Hallo,
ich kenne Kapitalerhöhungen nur so, dass die neuen Aktien im gleichen Verhältnis verteilt werden. Bei der HRE hält der Bund 47 % und wird nach der beschlossenen Kapitalerhöhung 90 % haben. Wie kann das sein?
Danke!
Gruß
Josch
Hallo,
ich kenne Kapitalerhöhungen nur so, dass die neuen Aktien im gleichen Verhältnis verteilt werden. Bei der HRE hält der Bund 47 % und wird nach der beschlossenen Kapitalerhöhung 90 % haben. Wie kann das sein?
Danke!
Gruß
Josch
Hallo,
ganz einfach, die HV hat gestern beschlossen, daß nur der Soffin die neuen Aktien zeichnen darf (Ausschluß des Bezugsrechts für die anderen Aktionäre). Damit erhöht sich automatisch der Anteil des Soffin am Eigenkapital. Das ist ein „übliches“ Vorgehen, wenn man eine AG übernehmen will und hat mit „Enteigung“ nichts zu tun.
Cu Rene
Es gibt vier Formen von Kapitalerhöhungen:
Du scheinst mit deinen bisherigen Kenntnissen lediglich mit Variante 1 in Berührung gekommen zu sein, obwohl die anderen Varianten durchaus häufig vorkommen.
Z.B. wurde von der UBS im letzten Jahr eine Kapitalerhöhung vorgenommen wodurch der GICC grösster Aktionär der UBS wurde, ohne dass die anderen Eigentümer auch nur die Möglichkeit gehabt hätten diesen Mandatory Convertible Bond zu zeichnen…
Dies ist durchaus ein normales Verfahren, wenn eine AG schnell einen bestimmten Betrag benötigt.