KAP aufgrund Abgeltungsteuer Aktiendepot

Hallo zusammen,

bislang war die Abgabe der Steuererklärung für mich freiwillig, da alle Steuern direkt abgeführt wurden:
wenn ich Geld zurück bekommen würde habe ich sie eingereicht (ohne KAP, da ja bereits alle Steuern abgeführt wurden),
falls ich nachzahlen hätte müssen, habe ich sie natürlich nicht eingereicht.

Nun plane ich, mein Aktien-Depot zu Lynx Broker zu wechseln (Interactive Brokers).
Dieser führt aber keine Abgeltungsteuer ab, sodass ich diese anhand „KAP“ selbst abführen muss.

Gibt es die Möglichkeit, nur „KAP“ abzugeben, also ohne den eigentlich freiwilligen Teil,
oder wird der freiwillige Teil automatisch Pflicht, sobald man „KAP“ abgeben muss?

bisher (freiwillig): Hauptvordruck, AV, N, Vorsorgeaufwendungen
neu (Pflicht): KAP

Vereinfacht ausgedrückt:
Die Abgabe einer Einkommensteuer-Erklärung ist nicht „freiwillig“, wenn man Einkünfte hat, die der deutschen Einkommensteuer unterliegen, die nicht durch Vorwegabzug (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer) ausgeglichen ist.

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Meines Wissens nach musst du eine komplette Steuerklärung machen sobald du Gewinnne aus Kapitalanlagen hast, selbst wenn deine Bank das automatisch abführt und du unter dem Freibetrag liegst.

Und nochmal:

Das ist falsch, sprachlich und auch inhaltlich. Vor ein paar Jahrzehnten musste mit jeder ESt-Erklärung eine Anlage KAP abgegeben werden, einige Jahre lang musste diese auch separat unterschrieben werden, aber das ist alles Schnee von vorgestern. Die richtige Antwort steht bereits da, und ich werde sie nicht nochmal wiederholen.

Alle Einzelheiten dazu stehen in § 43 EStG, dort zur Veranlagung insbesondere Absatz 5.

Zur freiwilligen Veranlagung von Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen, die hier möglicherweise gemeint ist, § 46 EStG.

Schöne Grüße

MM

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