Kapitalabfindung aus Pensionskasse voll steuerpflichtig?

Hallo Steuerfüchse.

Hatte den Fall noch nie und bin gerade einigermaßen geschockt, wie schnell aus einer bescheidenen Erstattung eine satte Nachzahlung wird :confused:
Kann mir bitte jemand bestätigen, „Ja, is halt so“ oder „Nee, das geht anders“?

Eine Arbeitnehmerin hat letztes Jahr eine einmalige Auszahlung aus einer Pensionskasse erhalten.
Die Bescheinigung der Pensionskasse meint, die Leistung wäre steuerpflichtig nach §22 Nr. 5 Satz 1 EStG, entsprechend hat die vorausgefüllte Steuererklärung die Beträge in Zeile 31 der Anlage R eingetragen.

Normaler Arbeitslohn Ehefrau: ca. 27.000 € Bruttolohn (Steuerklasse 4).
Ehemann ist seit ein paar Jahren Rentner, ca. 17.000 €, plus ca. 2.500 € aus Aushilfstätigkeit beim ehemaligen Arbeitgeber (Steuerklasse 6).
Dazu kommen noch ein paar bescheidene Kapitalerträge, ein bisschen Spenden gehen weg…
Unterm Strich berechnet das Steuerprogramm ein zu versteuerndes Einkommen von ca. 32.500 €, und von der Steuererstattung kann man mit der engeren Verwandtschaft mal hübsch Essen gehen.

Jetzt kommt die Zahlung aus der Pensionskasse dazu, die die vorausgefüllte Steuererklärung als „Betriebliche Altersversorgung“ einträgt:
Kapitalabfindung aus dem Garantiekapital: ca. 24.000 €
Fondsguthaben: ca. 5.000 €

Damit steigt das zu versteuernde Einkommen auf ca. 61.500 €, mit einer entsprechenden Steuernachzahlung von ca. 9.000 €.
Kann man davon ausgehen, dass das alles seine Richtigkeit hat, oder muss man der vorausgefüllten Steuererklärung hier ein bisschen unter die Arme greifen, weil sie - was auch immer - gar nicht wissen kann?

Gruß,

Kannitverstan

So, wie Du das beschreibst, klingt das schon richtig. Die meisten wissen das aber nicht. Schau mal hier:

https://www.abfindunginfo.de/betriebliche-altersvorsorge-mit-fuenftelregelung-versteuern/

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Moin,

es kommt darauf an, wie die Beiträge zur Pensionskasse eingezahlt wurden. Wurden sie steuerfrei eingezahlt, müssen sie bei Auszahlung versteuert werden. Ob das Programm die Fünftelregelung draufhat, kann ich ich nicht sagen.
Wurden die Beiträge pauschal versteuert, sind bei einer Auszahlung keine Steuern mehr fällig. Vielleicht muss man ihm dies noch irgendwo sagen.
Da die Versicherung die Auszahlung ans Finanzamt meldet, kannst du davon ausgehen, dass spätestens das Finanzamt die Steuer richtig berechnet.
Sollte die Einzahlung auch sozialversicherungsfrei erfolgt sein, wird sich auch noch die Kranenkasse melden wegen Beiträgen :confused:

Soon

Vielleicht habe ich nachher Zeit und rechne mal die Steuern über die Fünftelregelung aus.

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Moin,

habe es kurz durchgerechnet. Achtung, ich habe nur mit den Zahlen gerechnet, die du angegeben hast!
Bei einem zvE von 32.500 € musst du als Ehepaar 2.998,00 € Einkommensteuer bezahlen.
Wird die Auszahlung Pensionskasse ganz „normal“ besteuert, bist du bei einer ESt. von 11.320,00 €. Ziehe ich die Auszahlung über die Fünftelregelung, werden 10.558,00 € fällig. Deshalb gehe ich davon aus, dass das Programm nicht mit der Fünftelregelung rechnet.
Von der errechneten ESt. muss natürlich noch die gezahlte Lohnsteuer aus nicht selbständiger Beschäftigung abgezogen werden.
Und, ob das Fondsguthaben als AV oder vielleicht sogar als Einkünfte aus Kapitalerträgen (die haben einen eigenen Steuersatz 25%) ist hier auch nicht ersichtlich.

Soon

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Hallo Soon.

Vielen Dank fürs Durchrechnen :slight_smile:
Wären ja immerhin ein paar Euro weniger.

D.h. man muss sich den Vertrag anschauen, der damals abgeschlossen wurde?
Und/oder zumindest mal die Lohnabrechnungen, um zu sehen, ob von den Beiträgen schon Steuern weg sind oder nicht?

Gruß,

Kannitverstan

Also den Satz

Im Mai 2015 hatte das FG Rheinland-Pfalz ein Urteil gefällt (Urteil vom 19.05.2015, 5 K 1792/12), wonach auch Kapitalauszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge , die § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zuzuordnen sind, nach § 34 Abs. 1 EStG mit der Fünftelregelung tarifbegünstigt sind. Auch hierbei handele es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.

versteh ich noch. Die Pensionskasse schreibt zwar, das Ding ist nach §22 voll zu versteuern, aber nach dem Urteil käme wenigstens die Fünftelregelung zum Zug.

Aber das Urteil hat ja der BFH kassiert, und dessen Auslegung das BMF wieder relativiert… :confused:
Also ohne weitere Kenntnis der Umstände (wurden die Beiträge schon versteuert, etc.?) würde man einfach mal die Fünftelregelung anwenden und abwarten, was das Finanzamt draus macht, richtig?

Gruß,

Kannitverstan

Hallo,
gehört nur indirekt zum Thema und zur Frage, aber da könnte ausser der Steuer ggf. auch noch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für 10 Jahre hinzukommen. Bei 24.000 € wären das umgelegt 200,00 € monatlicher beitragspflichtiger Betrag, und die Freigrenze liegt in 2019 bei 155,75 €
Gruss
Czauderna