Hallo Britt1206,
ich hoffe, daß ich Dir helfen kann. Grundsätzlich ist die Anlage KAP kein Muß. Es gibt natürlich ein paar Fälle, da kommt man nicht um die Abgabe herum.
1.) Du solltest die Anlage KAP z. B. abgeben, wenn Deine / Eure Kapitalerträge unter EUR 1.602,00 liegen und Ihr trotzdem KESt und Soli bezahlt haben solltet. Da alle Kapitalerträge bis zu einem Betrag von EUR 1.602,00 steuerfrei sind, hättest Du nämlich Anspruch auf die Rückerstattung der Steuer.
2.) Kirchensteuer auf Kapitalerträge sind m. W. nur dann zu zahlen, wenn Du und / oder Dein Ehemann einer Religionsgemeinschaft angehört. Falls Ihr kirchensteuerpflichtig seid und es wurde keine Kirchensteuer abgeführt, dann würde ich die Anlage KAP auf jeden Fall abgeben.
3.) Falls Eure Kapitalerträge über dem Freibetrag liegen, müßt Ihr so oder so die Anlage abgeben, d. h. dann aber für Euch, daß das Finanzamt dann immer die Anlage KAP will. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.
Die Zeile 5 ist einfach erklärt: Wenn Ihr die Beträge der bereits abgeführten Steuer in Bezug auf Eure Kapitalerträge überprüfen lassen wollt (siehe auch mein Abschnitt 1), dann trägst Du hier eine „1“ ein.
Ich hoffe Dir damit geholfen zu haben. Falls noch weiter Fragen bestehen, dann melde Dich wieder.
LG, Becky