Kapital-LV kündigen oder beleihen?

hallo versicherungsfachleute,

ich habe seit 14 jahren eine lv laufen und will an diese „goldreserven“ ran, um derzeitige finanzlöcher zu stopfen. deshalb überlege ich, ob ich den vertrag kündige oder beleihe.
er läuft seit 1992 und noch bis 2017.
bei kündigung bekomme ich etwa den eingezahlten betrag raus. (oder fallen dann noch gebühren an?)
beleihen könnte ich den vertrag zu 5% zinsen. bei ablauf 2017 würde er dann etwa 20% über der gesamteinzahlung liegen (ohne gegenrechnung der zinsen).

wollte mal eine aussage, die nicht von meiner versicherung kommt.

inwieweit sind bei lv kapitalertragssteuern zu zahlen bzw. freizustellen?

grüße vom paragliders

hallo versicherungsfachleute,

ich habe seit 14 jahren eine lv laufen und will an diese
„goldreserven“ ran, um derzeitige finanzlöcher zu stopfen.
deshalb überlege ich, ob ich den vertrag kündige oder beleihe.
er läuft seit 1992 und noch bis 2017.

  1. kündigung nur wenn es sein muss

  2. wenn ja dann besser verkauf über zweitmarkt (z.b cash life )
    keine längere dauer als 15 jahre
    mindestrückkaufwert 5000 euro

das ergibt je nach vertrag bessere werte und ein beitragsfreier todesfallschutzu bleibt erhalten bleibt erhalten.

bei kündigung bekomme ich etwa den eingezahlten betrag raus.
(oder fallen dann noch gebühren an?)

schwer zu sagen - die neuen urteile des bgh bezüglich unzulässigkeit der stornogebühren betreffen verträge seit mitte 94.
nach herrschender meinung ( gestärkt durch beschluss des verfassungsgricht in 2006 ) betrifft dies auch verträge davor.
(meine meinung und keine rechtsberatung ).

beleihen könnte ich den vertrag zu 5% zinsen. bei ablauf 2017
würde er dann etwa 20% über der gesamteinzahlung liegen (ohne
gegenrechnung der zinsen).

du kannst das darlehen auch zurückbezahlen in freien raten.

inwieweit sind bei lv kapitalertragssteuern zu zahlen bzw.
freizustellen?

wenn 92 begonnen und mindesten 5 jahre beiträge entrichtet wurden kein steuern.

fazit: durchrechnen - vergleichen - und es kommt auch darauf an welche gesellschaft ( überschußdeklaration / schlussgewinn )

grüße

andreas sokol

  1. kündigung nur wenn es sein muss
  2. wenn ja dann besser verkauf über zweitmarkt (z.b cash life)
    keine längere dauer als 15 jahre
    mindestrückkaufwert 5000 euro

Kann mich Andreas nur anschließen. Kündigen nicht. Wenn du den Schutz deines Lebens brauchst, sichere ihn wenn möglich über eine Risiko-LV ab - und wenn es dann sein muss und die LV muss weg: Verkauf sie über den zweitmarkt. Hier sind die Kaufpreise in der Regel deutlich höher als der Rückkaufwert.

Frank Wilke