Hi,
Jemand lebte im Ausland und besitzt nun Vermoegen und
Apartments in der Türkei und USA. Wenn jemand nach Deutschland
zurückkehrt wird er weiterhin Einkünfte durch Miete und Zins
in diesen Staaten haben, die auch dort versteuert werden.
Wie ist solches Einkommen für den deutschen Fiskus von Belang?
Steuern auf solches Einkommen fallen glaube ich nicht an.
Bei Wohnsitz in Deutschland unterliegt man der unbeschränkten Steuerpflicht. Es gilt das Welteinkünfteprinzip. Deshalb sind Zinsen und Dividenden in Deutschland voll zu versteuern. Die ausländischen Quellensteuerbeträge werden angerechnet, soweit sie nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zulässigerweise vom Quellenstaat erhoben wurden, z.B. Art 11, 23 DBA Türkei.
nachzulesen in den jeweiligen DBAs.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus den USA und der Türkei sind nach den DBAs als steuerfrei mit Progressionsvorbehalt zu berechnen. Die Einkünfte werden nach den deutschen Vorschriften berechnet. Bei Verlusten gilt § 2a EStG.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2a.html
http://www.google.de/search?sourceid=ie7&q=doppelbes…
Ab 2010 soll ein neues DBA mit der Türkei kommen. Das hab ich noch nicht gelesen.
Muss
es überhaupt gemeldet werden?
ja
Wie steht es damit solches
Kapital nach Deutschland „rüberzuholen.“
Zinsen sind sowieso weltweit hier steuerpflichtig.
Schöne Grüße
C.