Kapital der GmbH

Hallo,

ich will mit 3 Freunden eine GmbH gründen (alle 4 Gesellschafter, 1 Geschäftsführer).
Wir haben berechnet, daß wir für die ersten 15 Monate ca. 65.000€ benötigen und wollen diese Summe auch anteilig der GmbH zur Verfügung stellen.
Allerdings wollen wir aus verschiedenen Gründen das Stammkapital bei 25.000€ belassen.
Ich kenn mich nicht mit den Möglichkeiten aus der GmbH dieses Geld zur Verfügung zu stellen.
Das Stammkapital wird anteilig einbezahlt.
Aber wie sieht es mit den restlichen 40.000€ aus?
Kann man das nur über ein bzw. 4 Gesellschafter-Darlehen machen?

Jürgen

Hallo,

Ja…einer oder mehrere der Gesellschafter können der Gesellschaft ein Gesellschafterdarlehen geben. Das ist dann grundsätzlich Fremdkapital, wird aber gesellschaftsrechtlich ab dem Zeitpunkt wie Eigenkapital behandelt, zu dem die GmbH in eine Krise rutschen sollte. Steuerlich muß das am besten schriftlich im vorhinein, klar und eindeutig und marktkonform geregelt werden.

Andere Alternative ist eine Einzahlung als Eigenkapital, nämlich unter Bildung einer Kapitalrücklage, also nicht gegenn Gewährung von Gesellschaftsrechten

Hallo,

das Darlehen hat allerdings die „Vorteile“, dass es zum einen verzinst und natürlich - vorausgesetzt die GmbH ist wirtschaftlich gesund und der Passus „eigenkapitalersetzendes Darlehen“ greift nicht - sehr einfach zurückgezahlt werden kann. Beides also unproblematische Möglichkeiten, Geld wieder aus der GmbH „rauszubekommen“. Ich würde diesen Weg gehen, der allerdings sauber durch Darlehensverträge dokumentiert werden sollte.

Grüße
Jürgen

Hallo,

diesen Vorteil hat man mir auch schon erklärt.
Fraglich dabei ist für mich ob das Finanzamt nicht evtl. etwas dagegen haben könnte.
Das ist alles nur hörensagen, aber ich habe sowas im Kopf, daß die zeitliche Nähe zum Gründungszeitpunkt den Verdacht nahe legt, daß dieses Geld eine Einlage darstellt.
Hat jemand diesbezüglich was die Formalitäten des Darlehensvertrag angeht vielleicht einige Stichpunkte die ich mal nachschlagen könnte?
Bzw. die Frage: ist ein vorgesehenes (bzw. zwingendes) Darlehen eines oder mehrere Gesellschafter in der Satzung ein Problem oder völlig normal?

Gibt es evtl. gute Gründe der Gesellschaft kein Darlehen zu gewähren sondern eine Rückstellung zu bilden?
Ich denke da z.B. daran, daß evtl. ein Gesellschafter vor der Krise sein Geld gerade nicht stehen lässt und sein Geld ausbezahlt haben will.
Die Gesellschaft könnte dann evtl. in eine brenzliche finanzielle Situation kommt, weil die Auszahlung des Darlehens zwar zeitlich versetzt geschehen kann (wenn dies im Darlehensvertrag so festgelegt wurde) aber das Risiko durch Ausscheiden eines Gesellschafters oder die frühe Rückzahlung des Darlehens evtl. in einem ungünstigen Moment geschieht.

Jürgen

Hallo,

„Einzahlung als Eigenkapital“ … das hab ich gesucht auch wenn ich noch nicht weiß ob für uns ein Gesellschafterdarlehen oder das Eigenkapital als Rückstellung besser wäre.
Gibt es dazu vielleicht irgendwo was zu lesen?
Oder ne Anmerkung was dann (ohne Krise) der Unterschied zwischen dem Fremdkapital und Eigenkapital ist?
Die Bilanzsumme kann negativ ausfallen wenn ich zu viel Fremkapital habe, richtig? Wäre das dann unter Umständen ein Problem bei der Rückstellung?

Hab’ bisher noch keine eigene Bilanz gemacht, daher die Frage.
Wenn’s hier fehl am Platz ist und ich lieber noch was lesen sollte, einfach sagen.

Danke

Jürgen

Hallo Jürgen

diesen Vorteil hat man mir auch schon erklärt.
Fraglich dabei ist für mich ob das Finanzamt nicht evtl. etwas
dagegen haben könnte.
Das ist alles nur hörensagen, aber ich habe sowas im Kopf, daß
die zeitliche Nähe zum Gründungszeitpunkt den Verdacht nahe
legt, daß dieses Geld eine Einlage darstellt.

Ist mir nicht bekannt, war bei meiner GmbH-Gründung auch kein Thema. Letztendlich ist es bei einer gesunden GmbH meines Erachtens „wurscht“, ob Fremdkapital von Banken, Dritten oder von den Gesellschaftern kommt. Interessant wird das ganze erst im Falle der drohenden Überschuldung. Aber dann wird das Darlehen sowieso ratzfatz eigenkapitalersetzend, weswegen ich mir nicht vorstellen könnte, wo das Problem liegen sollte. Selbst für weitere Fremdkapitalgeber ist aufgrund dieses Zusammenhangs kein zusätzliches Risiko zu erkennen (man sollte allerdings vorsichtig sein als Gründer mit durch die GmbH zu gewährenden Sicherheiten, das könnte Kreditgeber ärgern:wink:) Aber: IANAL

Hat jemand diesbezüglich was die Formalitäten des
Darlehensvertrag angeht vielleicht einige Stichpunkte die ich
mal nachschlagen könnte?
Bzw. die Frage: ist ein vorgesehenes (bzw. zwingendes)
Darlehen eines oder mehrere Gesellschafter in der Satzung ein
Problem oder völlig normal?

Ich persönlich würde in der Satzung das Thema nicht zu sehr strapazieren. Notare sind zu teuer, als dass man halbjährlich die Satzung ändern müsste:wink: Das zu klären, dafür sind aber die Notare und Steuerberater da, mit denen zusammen man die Gründung vornehmen sollte/muss.

Gibt es evtl. gute Gründe der Gesellschaft kein Darlehen zu
gewähren sondern eine Rückstellung zu bilden?
Ich denke da z.B. daran, daß evtl. ein Gesellschafter vor der
Krise sein Geld gerade nicht stehen lässt und sein Geld
ausbezahlt haben will.

Nu, wenn es dadurch zur Insolvenz kommt, wird der Insolvenzverwalter sowieso dazu neigen, die Auszahlung vom Gesellschafter zurückzuverlangen. Auch weitere Kreditgeber könnten in einem solchen Falle leichte Verärgerung zeigen und anschließend wenig kompromissbereit sein (eine Grundvoraussetzung bei einer erfolgreichen Krisenbewältigung). Keine besonders intelligente Strategie also im Falle einer Zahlungsschwierigkeit. Nebenbei lässt sich die Modalität einer Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen rechtlich regeln.

Grüße
Jürgen

Servus,

Gibt es evtl. gute Gründe der Gesellschaft kein Darlehen zu
gewähren sondern eine Rückstellung zu bilden?

Die gibts, z.B. Vermeiden jeglichen Steuerrisikos ohne jeden Aufwand: Wer keine unkalkulierbaren Leichen im Keller und auch keine unangemessen aufgeblasenen Beratungs- und Notarkosten haben will, wird von vornherein zur Einstellung in Rücklagen tendieren.

Zum Thema Gesellschafter-Fremdfinanzierung und verdeckte Gewinnausschüttung darf ich an den StB des Vertrauens weitergeben, das ist eine eher komplexe Thematik.

Wichtig ist aber, dass in diesem Zusammenhang nicht von Rückstellungen, sondern von Rücklagen gesprochen wird, sonst weiß der StB gar nicht, was gemeint ist.

Schöne Grüße

MM