Kapitalerträg Bescheid

Hallo,

bei Person A erscheint folgender Satz im Einkommenssteuerbescheid:

Kapitalertragssteuer kann auf die Steuerschuld nur bei Vorlage entsprechender Steuerbescheinigungen im Original angerechnet werden.

Soll Person A jetzt einfach die fehlenden Steuerbescheinigungen nachreichen. Eine Erstattung ist erfolgt. Muß Person A Einspruch einlegen oder die Kap noch einmal ausfüllen?

FA schreibt sonst vorher wenn Unterlagen fehlen. Warum in diesem Fall jetzt erst im Bescheid?

Es wäre nett, wenn der ein oder andere mir hierzu Auskunft geben könnte und ich danke schon mal recht herzlich im voraus.

Gruß Amelie

Soll Person A jetzt einfach die fehlenden
Steuerbescheinigungen nachreichen.

Ja!