Kapitalanlage

Herr Bräutigam verwechselt das vielleicht mit dem Fall, wenn
der ehemalige Eigentümer in der Immobilie wohnt!

Gruß n.

Nee, macht er nicht.
Aber ich kenne einen Fall, wo die Mieterin innerhalb kürzester Zeit raus musste. Und hier wurde festgestellt, dass die Frau keinen Kündigungsschutz o.ä. hat und das Haus zu Räumen hat.
Ich hab aber keinerlei Grundlagen dafür, es hat ohne irgendwelches Theater geklappt. Hätte sie widersprechen sollen?

Aber ich kenne einen Fall, wo die Mieterin innerhalb kürzester
Zeit raus musste. Und hier wurde festgestellt, dass die Frau
keinen Kündigungsschutz o.ä. hat und das Haus zu Räumen hat.

Wer hat das denn festgestellt?

Ich hab aber keinerlei Grundlagen dafür, es hat ohne
irgendwelches Theater geklappt. Hätte sie widersprechen
sollen?

Weiß ich nicht…aber sie hätte widersprechen können. Und dann hätte der Ersteigerer sie herausklagen müssen - über drei Instanzen und evtl. anschließenden Vollstreckungsschutz.

Gruß n.

Wer hat das denn festgestellt?

Der Makler, seines Zeichens studifizierter Anwalt. Hat er etwa geblufft?

Ich hab aber keinerlei Grundlagen dafür, es hat ohne
irgendwelches Theater geklappt. Hätte sie widersprechen
sollen?

Weiß ich nicht…aber sie hätte widersprechen können. Und dann
hätte der Ersteigerer sie herausklagen müssen - über drei
Instanzen und evtl. anschließenden Vollstreckungsschutz.

Gruß n.

Ersteigerer und alle Beteiligten waren sich sehr sicher. Ich denke schon, dass da irgendwas dran war. Mit einer notwendigen Klage hätten sie die Familie niemals rausbekommen. Alleinerziehende Mutter mit 4 Kindern, eins davon schwerbehindert.
Irgendwas muss da dran sein. Die haben sogar von 4 Wochen Frist geredet.
Bin mal gespannt, ob man dazu irgendwo was findet …