Hallo, Zinsen aus Rücklagen bei WEGs gehörten bis 2008 in Zeile 9,
Anlage KAP. Wo muß man diese Beträge ab 2009 eintragen?
Danke im Voraus. Gruß
http://www.fm.nrw.de/allgemein_fa/service/formulare/…
schau mal, die überschriften:
nach zeile 6: kapitalerträge, die dem deutschen steuerabzug unterlagen haben
nach zeile 14a: kapitalerträge, die nicht dem deutschen steuerabzug unterlegen haben
wenn also die erträge bereits dem steuerabzug unterlegen haben–> zeile 7
ansonsten zeile 15
guck dir die bescheinigung der WEG genau an!