Kapitalerhoehung

Hi
noch n Gedicht:
Ich habe in dem Aktiengesetzt mal nach Kapitalerhöhung gesucht und bin mir nicht sicher ob ich das richtig verstanden habe.
Dort steht:
Neue Aktien stehen den Aktionären im Verhältnis ihrer Anteile am bisherigen Grundkapital zu.
Wenn also das Grundkapital 100 DM ist und jemand hat 10%
also 10 DM
Nun wird auf 200 DM erhöht, hat er dann 200 DM?
Ich dachte eine Kapitalerhöhung wäre z.B. zusätzliche Ausschüttung von Aktien. Die muessen aber auf den Markt geworfen werden, das geht aber doch nicht, wenn obiges gilt.
Ich dachte bei obiger Kapitalerhöhunh würde sein Anteil bei 10 DM = 5% dann sein.
Danke dass Ihr es mit mir noch aushaltet.
Wenne s nur ein Buch gäbe, dass mir dies alles so erklärt wie Ihr es könnt.
Danke
Kay

Hi,

Du wirfst hier nun wirklich einen Haufen Fragen auf. Also wieder mal ein Versuch einer einfachen Antwort.

Bei einer Kapitalerhöhung steht den Altaktionären idR ein Bezugsrecht zu. D.h. die Altaktionäre haben vor allen anderen das Recht, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen. Das heißt aber nicht, daß sie die neuen Aktien einfach so bekämen. Es gibt dann immer einen Bezugspreis zu denen die neuen Aktien erworben werden können. Den müssen auch die Altaktionäre bezahlen. Je nachdem, wie weit der Bezugspreis unter dem aktuellen Kurs liegt, desto wertvoller ist das Bezugsrecht. Will der Altaktionär nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen, kann er diese Bezugsrechte auch verkaufen.

In letzter Zeit sind die Vorschriften zur Einräumung von Bezugsrechten ggü. den Altaktionären eingeschränkt worden. Bei Firmenübernahmen, die mit neuen Aktien bezahlt werden sollen, ist das Bezugsrecht der Altaktionäre naturgemäß ausgeschlossen.

Da sind bestimmt noch Fragen offen. Nur zu.

Gruß
Christian

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Hi,

Du wirfst hier nun wirklich einen Haufen Fragen auf. Also
wieder mal ein Versuch einer einfachen Antwort.

Bei einer Kapitalerhöhung steht den Altaktionären idR ein
Bezugsrecht zu. D.h. die Altaktionäre haben vor allen anderen
das Recht, an der Kapitalerhöhung teilzunehmen. Das heißt aber
nicht, daß sie die neuen Aktien einfach so bekämen. Es gibt
dann immer einen Bezugspreis zu denen die neuen Aktien
erworben werden können. Den müssen auch die Altaktionäre
bezahlen. Je nachdem, wie weit der Bezugspreis unter dem
aktuellen Kurs liegt, desto wertvoller ist das Bezugsrecht.
Will der Altaktionär nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen,
kann er diese Bezugsrechte auch verkaufen.

In letzter Zeit sind die Vorschriften zur Einräumung von
Bezugsrechten ggü. den Altaktionären eingeschränkt worden. Bei
Firmenübernahmen, die mit neuen Aktien bezahlt werden sollen,
ist das Bezugsrecht der Altaktionäre naturgemäß
ausgeschlossen.

Da sind bestimmt noch Fragen offen. Nur zu.

Und das Bezugsrecht ist deshalb vorhanden, damit der bisherige Anteilseigner ein Vorkaufsrecht hat und sich somit seinen bisherigen Prozentsatz am Stammkapital weiterhin sichern kann.
Zu einem etwas günstigeren Preis.

Gruß
Marco

Genau!
Stichwort Kapitalverwässerung.

Daher auch die gelegentlichen Kurseinbrüche bei Unternehmen, die andere per Aktientausch übernehmen. Da waren halt die Anleger der Ansicht, daß sich durch den Kauf das auf die einzele Aktie entfallende Vermögen und damit der Wert der ursprünglichen Aktien verringert. Sprich: Der gekaufte Laden war seinen Preis nicht Wert.

Mehr wollte ich gar nicht mehr besteuern.

Gruß
Christian

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