Kapital-BU-Versicherung. Frage bei Leistungsfall

Hallo.
Ich habe eine private Kapital-Berufsunfähigkeitsversicherung, welche eine BU zur Zeit
zahlt.
Beiträge muß ich zur Zeit keine mehr zahlen.

Meine Frage:Was ändert sich nun bei der vereinbarten Auszahlung bei Vertragsende?
Ich zahle ja keine Beiträge mehr?
Bleibt es bei der Zusicherung des Kapitals bei Vertragsende?Oder bekomme ich gar keine Auszahlung, da ich ja die BU in Anspruch genommen habe?

Ich verstehe das nicht…

danke
tom

Das kommt ganz auf die Vertragsgestaltung an.
Wenn es gut gemacht ist, bleibt die spätere Kapitalabfindung davon unberührt.
Es gibt aber auch Verträge in denen die BU Leistung einen Großteil auffrisst.

Dies können Sie aber bei Ihrem Versicherer nachfragen und dieser wird Ihnen auch eine benötigte HOchrechnung erstellen.

Hallo mrymen99,

Ich habe eine private Kapital-Berufsunfähigkeitsversicherung,
welche eine BU zur Zeit
zahlt.
Beiträge muß ich zur Zeit keine mehr zahlen.

Vorab: eine 100%-ig sichere Antwort ist an dieser Stelle nicht möglich, da Gesellschaft und Tarif nicht bekannt sind.

Meine Frage:Was ändert sich nun bei der vereinbarten
Auszahlung bei Vertragsende?
Ich zahle ja keine Beiträge mehr?

Bei derartigen Verträgen - Kapitalversicherung mit BU-Zusatzbaustein - gibt es normalerweise neben der BU-Rentenleistung auch die Vereinbarung, dass der Vertrag für die Dauer der BU beitragsfrei fortgeführt wird.
D.h., dass der Versicherer quasi an Deiner Stelle die Beiträge zur Kapitalbildung selber trägt.

Bleibt es bei der Zusicherung des Kapitals bei
Vertragsende?

Ja und nein. Zwar zahlt der Versicherer die Beiträge auf dem Niveau der letzten Rechnung fort, er führt aber keine - eventuell ansonsten vereinbarte - dynamische Anpassung mehr durch. Die garantierten Werte müssten also unverändert bleiben, die Hochrechnung der GESAMTleistung könnte aber nun geringer ausfallen.

Oder bekomme ich gar keine Auszahlung, da ich ja
die BU in Anspruch genommen habe?

Nein, die BU-Leistungen werden nicht aus dem Kapitaltopf entnommen.

Viele Grüße
Loroth

Bleibt es bei der Zusicherung des Kapitals bei
Vertragsende?

Ja und nein. Zwar zahlt der Versicherer die Beiträge auf dem
Niveau der letzten Rechnung fort, er führt aber keine -
eventuell ansonsten vereinbarte - dynamische Anpassung mehr
durch.

Dies ist so pauschal leider falsch.
Es gibt auch Verträge die die Zahlung im Leistungsfall (BU) incl. der vereinbarten Dynamik übernehmen.

Letztendlich, kann nur der Versicherer eine genaue Antwort über die Ablaufleistung geben.

Gruß Merger

Hallo Tom,

vermutlich gibts trotzdem später eine Auszahlung.
Das kann aber nur genau gesagt werden, wenn man den kompletten Vertrag einschl. Bedingungen kennt.
Mit so detaillierter Frage sollte man sich vorzugsweise an den Vermittler / Betreuer des Vertrags wenden.

VG Jens
www.jens-sternberg.de