Kapitaleinkünfte höher besteuert als andere Einkünfte?

Hallo,

ein fiktives Ehepaar hat mich gebeten, einen Blick auf ihren Steuerbescheid zu werfen, nachdem ich felsenfest behauptet hatte, dass man Kapitaleinkünfte immer mit dem Minimum aus 25 % und dem persönlichen Steuersatz besteuern lassen kann.

Was ich da gesehen habe, verstehe ich aber nun wirklich nicht mehr: Es wurde ein zvE ohne Kapitaleinkünfte von 47 T€ berechnet, gemäß Splittingtarif ca. 7,5 T€ ESt festgesetzt.

Zusätzlich stand da noch: Kapitaleinkünfte 18 T€ und Steuer nach § 32d (1) 4,5T€.

Insgesamt wurden dann 7,5+4,5 T€ = 12 T€ festgesetzt für 47 T€ übrige Einkünfte + 18 T€ Kapitalerträge.

Heißt also, während die Einkünfte aus Beschäftigung nur mit ca. 15 % besteuert wurden, wurden die Kapitaleinkünfte mit 25 % besteuert. Wie kann das sein?

Wenn du das mal durch den Steuerechner jagst, hier z.B. würden sie bei einem zvE von insgesamt 65 T€ noch mehr Steuern bezahlen müssen. Sie hätten dann die magische Grenze von 53.666 € überschritten und hätten dann die nächte Stufe im Einkommensteuertarif erreicht. Insofern ist es sogar in diesem speziellen Fall günstiger
Im Übrigen stehen in dem Paragraphen 32 b die genauen Anforderungen, unter welchen Umständen die Einkünfte aus Kapitalvermögen extra versteuert werden.

Data

Stichwort Freibetrag
Bei kleinen Betraegen wird ein Teil nicht versteuert. Bei Kapital sind es um 1600 fuer Ehepaar, bei unselbstaendigem Einkommen um 20ooo. Zahlen grob, aber eben ganz anderer Freibetrag jeweils.

Servus,

kleiner Schönheitsfehler: Einen Freibetrag für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit gibt es nicht.

Wo um Himmels Willen hast Du die 20 000 € aufgeschnappt, von denen Du schreibst? Das ist ja haarsträubend!

Dass Einkünfte aus Kapitalvermögen bei vielen Steuerpflichtigen viel niedriger besteuert werden als alle anderen Einkünfte, hängt übrigens keineswegs von den in diesem Zusammenhang belanglosen Freibeträgen ab, sondern davon, dass für diese Einkünfte gem. § 43a EStG ein anderer Steuersatz (linear 25 Prozent) festgesetzt ist als der reguläre ESt-Tarif aus § 32a EStG, der ab einem zvE in der Gegend von 45 000 € zu einem Grenzsteuersatz von über 25 Prozent führt.

Schöne Grüße

MM

Schöne Grüße

MM

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Helmut meint wahrscheinlich den Gundfreibetrag von 17304 für Ehepaare.

Data

Hallo Data,

ja, das Gefühl habe ich auch.

Und dieser Grundfreibetrag bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen und nicht auf Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Wenn die Auswirkung des Grundfreibetrages zu einer niedrigeren Besteuerung als die Kapitalertragsteuer mit 25 % linear führt, kann ihn jeder Steuerpflichtige nutzen, wie er lustig ist. Die armen Privatiers und Couponschneider brauchen an dieser Stelle also keinerlei Krokodilstränchen zu vergießen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
war etwas zu salopp.
Der Normalo hat nichtselbstaendiges Einkommen, das ab 17ooo zu Steuer fuehrt. Mit paar Freibetraegen eher 20ooo sind frei, alles darueber „kostet Steuern“. https://de.wikipedia.org/wiki/Einkommensteuer_(Deutschland)#/media/File:ESt_D_Tarif_2014_Splitting_120kEUR.svg
Davon lebt der Normalo mit zB 40ooo Brutto.
Hat man nun noch etwas Kapitaleinkuenfte, sind davon allein betrachtet nur der Spararfreibetrag genauer Pauschbetrag von 800 EUR frei. Das macht auf die Kapitaeinkuenfte allein gerechnet schnell einen hoeheren Prozentsatz an Steuer aus als auf das nichtselbstaendige Einkommen allein betrachtet.
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Wobei ihr natuerlich recht habt, man kann es nicht so und nur gemeinsam zu berechnen.
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Die Frage war aber, wieso sieht es so aus als ob die Prozentsaetze so anders seien, und Kapital so stark besteuert wird. Das liegt an dem unterschiedlich grossen Teil, der ohne Besteuerung bleibt, wie ich in der ersten Zeile erwaehnte
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Geht man ins Grosse, mussen 2 Millionen Kapitaleinkuenfte mit 25 Prozent versteuert werden und 2 Mio nichtselbstaendige Einkuenfte deutlich hoeher mit 42 Prozent, je Grenzsteuersatz. Kapital wird geringer besteuert als Arbeit, sagt die Linke dazu.
Gruss Helmut

Servus,

wie bereits beschrieben - die Grenze, ab der Einkünfte aus Kapitalvermögen ermäßigt besteuert werden, liegt in der Gegend eines zu versteuernden Einkommens von 45.000 € - man erkennt deutlich, dass es sich um die Klientel handelt, der Helmut Schröder gerne ne Flasche Bier holen ging.

Schöne Grüße

MM