Kapital-LV bzw. priv. RV beim Einkommenssteuerausg

Da ich nicht ganz sicher bin, ob ich die Thematik verstanden habe, möchte ich Euch gerne bemühen.

a.) Angenommen jemand hat eine Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und Laufzeit von mindestens 12 Jahren vor dem Jahr 2005 abgeschlossen.
Dann sind
1.) Seine Rentenzahlungen aus dieser Versicherung, egal ob monatliche Rente oder Kapitalabfindung, steuerfrei.
2.) Diese Person kann seine Aufwendungen im Einkommenssteuerausgleich unter Sonderausgaben ansetzen und das Finanzamt akzeptiert davon 88% als Sonderausgaben. Allerdings hat diese Person ein Jahresbrutto von etwa 50.000 € und damit wirkt sich diese Angabe nicht steuermindernd aus, weil bereits mehr als 3.000 € Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung angesetzt sind.

Eine andere Möglichkeit für diese Zahlungen vom Finanzamt etwas zurück zu bekommen gibt es nicht.
Ist das alles so weit richtig?

b.) Jetzt nehmen wir mal an eine Person hat eine arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente in eine kombinierte Versicherung umgewandelt. In diese Versicherung fließt ein Baustein vom AG, ein weiterer vom AN und deshalb kommt ein dritter Baustein als Bonus wieder vom AG. Die Umwandlung sagen wir einfach mal fand im Jahr 2003 statt, seit dem läuft es so und die AN-Anteile werden direkt vom Brutto monatlich eingezahlt.

Der Arbeitnehmer kann diese Aufwendungen nicht in der Steuerklärung geltend machen, weil er ja bei der monatlichen Abrechnung schon einen Steuervorteil hat.

Ist das richtig?

c.) Der Arbeitnehmer aus Beispiel a.) hat eine private Rentenversicherung auf Fondbasis mit Todesfallleistung im Jahr 2009 abgeschlossen. Aus dieser Versicherung lässt er sich im Jahr 2040 (Alter 65)eine Kapitalabfindung auszahlen.

1.) Da die Versicherung mehr als 12 Jahre lief, werden von der Auszahlung seine im Laufe der Jahre gezahlten Beiträge abgezogen, dieses Ergebnis wird gehälftet und darauf muss er dann mit seinem persönlichen Steuersatz Steuern zahlen.

a.) Richtig?

b.) Kann diese Person seine Aufwendungen im Einkommenssteuerausgleich geltend machen, so dass sie sich steuermindernd auswirken?

c.) Wo müsste diese Person die Aufwendungen eintragen?

Vorab schon einmal vielen Dank

Hallo!

a.) Angenommen jemand hat eine Kapitallebensversicherung oder
eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und
Laufzeit von mindestens 12 Jahren vor dem Jahr 2005
abgeschlossen.
Dann sind
1.) Seine Rentenzahlungen aus dieser Versicherung, egal ob
monatliche Rente oder Kapitalabfindung, steuerfrei.

Falsch. Die Rentenzahlung unterliegt der Besteuerung mit dem sog. Ertragsanteil!

2.) Diese Person kann seine Aufwendungen im
Einkommenssteuerausgleich unter Sonderausgaben ansetzen und
das Finanzamt akzeptiert davon 88% als Sonderausgaben.
Allerdings hat diese Person ein Jahresbrutto von etwa 50.000 €
und damit wirkt sich diese Angabe nicht steuermindernd aus,
weil bereits mehr als 3.000 € Arbeitnehmeranteil zur
Sozialversicherung angesetzt sind.

Korrekt

Eine andere Möglichkeit für diese Zahlungen vom Finanzamt
etwas zurück zu bekommen gibt es nicht.

Nein

b.) Jetzt nehmen wir mal an eine Person hat eine
arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente in eine kombinierte
Versicherung umgewandelt. In diese Versicherung fließt ein
Baustein vom AG, ein weiterer vom AN und deshalb kommt ein
dritter Baustein als Bonus wieder vom AG. Die Umwandlung sagen
wir einfach mal fand im Jahr 2003 statt, seit dem läuft es so
und die AN-Anteile werden direkt vom Brutto monatlich
eingezahlt.

Der Arbeitnehmer kann diese Aufwendungen nicht in der
Steuerklärung geltend machen, weil er ja bei der monatlichen
Abrechnung schon einen Steuervorteil hat.

Ist das richtig?

Ja

c.) Der Arbeitnehmer aus Beispiel a.) hat eine private
Rentenversicherung auf Fondbasis mit Todesfallleistung im Jahr
2009 abgeschlossen. Aus dieser Versicherung lässt er sich im
Jahr 2040 (Alter 65)eine Kapitalabfindung auszahlen.

1.) Da die Versicherung mehr als 12 Jahre lief, werden von der
Auszahlung seine im Laufe der Jahre gezahlten Beiträge
abgezogen, dieses Ergebnis wird gehälftet und darauf muss er
dann mit seinem persönlichen Steuersatz Steuern zahlen.

a.) Richtig?

Ja

b.) Kann diese Person seine Aufwendungen im
Einkommenssteuerausgleich geltend machen, so dass sie sich
steuermindernd auswirken?

Keine steuerliche Abzugsmöglichkeit.

c.) Wo müsste diese Person die Aufwendungen eintragen?

gar nicht wegen b.

Hallo Schwede,

vielen Dank für Deine schnellen Antworten.

Hallo!

a.) Angenommen jemand hat eine Kapitallebensversicherung oder
eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und
Laufzeit von mindestens 12 Jahren vor dem Jahr 2005
abgeschlossen.
Dann sind
1.) Seine Rentenzahlungen aus dieser Versicherung, egal ob
monatliche Rente oder Kapitalabfindung, steuerfrei.

Falsch. Die Rentenzahlung unterliegt der Besteuerung mit dem
sog. Ertragsanteil!

Auch wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde?
Verstehe ich nicht, dann wir sie wie eine Versicherung behandelt, die nach 2005 abgeschlossen wurde.

Nein. Zu unterscheiden ist hier „Ertragsanteil“ (=abhängig vom Rentenbeginn, %-Satz meist unter 50%, stellt den reinen Zinsanteil in der Rente dar) und dem „Besteuerungsanteil“ (=%-SAtz 50%, jährlich steigend).

Nachzulesen in § 22 EStG.