Kapitalabfindungsklausel Rentenversicherung

Folgender Text:

Um eine steuerfreie Leistung zu gewährleisten, kann eine Kapitalabfindung jedoch frühestens nach Ablauf von 12 Jahren nach Vertragsabschluss beantragt werden. Bei Versicherungen, deren vereinbarte Rentenzahlung genau 12 Jahre nach Vertragsabschluß beginnt, kann der Antrag frühestens fünf Monate vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente gestellt werden.

Kann mir bitte jemand erklären, was damit gemeint ist. Warum kann man bei einem Rentenvertrag mit Kapitalwahlrecht nicht gleich sagen, ja ich will die Kapitalabfindung zum… Da blicke ich nicht durch. Müßte ich wirklich bis 5 Monate vor 12 Jahren warten bis ich der Versicherung das mitteile. Was sind die Konsequenzen für Versicherung und mich wenn ich das früher tue?

Weiss jemand Bescheid?

Besten Dank

Mathias

Hallo Mathias,

das ist in Schreiben des BFM aus 1990 un 1991 geregelt. Du kannst im Prinzip alles tun, es geht hierbei ausschließlich um die Steuerfreiheit der Kapitalerträge bei Wahrnehmung des Kapitalwahlrechts. Wenn ein Vertrag ein Kapitalwahlrecht vorsieht und eine Rentengarantie, dann kannst Du 13 Jahre abschließen (nicht 12 Jahre), weil Du das Kapitalwahlrecht erst nach Ablauf der 12 jährigen Sperrfrist ausüben darfst. Wenn Du aber in der Rente keine Rentengarantie einschließt, dann musst Du sogar für die Steuerfreiheit der Kapitalerträge 16 Jahre Laufzeit wählen, weil Du das Kapitalwahlrecht drei Jahre vor Ablauf, aber nicht während der Sperrfrist ausüben musst. U.U. lässt der Versicherer Bedingungsgemäß das Kapitalwahlrecht erst nach Ablauf einer bestimmten Zeit zu - das ist Wahlfreiheit des Unternehmens und des Kunden - hättest ja ein anderes Angebot wählen können.

„Man muss nicht alles verstehen um damit Leben zu können!“
(Volksweisheit)

Viele Grüße
Thrulf Müller