KAP, Zinsen

Hallo, Zinsen aus Rücklagen bei WEGs gehörten bis 2008 in Zeile 9,
Anlage KAP. Wo muß man diese Beträge ab 2009 eintragen?
Danke im Voraus. Gruß

http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/…

schau mal, die überschriften:

nach zeile 6: kapitalerträge, die dem deutschen steuerabzug unterlagen haben

nach zeile 14a: kapitalerträge, die nicht dem deutschen steuerabzug unterlegen haben

wenn also die erträge bereits dem steuerabzug unterlegen haben–> zeile 7

ansonsten zeile 15

guck dir die bescheinigung der WEG genau an!