Hallo,
ein fiktives Ehepaar hat mich gebeten, einen Blick auf ihren Steuerbescheid zu werfen, nachdem ich felsenfest behauptet hatte, dass man Kapitaleinkünfte immer mit dem Minimum aus 25 % und dem persönlichen Steuersatz besteuern lassen kann.
Was ich da gesehen habe, verstehe ich aber nun wirklich nicht mehr: Es wurde ein zvE ohne Kapitaleinkünfte von 47 T€ berechnet, gemäß Splittingtarif ca. 7,5 T€ ESt festgesetzt.
Zusätzlich stand da noch: Kapitaleinkünfte 18 T€ und Steuer nach § 32d (1) 4,5T€.
Insgesamt wurden dann 7,5+4,5 T€ = 12 T€ festgesetzt für 47 T€ übrige Einkünfte + 18 T€ Kapitalerträge.
Heißt also, während die Einkünfte aus Beschäftigung nur mit ca. 15 % besteuert wurden, wurden die Kapitaleinkünfte mit 25 % besteuert. Wie kann das sein?