Hallo,
sobald eine Kapitalerhoehung, z.B. von 1.000.000 Million gemacht wird, betrifft ja die Passivseite (Eigenkapital), kann ich dann auch 1.000.000 Million mehr liquide Mittel im Kassenbestand aufweisen, also auf der Aktivseite?
Mittelherkunft, Mittelverwendung.
Kann man dies so einfach durchfuehren, und den entsprechenden Buchungssatz bilden?!
Vielen Dank und viele Gruesse
Guten Tag,
ganz so pauschal darf natürlich nicht gebucht werden. Für die Kapitalerhöhung liegt ein Beschluss durch die Gesellschafter vor. Auf dessen Grundlage wird Forderung gegen Gesellschafter an Kapitalrücklage gebucht. Und erst mit Zahlungseingang auf der Bank wird dann Bank an Forderung gegen Gesellschafter gebucht.
Oder habe ich die Frage falsch verstanden? In welcher Rechtsform bewegen wir uns?
Viele Grüße
Guten Tag,
danke fuer deine Rueckmeldung.
Oder habe ich die Frage falsch verstanden? In welcher
Rechtsform bewegen wir uns?
Nein, denke nicht.
Wir bewegen uns in der Rechtsform eines Einzelunternehmers, bei dem eine Bilanz aufgestellt wird, auch wenn es nicht der Offenlegungspflicht unterliegt.
Viele Gruesse
Michael
Hallo,
ganz so pauschal darf natürlich nicht gebucht werden. Für die
Kapitalerhöhung liegt ein Beschluss durch die Gesellschafter
vor. Auf dessen Grundlage wird Forderung gegen Gesellschafter
an Kapitalrücklage gebucht.
ein Gesellschafterbeschluß ist kein Buchungsbeleg.
Gruß
Christian
Hallo,
sobald eine Kapitalerhoehung, z.B. von 1.000.000 Million
gemacht wird, betrifft ja die Passivseite (Eigenkapital), kann
ich dann auch 1.000.000 Million mehr liquide Mittel im
Kassenbestand aufweisen, also auf der Aktivseite?
nur, wenn das Geld auch da ist. Der Regelfall lautet „Kasse an gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage“. Der Umweg über die ausstehenden Einlagen ist selten, eine Sachkapitalerhöhung noch seltener.
Gruß
Christian
Hi Christian,
na das ist ja wohl logisch. Aber der Beschluss ist die Grundlage für die Buchung. Ohne Beschluss darf keine Buchung erfolgen und ohne Zahlungseingang natürlich auch keine Bankbuchung, da hast du Recht.
Viele Grüße
Hallo Christian,
nur, wenn das Geld auch da ist. Der Regelfall lautet „Kasse an
gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage“. Der Umweg über die
ausstehenden Einlagen ist selten, eine Sachkapitalerhöhung
noch seltener.
Danke, habe einen schoenen Tag.
Viele gruesse
Michael