Kapital-Lebensversicherung: Was wird garantiert?

Guten Tag,

angenommen, der Versicherungsschein weist folgende Daten aus:
Versicherungssumme 50000€ (= Rückkaufwert nach 30 J. in der Tabelle der Garantiewerte), Versicherungsdauer 30 Jahre, mtl. Beitrag 100€.
Beitrag und Versicherungsleistungen erhöhen sich in 2-jährigen Abständen mit dem Steigerungssatz von 6% auf den Beitrag.
Der Versicherungsnehmer errechnet daraus eine Rendite von 2,098%p.a…
Bedeutet das nun, dass ihm dieser Prozentsatz garantiert wird, ohne dass dieser explizit ausgewiesen wurde und dass es korrekt wäre, ihn auch auf die Beitragserhöhung anzuwenden, so dass sich die Todesfall-/Erlebensfall-Leistung entsprechend erhöht?

Ist bei einer Kapital-Lebensversicherung der Versicherer verpflichtet, Leistungen zu garantieren?
In welcher Form werden üblicherweise diese Leistungen garantiert?

Gruß
Pontius

Hallo,
lies mal hier, mindestens ab Garantiezins klick

Du startest also alle 2 Jahre eine kleine neue Kapitallebensversicherung zusaetzlich, wenn man es so auslegen will.

Vielen Dank für den Hinweis.
In dem Artikel steht u.a.:
„Jede Lebens- und Rentenversicherung hat ab Vertragsabschluss einen Garantiezins, der bis zum Vertragsende unverändert bestehen bleibt.“
Und wie hoch wäre der bei meinem Beispiel? Es wird dort keine Prozentzahl genannt und die selbst errechneten 2,098%p.a. können es nicht sein, weil das die Effektivverzinsung der Beiträge wäre.

Soll das bedeuten, dass die einmal vereinbarten Konditionen nicht auch zwangsläufig für die Beitragserhöhung gelten, so dass der Versicherer einseitig die Vertragsbedingungen bei jeder Beitragserhöhung, also alle zwei Jahre, beliebig ändern könnte?
Z.B.: Der Beitrag steigt von 100€ auf 106€, aber der garantierte Rückkaufwert sinkt von 50000€ auf 49000€.
Das stünde doch aber im Widerspruch dazu, dass sich auch die Versicherungsleistungen erhöhen.

Hier kommt es darauf zu welchem Datum der Vertrag begonnen hat.
Bezieht sich aber nicht auf Fonds-Versicherungen.

Garantiezins Lebensversicherung Entwicklung Höchstrechnungszins (bildungsbibel.de)