Hallo,
derzeit laufen ja diverse Kapitalerhöhungen.
Wie verhält es sich eigentlich diesbezüglich mit der Abgeltungssteuer bei Altaktien (vor 2009 gekauft).
a) Verkauf der Bezugsrechte -> Abgeltungssteuerpflichtig? Welcher Betrag?
b) Bezug der neuen Aktien -> auf welchen Betrag wird dann die Abgeltungssteuer bei einem späteren Verkauf errechnet (Bezugspreis)?
c) Was sollte man Eurer Meinung machen? Eine Variante wäre ja auch, die Bezugsrechte verkaufen und ggf. später Aktien „normal“ ordern?
Wenn es so ist, wie ich denke, läuft das für Altaktionäre nicht so richtig gerecht ab.
Danke & Grüße
H.
hi,
alles was du vor 2009 geordert hast, wird mit ZaSt versteuert. wenn du also die aktien 2008 gekauf hast und 2009 verkaufst, zahlst du ZaSt und keine Abgeltungssteuer.
Wenn du die Bezugsrechte ausübst, hast du sie im Jahr 2009 geordert und sind somit Abgeltungssteuerpflichtig.
empfehlung abzugeben ist schwierig, ohne die Aktie zu kennen
gruß
Danke.
Und wie würde der Verkauf der Bezugsrechte versteuert werden?
Danke und Grüße
H.
hi,
also hier mal ein link:
http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken…
wenn du die aktien vor 2009 gekauft hast, aber sie noch kein jahr lang besitzt, musst du die hälfte des verkauferlöses mit mit 20% laut KeSt versteuern.
wenn du die aktien vor 2009 gekauft hast und sie länger als ein Jahr besessen hast, ist der verkauf der Bezugsrechte steuerfrei. das war der größte vorteil des alten gesetztes.
google tipps: „KeSt“ „Spekulationsfrist“ und „Bezugsrechte Aktien“
da wirst du gut fündig.
alles in allem kann ich dir sagen, dass das alte Gesetzt ein rießen durcheinander war.
Heute hast du 25% Abgeltungssteuer auf alles und das wars. Nachteil: Aktien sind nach einem jahr nicht mehr steurfrei.
Hi,
ist die Frist nicht am 30.06. abgelaufen und ab dann zahlt man auf alles Abgeltungssteuer?