Kapital-Lebensversicherung vorzeitig kündigen

Hallo zusammen,

mich würde der Sachverhalt interessieren, wie es sich verhält, wenn man eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, indem man die mtl. zu entrichtenden Beträge zurück hält.

Sagen wir, Anja hat zum 01.04. eine Kapital-Lebensversicherung bei Versicherung Berta abgeschlossen. Im August des selben Jahres entscheidet sie sich zugunsten einer anderen Versicherung bei einem anderen Versicherer. Ihr Ziel ist nun die alte Versicherung „vor die Wand fahren zu lassen“. Mitte August schreibt sie den Versicherer Berta an, und wünscht eine Beitragsbefreiung. Berta meldet sich aber nicht und zieht im Folgemonat einfach den normalen Monatsbeitrag vom Konto ab. Am 05.09. kommt dann ein Rückschreiben, dass man ihrem Wunsch leider nicht entsprechen könne. Nun soll der Vertrag vorzeitig und möglichst sofort beendet werden.

Wie seht ihr die Sachlage, wenn Anja jetzt einfach eine kurze Kündigung verfasst und die Lastschrift bei der Bank zurück geben würde?

Eigentlich kann die Versicherung doch nur den Vertrag auflösen und die bislang gezahlten Beträge vereinnahmen, oder? Oder besteht eine Zahlungsverpflichtung weiterhin? Im Vertrag habe ich nichts von Mindest-Einzahlungsdauer gelesen. Es ist zwar die Rede von einer Zahlungsverpflichtung über die gesamte Laufzeit, aber dies ist ja bei einem Auszahlungsantrag ab dem 2. Jahr sowieso hinfällig - oder bei einem Beitragsfreistellungsantrag, wie es auch Anjas Mann getan hat - nach ca. 5 Jahren Einzahlung.

Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen Dank.

Viele Grüße, TT

Hallo TT,

dieser oder ein ähnlicher Passus ist immer in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen enthalten und die Frist ist i. d. R. auch fast überall die gleiche.

Gruß

Alexander Haid
Versicherungsmakler

§ 10 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen
oder beitragsfrei stellen?

(1) Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn schriftlich kündigen

  • mit Frist von einem Monat zum Schluss der Versicherungsperiode,
  • bei beitragsfreien Versicherungen zu jedem Monatsende, frühestens jedoch zum Schluss des ersten Versicherungsjahres.

Na ja, dafür hat man ja die Versicherungsbedingungen. Dort ist geregelt, wann man eine Versicherung kündigen kann.

SO ganz unüblich ist es nicht, wenn man seine Versicherung erst nach einem Jahr kündigen kann. Denn der Beitrag zu einer Lebensversicherung ist erst einmal ein Jahresbeitrag. Den kann der Kunde dann in Monatsraten (gegen 5% AUfschlag - aber wer weiß das schon?) zahlen.

Nur wieso man einen Vertrag, der auf 12, 20 oder 40 Jahre zielt und der eigenen Zukunft dient, nach wenigen Tagen (oder überhaupt) kündigen will, bleibt ein Rätsel. Steckt die KOnkurrenz dahinter? Doppelt schlecht beraten, kann man nur sagen.

Meine Prognose: die gesetzliche Rente zahlt den heutigen Generationen, kaum mehr als 15-20% des jetzigen EInkommens. Das ist strukurbedingt (Schleusenerffekt der Zuwanderer, Unfähigkeit der Politik). Wer also im Alter „Ruheständler“ sein will, der kommt ohne eine Vorsorge mit Beiträgen von 20 oder mehr % des Einkommens, nicht herum.

Hallo

bitte nicht böse sein, aber wir bearbeiten nur konkrete Sachverhalte bzw. Anfragen.

Selbstverständlich würden wir auch zu Deinen geschilderten Fall eine Stellungnahme abgeben, doch dazu bräuchten wir mehr Infos z.B. Kopien der Anträge bzw. des gesamten Schriftwechsels.

Es würde keinem weiteren Lesers dieses Forums etwas helfen, wenn wir bei diesem Sachstand irgendeine mögliche Lösung anbieten, die auf unklaren Voraussetzungen begründet ist

gruß
jtürk

www.tuerk-versicherungen.de

eine Beitragsfreistellung ist nicht möglich da es noche keinen dazugehörigen Wert gibt. In den Bedingungen steht drinnen ab welchem Mindestbetrag beitragsfrei gestellt werden kann. EIn Rücktritt ab Beginn nach Konsumentenschutzgesetz ist hier auch nicht zutreffend da die Versicherung eingelöst wurde und auch Beiträge bezahlt wurden sodass die Versicherung von einem rechtmäßig zustande gekommenne Vertrag ausgehen kann. Ein nicht bezahlen der Prämie kann teure kommen die Vericherung hat das Recht die Klage einzureichen. Man kann den Vertrag unter Einhaltung der in den Bedingungen angeführten Fristen einfach kündigen. DIe Prämien bis zu diesem Termin stehen der Versicherung auf jedenfall zu sie ist bis dorthin auch leistungspflichtig. Die Leistung besteht darin das sie das Risiko (die Wahrscheinblichkeit)trägt das die versicherte Person stirbt bzw. den Rest anspart für den Erlebensfall. Außerdem sind bereits Kosten angefallen die gedeckt werden müssen. Das an die Wand fahren lassen wäre einfach nur Versicherungsbetrug da die Versicherung ja nicht ahnen kann das der Vertrag jetzt wo anderes gemacht wurde und mit Antragerstellung sich beide Parteien zu einem Vertrag geeinigt haben.

Wie gesagt es gibt ein ganz reguläres Kündigungsverfahren zu dem ich auch raten würde.

Hallo,

Eine einseitige Auflösung ist nicht sehr ratsam, da dies recht teuer werden kann. In der Regel steht irgendwo im Vertrag eine Klausel in Bezug auf eine vorzeitige Vertragsauflösung, an die sich beide Parteien halten müssen.

Mein Tipp: Kontaktieren Sie den Kundenservice der Versicherung telefonisch und versuchen Sie eine einvernehmliche Auflösung des Vertrags zu erwirken. Als Begründung könten Sie zum Beispiel eine finanzielle Notlage angeben. Das klappt meistens.

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Mit freundlichen Grüßen,

A. Schmidt

Ist das jetzt echt oder wofür brauchst du die Info. Normalerweise besteht 1 Jahr Mindestlaufzeit. Die Versicherung könnte auf die Zeit bestehen. Wenn du aber einfach nicht mehr zahlst werden Sie den Vertrag bestimmt auch ohne größere Probleme auflösen. Schreib einfach einen Brief. …aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit und ähnlichen Sachen bin ich nicht mehr in der Lage zu bezahlen… deshalb muss ich kündigen.
Das sollte klappen. Erwarte aber nicht, dass du einen Cent zurück bekommst.
Gruß
Dennis

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Also, pacta sunt servanda…Verträge sind dazu da, um eingehalten zu werden. Im ersten Jahr können Versicherungsverträge nicht gekündigt oder ruhend gestellt werde. Ergo sind diese Beiträge geschuldet. Einfach nicht die Beiträge zu zahlen, führt zum Mahnverfahren und ggfs einem Schufa Eintrag. Keine besonders gute Idee, da der Versicherer juristisch auf der rechtlich stärkeren Position ist. Also bleibt nur die Zahlung der Beiträge bis die Kündigung/Ruhestellun des Vertrages gilt. Je nach Vertrag, kann es sein, das Sie unterschrieben haben, dass auch die Verwaltungskosten zu zahlen sind. Dann kommt noch einmal ein „Abschlußdeckel“ auf Sie zu. Doch ohne Kenntnis Ihres Vertrages bzw. der Gesellschaft kann ich das nicht qualifiziert beantworten.
Somit: die beste Option ist den Vertrag ruhend zu stellen und bis zum Zeitpunkt des Ruhend die Beiträge zu zahlen.

Viele Grüsse
Christian Müller

Hallo,

den fall hatte ich noch nie! grundsätzlich muss man die begleitumstände kennen. ist die LV für eine Hausfinanzierung? etc.

die LV hat natürlich schon die provision erhalten und will diese nicht mehr hergeben. deswegen will sie auch die kündigung nicht mehr akzeptieren.
die Versicherung schriftlich kündigen und die einzugsermächtigung entziehen. parallel kann man bei der bank, diesen einzieher sperren lassen.

grundsätzlich gilt es noch zu wissen, dass ein LV das wohl schlechteste Produkt für eine Altersvorsorge ist. Also bitte genau entscheiden.

MFG

mich würde der Sachverhalt interessieren, wie es sich verhält,
wenn man eine Lebensversicherung vorzeitig kündigt, indem man
die mtl. zu entrichtenden Beträge zurück hält.

Das nicht Bezahlen ist keine Kündingung! Dies kann aber zur Kündigung durch das Versicherungsunternehmen führen, was dazu führt, dass man den Versicherungsschutz verliert und die bisher fälligen Beiträge trotzdem zahlen muss.

Sagen wir, Anja hat zum 01.04. eine Kapital-Lebensversicherung
bei Versicherung Berta abgeschlossen. Im August des selben
Jahres entscheidet sie sich zugunsten einer anderen
Versicherung bei einem anderen Versicherer. Ihr Ziel ist nun

Entweder wars bei der ersten eine Falsch- oder Schlechtberatung oder bei der zweiten oder bei beiden.
Diese Entscheidung ist auf jeden Fall mit finanziellen Nachteilen verbunden.

die alte Versicherung „vor die Wand fahren zu lassen“. Mitte
August schreibt sie den Versicherer Berta an, und wünscht eine
Beitragsbefreiung. Berta meldet sich aber nicht und zieht im
Folgemonat einfach den normalen Monatsbeitrag vom Konto ab. Am
05.09. kommt dann ein Rückschreiben, dass man ihrem Wunsch
leider nicht entsprechen könne.

Warum nicht?

Nun soll der Vertrag vorzeitig
und möglichst sofort beendet werden.

Wie seht ihr die Sachlage, wenn Anja jetzt einfach eine kurze
Kündigung verfasst und die Lastschrift bei der Bank zurück
geben würde?

Die Kündigung ist ja schon geschrieben, durch ein erneutes Schreiben ändert sich die Sachlage erstmal nicht.
Rückgabe der Lastschrift bedeutet nicht zahlen, siehe oben.

Eigentlich kann die Versicherung doch nur den Vertrag auflösen
und die bislang gezahlten Beträge vereinnahmen, oder? Oder
besteht eine Zahlungsverpflichtung weiterhin? Im Vertrag habe
ich nichts von Mindest-Einzahlungsdauer gelesen.

Dann könnte man es auch kündigen… Wenn das Unternehmen nicht kündigt, dann besteht auch weiterhin eine Zahlungsverpflichtung, es sei denn die eigene Kündigung war rechtswirksam.
Daher nochmal die Frage: Warum wurde die Kündigung nicht akzeptiert?

Es ist zwar
die Rede von einer Zahlungsverpflichtung über die gesamte
Laufzeit, aber dies ist ja bei einem Auszahlungsantrag ab dem
2. Jahr sowieso hinfällig - oder bei einem

Auszahlungsantrag? Was ist das jetzt?

Beitragsfreistellungsantrag, wie es auch Anjas Mann getan hat

  • nach ca. 5 Jahren Einzahlung.

Nach so kurzer Zeit werden wahrscheinlich keine Rückkaufswerte vorhanden sein, daher keine Beitragsfreistellung möglich und kein Rückkauf.

Über eine baldige Rückmeldung würde ich mich freuen. Vielen
Dank.

Was da hilft ist ein Blick in die Police, die Versicherungsbedingungen und ggfls auch in den Antrag.

So kann man keine wirklichen Aussagen treffen.

Gruß Dirk

Hallo,

selbst wenn der andere Versicherer auf irgendeiner Ebene günstiger oder „besser“ ist, wird das kaum die Verluste ausgleichen, die Anja dadurch erleidet, dass sie die LV jetzt schon wieder kündigt.

Ich gehe davon aus, dass meine Kollegen in der Zwischenzeit Ihre Frage vermutlich mehr als ausführlich beantwortet haben. Daher verzichte ich an dieser Stelle auf ausgedehnte Erklärungen der Sachlage.
Falls dennoch Fragen bestehen sollten, können Sie mich gerne noch einmal kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

J. Schnitzler

Eine Beitragsfreistellung kann erst erfolgen, wenn ein Rückkaufswert angefallen ist. Natürlich ist das jetzt noch nicht gegeben. Daher kann nur eine Kündigung des Vertrages erwogen werden. Die ist allerdings auch erst zur Hauptfälligkeit, also zum April 2012 möglich.

Hallo zusammen,

ganz herzlichen Dank für die vielen Hinweise und Meinungen.
Wir haben uns telefonisch mit der Versicherung in Verbindung gesetzt und ein kurzes schrifltiches Kündigungsschreiben aufgesetzt.
Nun wurde die Versicherung zum nächsten Monat aufgekündigt.

Alles Gute und nochmals danke,

TT

Natürlich können Sie die Lebensversicherung wohlüberlegt vorzeitig beenden. Es ist nicht ratsam einfach die Beiträge einzustellen. Am besten Sie holen sich professionelle Hilfe zur Kündigung des Vertrages. So erhöht sich nicht nur Ihr Rückkaufswert um bis zu 20%, sondern Sie können Verluste ggf. sogar steuerlich geltend machen. Zudem haben Sie dadurch die Chance alle Ihre eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück zu bekommen.

Warum möchten Sie nach Kündigung dieser Police direkt die nächste Kapitallebensversicherung abschließen?
Die Rendite der kapitalbildenden und fondsgebundenen Lebensversicherungen sinkt stetig. Der Steuervorteil ist seit 2005 weggefallen und die Policen sind noch immer sehr undurchsichtig. Die Kosten einer Lebensversicherung sind enorm, gerade in den ersten 5 Jahren. Teilweise werden von der Versicherung regelmäßig circa 30% Ihrer Beiträge für die Kosten einbehalten. Da nur etwa 70% Ihres Geldes angelegt und verzinst wird, dauert es Jahrzehnte bis Sie Ihr Geld amortisiert hat.

Mittlerweile gibt es zahlreiche zeitgemäßere und renditestärkere Alternativen, die zudem flexibler und kostengünstiger sind.

Hallo nochmals,

vielen Dank für die weiterhin eingehenden Ratschläge.
Als kleine Ergänzung möchte ich anführen, dass „Anja“ nicht eine neue Kapitallebensvers. abschließen möchte, sondern den Rat eines Versicherungsmaklers annehmen, und eine Risikolebensvers. für nen euro fünfzig abschließen und zusätzlich eine Riester begünstigte Rentenversicherung.
So soll der Gewinn im Alter um ein Vielfaches größer sein.

Seht ihr diesen Vorschlag des Maklers als vorteilhaft?

Wer die Lebensversicherung bezahlt, ist für die Ämter irrelevant. Das gleiche gilt für das Bezugsrecht im Todesfall. Wesentlich ist, wer der Versicherungsnehmer ist, also wem die Police gehört. Läuft die Police auf die Dame? Dann gilt:

Anspruch auf die Grundsicherung hat die Dame nur, wenn das eigene Guthaben das Schonvermögen nicht überschreitet. Wird diese Grenze durch z.B. eine Lebensversicherung überschritten, muss diese in den meisten Fällen erst gekündigt und aufgebraucht werden, bevor ein Anrecht auf Grundsicherung entsteht. Diese Freigrenze ist allerdings höher als die von Ihnen genannten 2.600 Euro. Der Grundbetrag wird mit 150 Euro pro Lebensjahr berechnet, beträgt mittlerweile aber mindestens 3.100 Euro.

Bei der vorzeitigen Beendigung einer Lebens- oder Rentenversicherung müssen Sie keine Angst vor großen finanziellen Verlusten haben. Wird die Police korrekt gekündigt, erhöht sich der Rückkaufswert um einiges. Dafür gibt es mittlerweile einige Anbieter, die professionell Versicherungen aufkaufen und für Ihre Kunden kündigen. Einige Anbieter kämpfen sogar für das Recht Ihrer Kunden und gehen anwaltlich gegen die zu geringen Rückkaufswerte vor. Die Kunden bekommen als Mitglied der jeweiligen Anspruchsgemeinschaft die Chance alle eingezahlten Beiträge plus Zinsen zurück zu bekommen. Mit speziellen Anbietern können eventuelle Verluste ggf. sogar steuerlich geltend gemacht werden.

hallo,
die meisten Versicherungen sehen eine Mindestzahlungsdauer von einem Jahr vor. Erst dann kann man kündigen oder beitragsfrei stellen.
Ich kenne keine bei der das nicht extra in den Bedingungen steht. Siehe unter: wann der Vertrag zu kündigen ist.
Ansonsten mal zur Verbraucherberatung.
Gruß
Franjo