Hallo zusammen,
mich würde der Sachverhalt interessieren, wie es sich verhält, wenn man eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, indem man die mtl. zu entrichtenden Beträge zurück hält.
Sagen wir, Anja hat zum 01.04. eine Kapital-Lebensversicherung bei Versicherung Berta abgeschlossen. Im August des selben Jahres entscheidet sie sich zugunsten einer anderen Versicherung bei einem anderen Versicherer. Ihr Ziel ist nun die alte Versicherung „vor die Wand fahren zu lassen“. Mitte August schreibt sie den Versicherer Berta an, und wünscht eine Beitragsbefreiung. Berta meldet sich aber nicht und zieht im Folgemonat einfach den normalen Monatsbeitrag vom Konto ab. Am 05.09. kommt dann ein Rückschreiben, dass man ihrem Wunsch leider nicht entsprechen könne. Nun soll der Vertrag vorzeitig und möglichst sofort beendet werden.
Wie seht ihr die Sachlage, wenn Anja jetzt einfach eine kurze Kündigung verfasst und die Lastschrift bei der Bank zurück geben würde?
Eigentlich kann die Versicherung doch nur den Vertrag auflösen und die bislang gezahlten Beträge vereinnahmen, oder? Oder besteht eine Zahlungsverpflichtung weiterhin? Im Vertrag habe ich nichts von Mindest-Einzahlungsdauer gelesen. Es ist zwar die Rede von einer Zahlungsverpflichtung über die gesamte Laufzeit, aber dies ist ja bei einem Auszahlungsantrag ab dem 2. Jahr sowieso hinfällig - oder bei einem Beitragsfreistellungsantrag, wie es auch Anjas Mann getan hat - nach ca. 5 Jahren Einzahlung.
Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank.
Viele Grüße, TT