Kapitaleinkünfte Betriebsrente

Warum werden Betriebsrenten in die der Arbeitnehmer monatl. einen Betrag von seinem Lohn eingezahlt hat nochmals mit Krankenkassen/Pflegeversicherungsbeiträgen belegt. Diese wurden ja schon bei der monatl. Lohnauszahlung mit Abzügen belegt.
Da wäre es wohl besser gewesen das Geld auf der Bank anzusparen. Die TK sagt nun man könne Einspruch erheben,
es würden schon Musterprozesse laufen. Wer weiss darüber Bescheid?

Warum werden Betriebsrenten in die der Arbeitnehmer monatl.
einen Betrag von seinem Lohn eingezahlt hat nochmals mit
Krankenkassen/Pflegeversicherungsbeiträgen belegt.

Weil diese Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei sind.

Diese wurden ja schon bei der monatl. Lohnauszahlung mit Abzügen belegt.

Übicherweise nicht.

es würden schon Musterprozesse laufen. Wer weiss darüber Bescheid?

Da würde ich mal die Firma ansprechen, bei der die Betriebsrente angespart wird.

Hi Hei :wink:

(Hier ist es üblich, die Briefform zu wahren)

Die Auseinandersetzung, auf die Du anscheinend anspielst, dreht sich um zwei Punkte: wie wird ein Vertrag behandelt, den der AN später als Privatvertrag weitergeführt und aus seinem Netto bezahlt hat? Und warum kann der Staat rückwirkend auch nach Jahren Rentenbezug Abgaben für die GKV einfordern?

Die Antworten der Richter fielen m.W. in beiden Fragen unterschiedlich aus.

Gruß,
Andreas