Kanzlei verpennt Frist

Hallo Experten!

Ich hätte da (mal wieder?) eine arbeitsrechtliche Frage.

Und zwar ist Herr Mustermann zur Zeit fleißig dabei, seine Ex-Arbeitgeber zu verklagen. Weil der erste so viel Spaß gemacht hat, hat er den zweiten direkt auch verklagt. :smile:

Naja, mal Spaß beiseite. Es geht um ausstehende Zahlungen von Lohn, Reisestunden und Reisekilometern.

Er hat das Mandat an eine Kanzlei übergeben, wo die zuständige Rechtsanwältnin nun eine Manteltarifvertrags-Frist verpennt hat. Nun kommt die Klage zum Erliegen (weiß nicht, wie das in Eurer Sprache heißt, die sagen, sie ziehen die Klage zurück) und die Kanzlei kommt (logischerweise) auch für den Schaden auf. Nur ist Mustermann sich nicht sicher, ob die das richtig rechnen.

Lohn 525,97 EUR
Reisestunden 57,00 EUR
Reisekilometer 78,60 EUR

GESAMT 661,57 EUR

Nun sagt der „Bürovorsteher“ der Kanzlei, daß das ja sozialabgabenpflichtig sei und man daher nur 2/3 des Schadens, also 350,00 EUR übernehmen würde (die Rechnung haut nichtmal hin). Mustermann hat dann protestiert und ihm gesagt, daß die Kilometer steuerfrei sind. Nach einiger Diskussion hat man sich auf 475 EUR (mündlich) geeinigt. Das Ganze geht ihm noch schriftlich zu, um es zu bestätigen.

Denkt Ihr, die Summe ist OK? Außerdem weiß er momentan gar nicht, ob die Reisestunden steuerfrei wären oder nicht.

Also im großen und Ganzen kommt das UNGEFÄHR hin mit den 475 EUR, es würden ihm theoretisch 5-10 Euro fehlen, aber die Hauptfrage ist ja, ob das mit den 2/3 so üblich ist.

Mal so nebenbei gefragt: Das war eine Zeitarbeitsfirma, um die es ging. Inzwischen sind Mustermann noch mehr Fälle bekanntgeworden und einer von denen überlegt, eine Sammelklage einzureichen. Kann man gegen solche Firmen nichts unternehmen? Es geht hier weniger um Rache (naja, ein bissel schon) als darum, Mustermanns Nachfolger vor diesem Stress zu bewahren, da das ja scheinbar Methode hat.

Freue mich auf Eure Antworten!
MrMoods

Denkt Ihr, die Summe ist OK?

Das kann keiner außer dem Betroffenen wissen ob das o.k. ist. Wenn es ihm reicht soll er es als Vergleich als Schadenersatz nehmen.

Außerdem weiß er momentan gar
nicht, ob die Reisestunden steuerfrei wären oder nicht.

Also im großen und Ganzen kommt das UNGEFÄHR hin mit den 475
EUR, es würden ihm theoretisch 5-10 Euro fehlen, aber die
Hauptfrage ist ja, ob das mit den 2/3 so üblich ist.

Nein. Wer zahlt denn dann die Sozialabgaben und wohin, die Kanlei und als was, als Arbeitgeber, von wem?

Es werden 475,- brutto = netto als Schedenersatz gezahlt.

Mal so nebenbei gefragt: Das war eine Zeitarbeitsfirma, um
die es ging. Inzwischen sind Mustermann noch mehr Fälle
bekanntgeworden und einer von denen überlegt, eine Sammelklage
einzureichen.

Sammelklage gibts nicht in Deutschland.

Kann man gegen solche Firmen nichts unternehmen?

Jeder betroffene stelt Strafanzeige wegen Verdacht des Betruges bei der Staatsanwaltschaft.

Es geht hier weniger um Rache (naja, ein bissel schon) als
darum, Mustermanns Nachfolger vor diesem Stress zu bewahren,
da das ja scheinbar Methode hat.

Nein. Wer zahlt denn dann die Sozialabgaben und wohin, die
Kanlei und als was, als Arbeitgeber, von wem?

Es werden 475,- brutto = netto als Schedenersatz gezahlt.

Also sind die 2/3 vom ursprünglichen Brutto-Schadenersatz doch üblich? Weil erst schreibst Du nein und dann schreibst Du was von 475 brutto=netto. Entweder ist das jetzt etwas unglücklich beschrieben oder ich hab nen Knoten in ner Hirnwindung.

Also wenn ich knappe 600 Euro Schaden (brutto) habe, dann werden davon 2/3 als brutto=netto gezahlt, weil die Sozialabgaben eh nicht mehr abgeführt werden. Seh ich das nun richtig?

Sammelklage gibts nicht in Deutschland.

Wieder was dazugelernt… :smile:

Kann man gegen solche Firmen nichts unternehmen?

Jeder betroffene stelt Strafanzeige wegen Verdacht des
Betruges bei der Staatsanwaltschaft.

Das wäre zu überlegen. Kann das für die Betroffenen negative Folgen haben? Beispielsweise eine Gegenanzeige wegen Verleumdung oder übler Nachrede oder etwas in der Art?

Danke!
MrMoods

Also sind die 2/3 vom ursprünglichen Brutto-Schadenersatz doch
üblich? Weil erst schreibst Du nein und dann schreibst Du was
von 475 brutto=netto. Entweder ist das jetzt etwas unglücklich
beschrieben oder ich hab nen Knoten in ner Hirnwindung.

Also wenn ich knappe 600 Euro Schaden (brutto) habe, dann
werden davon 2/3 als brutto=netto gezahlt, weil die
Sozialabgaben eh nicht mehr abgeführt werden. Seh ich das nun
richtig?

Entschuldige, stellen wir’s noch mal besser dar:

Der Schaden mag 600,- EUR sein. Die Kanzlei bietet an 475,- EUR zu bezahlen als vergleich. Sie könnten auch 500,- oder 300,- oder was auch immer bieten, denn sie bieten eine Summe an, weil sie die volle Summe des eingetretenen Schaden nicht bezahlen wollen.

Das ist leider so. Das ist das „Verklagen Sie mich doch - Prinzip“.

Es heißt, nimm die 475,- oder verklage mich auf Zahlung der 600,-.
Mehr nicht. Die Kanzlei argumentiert lediglich damit, dass der Mandant von seinen 600,- eh nicht mehr gesehen hätte, der AG die SV-Abgaben hätte abführen müssen. Die werden jetzt eh nicht mehr bezahlt, von wem auch? D.h. aber auch, dass dem AN für diese Summe, welche ja normalerweise Arbeitslohn gewesen wäre, KEIN Beitrag an die GRV geleistet wird. Damit bleibt er im Nachteil.

Kann man gegen solche Firmen nichts unternehmen?

Jeder betroffene stelt Strafanzeige wegen Verdacht des
Betruges bei der Staatsanwaltschaft.

Das wäre zu überlegen. Kann das für die Betroffenen negative
Folgen haben? Beispielsweise eine Gegenanzeige wegen
Verleumdung oder übler Nachrede oder etwas in der Art?

Die Anzeige wird gestellt wegen VERDACHTS auf Betrug nach StGB § 163, damit schließt es die Bedenken aus. Selbst wenn es nachher kongetisiert wird, erfolgt nochmal eine Belehrung durch Polizei (sollte zumindest). Ansonsten muss halt nur an den Vorwürfen auch was dran sein!