Kapitalanlage

hallo zusammen,

wenn jemand als privatmann sich bei der bank beraten lässt wie er sein geld anlegen kann, und dann feststellen muss, dass man ihm nicht das verkauft hat was er wollte, ohne dass er irgend eine unterschrift geleistet hat. er wurde nur am telefon zu einer zusage überredet. es wurden fonds gekauft, die er garnicht wollte.
frage:

  1. ist es möglich diese kapitalanlage rückgängig zu machen oder anzufechten?
  2. ist es möglich vor gericht damit durchzukommen?

immer unter der voraussetzung dass keine unterschrift geleistet wurde. nur eine telefonische zusage.

danke roettges

Hallo Roettges,

es wurden fonds gekauft, die er
garnicht wollte.

Wollte er denn andere? Hat er die Bank angerufen und geordert? Wie kommt die Bank dazu die Fonds zu kaufen? Wann hat er den Fehler (so denn einer vorliegt) bemerkt? Was hat er deswegen unternommen? usw. usw. Es gibt viele Einzelfaktoren die eine Rolle spielen?

frage:

  1. ist es möglich diese kapitalanlage rückgängig zu machen
    oder anzufechten?

Falls die Bank einen Fehler gemacht hat, so haftet sie natürlich dafür.
Fonds können täglich verkauft werden, den Verlust würde die Bank tragen müssen… immer unter der Vorraussetzung, dass es sich um Ihren Fehler handelt.

  1. ist es möglich vor gericht damit durchzukommen?

Das hängt immer vom Einzelfall ab. Von vielen Fragen wie ich sie oben schon mal begonnen habe und natürlich auch von der Glaubwürdigkeit der Beteiligten.

immer unter der voraussetzung dass keine unterschrift
geleistet wurde. nur eine telefonische zusage.

Auch mündliche Verträge sind Verträge. Nur schwerer beweisbar.

Gruß Ivo

vielen dank, hat mir sehr geholfen!!!