blöde Frage: woher weiss das bafög-amt von dem zweiten Konto? bzw wie viel drauf ist, Obwohl es nicht angegeben wurde?
blöde Frage: woher weiss das bafög-amt von dem zweiten Konto?
bzw wie viel drauf ist, Obwohl es nicht angegeben wurde?
Dass es existiert, könnte es vom Finanzamt wissen. Aber wie viel drauf ist, eigentlich nicht.
Da würde ich eher auf einen missliebigen Ex-Freund oder sowas tippen.
Oder die haben bei der Bank gefragt, und die hat geantwortet. Wer weiß, was da mittlerweile üblich ist. Aber dürfen darf die Bank das bislang noch nicht, soviel ich weiß.
Ich würde das Amt fragen, und wenn das Amt sagt, dass es den Informanten nicht nennen darf, würde ich auf jemanden aus dem Bekanntenkreis tippen.
Wer weiß, was da mittlerweile üblich ist. Aber dürfen darf die Bank das bislang noch nicht, soviel ich weiß.
Mittlerweile ist einiges üblich:
"Wer darf Abfragen stellen?
Technisch ist das Abrufverfahren im Jahr 2008 deutlich erleichtert worden. Seitdem hat sich die Zahl der Kontenabfragen von Privatpersonen mehr als verdoppelt, rund 70.700 Fälle hat die BaFin im letzten Jahr bearbeitet. Der Großteil davon entfiel auf die Finanzämter. Sie nutzen den Kontenabruf nicht nur bei Zweifeln an der Plausibilität von Steuererklärungen, sondern vor allem, um die Vollstreckungsmöglichkeiten gegen säumige Steuerschuldner auszuloten. Rund 9000 Mal waren es Arbeitsagenturen, Sozialbehörden, BaFöG-Ämter oder Wohngeldstellen, die mehr über die finanziellen Verhältnisse ihrer Klientel erfahren wollten. Besonders groß war das Interesse der Behörden bei der Bewilligung von ALG II oder Sozialhilfe. Hier ist die Kontenabfrage seit 2007 möglich. Seit 2013 dürfen auch Gerichtsvollzieher nachforschen lassen, um private Forderungen durchzusetzen.
Welche Daten werden geliefert?
Der Erkenntnisgewinn durch die Abfrage ist beschränkt: Die Auftraggeber erfahren zwar, wo die betreffende Person Depots, Giro- Spar- oder Kreditkonten besitzt, allerdings liefert die Datenbank nur die Stammdaten. Dazu gehören die Kontonummer, das Datum der Kontoeröffnung sowie Namen und Geburtsdaten der Inhaber und Verfügungsberechtigten. Aufgelöste Konten müssen die Banken anzeigen, sofern die Kündigung noch keine drei Jahre zurückliegt. Der Kontostand und die Umsatzentwicklung bleiben zwar geheim, nutzlos sind die Informationen trotzdem nicht. Finden sich Konten, die der Betroffene nicht angegeben hat, wird er um Aufklärung gebeten. Handelt es sich beispielsweise um alte Tagesgeldkonten ohne Guthaben, lässt sich die Angelegenheit schnell durch entsprechende Kontoauszüge aus der Welt schaffen. Hat man allerdings keine schlüssige Erklärung parat oder reagiert einfach nicht, dann wird es eng: Beim Verdacht auf Steuerbetrug kann das Amt sich die gewünschten Auskünfte bei den jeweiligen Kreditinstituten holen." http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-Behoerden-wissen-due…
Hallo,
Welche Daten werden geliefert?
Der Erkenntnisgewinn durch die Abfrage ist beschränkt: Die Auftraggeber erfahren zwar, wo die betreffende Person Depots, Giro- Spar- oder Kreditkonten besitzt, allerdings liefert die Datenbank nur die Stammdaten. Dazu gehören die Kontonummer, das Datum der Kontoeröffnung sowie Namen und Geburtsdaten der Inhaber und Verfügungsberechtigten. Aufgelöste Konten müssen die Banken anzeigen, sofern die Kündigung noch keine drei Jahre zurückliegt. Der Kontostand und die Umsatzentwicklung bleiben zwar geheim, nutzlos sind die Informationen trotzdem nicht. Finden sich Konten, die der Betroffene nicht angegeben hat, wird er um Aufklärung gebeten. Handelt es sich beispielsweise um alte Tagesgeldkonten ohne Guthaben, lässt sich die Angelegenheit schnell durch entsprechende Kontoauszüge aus der Welt schaffen. Hat man allerdings keine schlüssige Erklärung parat oder reagiert einfach nicht, dann wird es eng.
Ergänzend vielleicht noch der Hinweis, dass auch der eingerichtete Sparerfreibetrag gemeldet wird. Hier könnte man dann zumindest theoretisch auch Rückschlüsse auf den Kontostand schließen.
Das geht auch zigtausend ehemaligen Bafög- Beziehern so. Da wurde einfach der volle Freibetrag eingerichtet (und vor einigen jahren war der ja noch deutlich höher) und das Bafög-Amt stößt dann darauf und macht z. B. die Rechnung auf, dass 801€ freigestellte Kapitalerträge beim gegenwärtigen durchschnittlichen Zins für eine bestimmte Anlageart einen Anlagebetrag von Pi mal Daumen durch Fensterkreuz 35.000€ bedeuten könnten.
Grüße