinationen der letzteren mit den beiden ersteren denken:
A. Gesetz und Freiheit ohne Gewalt (Anarchie).
B. Gesetz und Gewalt ohne Freiheit (Despotismus).
C. Gewalt ohne Freiheit und Gesetz (Barbarei).
D. Gewalt mit Freiheit und Gesetz (Republik).
Man sieht, daß nur die letztere eine wahre bürgerlihe Verfassung genannt zu werden verdiene; wobei man aber nicht auf eine der drei Staatsformen (Demokratie) hinzielt, sondern unter R e p u b l i k nur einen Staat überhaupt versteht und das alte Brocardicon: Salus civitatis (nicht civium) suprema lex esto nicht bedeutet: Das Sinnenwohl des gemeinen Wesens (die G l ü c k s e l i g k e i t der Bürger) sollte zum obersten Prinzip der Staatsverfassung dienen; denn dieses Wohlergehen, was ein jeder nach seiner Privatneigung, so oder anders, sich vormalt, taugt gar nicht zu irgendeinem objektiven Prinzip, als welches Allgemeinheit fordert, sondern jene Sentenz sagt nichts weiter als: Das V e r s t a n d e s w o h l , ist das höchste Gesetz einer bürgerlichen Gesellschaft überhaupt; denn diese besteht nur durch jene."
Habe ich dir den alten Knaben jetzt wieder unsympathischer gemacht?
Herzliche Grüße
Thomas