Schnäppchen mit falschen Preisen - etwas ot
gleich nach dem Lesen eurer Diskussion habe ich diesen Artikel bei http://www.focus.de entdeckt:
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http://focus.msn.de/hps/fol/newsausgabe/newsausgabe…
| 28.06.05 |
Mit falschen Hersteller-Preisen loben große Elektromärkte zu Unrecht günstige Schnäppchenpreise aus.
Dies geht aus einem Test der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bei den drei größten Elektromarkt-Ketten Deutschlands hervor. Demnach zeichnen die Elektrogroßmärkte Waren oftmals mit falschen unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller aus, um so bei den Kunden den Eindruck entstehen zu lassen, besonders günstig zu sein.
Die geschönten Preisangaben hätten zwischen zehn Euro bei einem Staubsauger und über 1000 Euro bei einem Plasma-Fernseher gelegen. „Beim Gros der falsch etikettierten Waren ließen sich gegenüber dem korrekten Herstellerpreis 25 bis 50 Prozent weniger sparen, als es die Märkte irreführend vorgaben", teilten die Verbraucherschützer mit.
DVD-Rekorder gar nicht so teuer
Bei Saturn in Wuppertal sollte der Panasonic DVD-Recorder DMR-HE52 gegenüber der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers (UVP), angeblich 599 Euro, nur noch 499 Euro kosten. Tatsächlich aber gibt Panasonic laut Verbraucherzentrale den Listenpreis für den Rekorder mit 549 Euro an.
14 von 30 Preisen waren falsch
Auch bei Saturn, MediaMarkt und ProMarkt in Köln fanden die Tester ähnliche Fälle. Bei jeweils 30 Produkten kontrollierten sie, ob die im Laden beworbenen UVP wirklich den offiziellen Hersteller-Angaben entsprachen. Das Ergebnis: Bei Saturn stimmten 14 von 30 verglichenen Preise nicht mit den Herstellerdaten überein.
Konkurrent Media-Markt fiel laut Verbraucherzentrale neunmal mit überhöhten UVP auf, im Pro-Markt wiederum fanden sich sieben geschönte Preisangaben.
Saturn-Sprecherin räumt Fehler ein
Eine Saturn-Sprecherin Manuela Drexelius räumte laut Verbraucherzentrale Versäumnisse ein. Sie bat um Nachsicht wegen der „mehr als 45 000 gelisteten Produkte“.
Fehler bei ihren Preisvergleichen hätten auch Media- und Pro-Markt zugegeben. Dabei sucht die Rewe-Handelsgruppe, Betreiberin der Pro-Märkte, eine Mitschuld bei den Herstellern. Vor allem bei Digitalkameras und Fernsehern sähen sich Händler „mit fast täglich geänderten Empfehlungen konfrontiert", sagt eine Rewe-Sprecherin.
Zusätze sind vorgeschrieben
Wirbt ein Händler mit einer „unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers", so muss diese Angabe nach einem Urteil des Landgerichts Kassel (Az.: 11 O 4257/03) auch in den aktuellen Produktinformationen des Herstellers enthalten sein. Ist die UVP veraltet, ist sie mit dem Zusatz „ehemalig“ zu versehen.
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Tja, versuchen tun es wohl alle…
Schöne Grüße
Lahela