Hallo,
man nehme an: Ich habe Kapitalerträge aus 2009 (stille Beteiligung), Zufluss ist erst 2010. Muss ich diese fürs Kindergeld im Jahr 2010 angeben (Zuflussprinzip) oder schon 2009?
Vielen Dank
Chris
Hallo,
das weiss ich leider nicht mit Sicherheit, sorry.
Aber ich denke, schon für 2009. In einer Steuererklärung müsste das doch bestimmt auch für 2009 angegeben werden. Dann gilt dieses ebenfalls für das Kindergeld.
Gruß
juliatimlea
In der Steuererklärung definitiv 2010, es gilt das Zuflussprinzip! Logisch wäre, das für das Kindergeld dasselbe gilt. Ich bin aber völlig ahnungslos…
Hallo,
dann kann ich dir leider auch nicht helfen.
Ich weiss nur, dass du in der Erklärung zu den Einkünften und Bezügen im Kindergeld eben die entsprechenden Summen für das jeweilige Jahr angeben musst.
Ist denn der Gewinn wirklich so hoch, dass die Einkommensgrenze gefährdet ist?
Dann würde ich evtl. einen Steuerberater fragen?
Gruß
juliatimlea
In der Steuererklärung definitiv 2010, es gilt das
Zuflussprinzip! Logisch wäre, das für das Kindergeld dasselbe
gilt. Ich bin aber völlig ahnungslos…
hallo chris,
leider kann ich dir dahingehend nicht weiterhelfen. tut mir sehr leid.
Lieben Gruß trotzdem an Dich ! Andrea